Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) wird nach anfänglicher Zurückhaltung von immer mehr Unternehmen als mögliches Förderinstrument wahrgenommen. Um die Nutzung dieser Fördermöglichkeit überschaubarer und attraktiver zu gestalten, wurden bereits verschiedene Voraussetzungen und Rahmenbedingungen seit Gesetzeseinführung angepasst, beispielsweise die Bemessungsgrundlage beziehungsweise zu verwendende Formulare. Das Jahr 2024 bietet zudem die letzte Gelegenheit, FuE-Ausgaben des Jahres 2020 in der steuerlichen Forschungszulage geltend zu machen. Angesichts dieser zeitkritischen Festsetzungsfristen und der kürzlich erfolgten Änderungen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gaben die Experten der innoscripta AG in diesem Seminar einen umfassenden Überblick über die Möglichkeiten und Vorgehensweisen bei der Inanspruchnahme dieser Förderung.
Geschäftsführer, CFOs und FuE-Verantwortliche sowie alle, die sich mit der Beantragung und Abwicklung der steuerlichen Forschungszulage befassen, hatten an zwei Terminen die Möglichkeit, an diesem 1-stündigen Seminar teilzunehmen.
Das Seminar fand als Online-Veranstaltung statt. Im Nachgang konnten firmenspezifische Nachfragen in einem 15-minütigen 1:1-Gespräch an die Referenten stellen.
Im Nachgang des Seminars können Teilnehmer auf Wunsch bilaterale 15-minütige Gespräche mit einem der Referenten vereinbaren.
Die innoscripta AG ist seit über 10 Jahren im Bereich FuE-Fördermittel aktiv und bietet standardisierte und softwarebasierte Lösungen an. Insgesamt hat innoscripta über 1,1 Mrd. Euro Fördermittel an deutsche Unternehmen vermittelt und begleitet über 3.000 FuE-Projekte.