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18.03.2022

Start des neuen Europäischen Patentsystems im vierten Quartal 2022

Entwickeln Sie Ihre neue Patentstrategie JETZT! Bloßes Abwarten ist keine empfehlenswerte Strategie!

Start des neuen Europäischen Patentsystems im vierten Quartal 2022Start des neuen Europäischen Patentsystems im vierten Quartal 2022

Nach Überwindung einiger erwartbaren und unerwarteter Hindernissen wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) nun kommen. Die letzten Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, weitere sind nicht mehr möglich. Es gibt keine rechtlichen Hürden mehr, die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zum Einheitlichen Patentgericht (EPGÜ) durch Deutschland startet das neue Patentsystem, voraussichtlich zwischen Oktober 2022 und Januar 2023. (Wird bis zu diesem Zeitpunkt für bestehende Europäische Patente (auch Bündelpatente) kein Opt-Out erklärt, wechselt die gerichtliche Zuständigkeit für diese Patente automatisch in das neue Gerichtssystem des EPG.)

Die Jahresgebühren für ein Einheitspatent wurden festgelegt und entsprechen den Gebühren einer Bündelpatentanmeldung für die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. Auch die Gerichtskosten sowie die erstattungsfähigen Rechts- und Patentanwaltskosten sind festgelegt.

Seit dem 19.01.2022 befinden wir uns in der "Phase der vorläufigen Anwendbarkeit". Der Verwaltungsrat des EPG hat sich im Februar konstituiert. Es folgt die Auswahl und Ernennung der Richter. Das IT-System ist kurz vor der Fertigstellung.

Mit dem Start des neuen Gerichtssystems treten einige signifikante Veränderungen in Kraft, die Risiken bergen und Chancen eröffnen, z. B.:

  • Die große territoriale Erstreckung des neuen Patentsystems erlaubt die Schutzrechtsabdeckung in mindestens 17 Ländern, zu vergleichsweise niedrigen Anmeldungskosten. Bei Fokussierung auf wenige Länder können die neuen Jahresgebühren im Vergleich jedoch höher sein als bisher. Ein Einheitspatent kann später territorial nicht beschränkt werden, um Kosten zu sparen, so wie das bisher möglich war.
  • Das Einheitspatent und das neue Gerichtssystem bieten die Möglichkeit zentraler Angriffe und "einheitlicher" Schutzrechtvernichtung im gesamten territorialen Anwendungsraum.
  • Das bisherige Doppelschutzverbot gilt nur noch in einer siebenjährigen Übergangszeit für bestehende Europäische Patente, für die ein Opt-Out erklärt wurde. Bei Einheitspatenten fällt das Doppelschutzverbot weg, so dass zum Beispiel durch zweigleisiges Fahren und paralleler Anmeldung eines oder mehrerer Nationaler Patente eine Rückfallposition für den Fall einer Schutzrechtvernichtung geschaffen werden kann.

Die F.O.M. und der mit ihr kooperierende Industrieverband SPECTARIS luden am 24. Februar 2022 zum ganztägigen "SPECTARIS/F.O.M.-Innovationsseminar 2022 zum Europäischen Einheitspatent" nach Berlin ein. Dr. Christian Donle (Berlin) und Konstantin Schallmoser, Rechtsanwälte bei Preu Bohlig & Partner, Berlin und Paris, führten die Teilnehmer durch die Historie und den aktuellen Stand des neuen europäischen Patentsystems, informierten über die Gebührenstrukturen, mögliche Kosten- und Rechtsfallen, Prozessdauern z. B. bei Verletzungs- oder Nichtigkeitsklagen, Risiken und Chancen des neuen Gerichtssystems sowie des Opt-out, neue Strategiemöglichkeiten und deren potentielle Vor- und Nachteile.

Eine zweite Veranstaltung zum Thema soll nach Verabschiedung der Verfahrensordnung (in diesem Sommer) oder unmittelbar nach dem Start des neuen Patentsystems (im ersten Quartal 2023) durchgeführt werden. Im Falle Ihres Interesses an einer Teilnahme nehmen Sie bitte mit uns unter info@forschung-fom.de zur Vormerkung Kontakt auf.