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Europäisches Einheitspatent

Rückschau

Nach Überwindung einiger erwartbaren und unerwarteter Hindernissen wird das Einheitliche Patentgericht (EPG) nun kommen. Die letzten Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, weitere sind nicht mehr möglich. Es gibt keine rechtlichen Hürden mehr, die Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zum Einheitlichen Patentgericht (EPGÜ) durch Deutschland startet das neue Patentsystem, voraussichtlich zwischen Oktober 2022 und Januar 2023. (Wird bis zu diesem Zeitpunkt für bestehende Europäische Patente (auch Bündelpatente) kein Opt-Out erklärt, wechselt die gerichtliche Zuständigkeit für diese Patente automatisch in das neue Gerichtssystem des EPG.)

Die Jahresgebühren für ein Einheitspatent wurden festgelegt und entsprechen den Gebühren einer Bündelpatentanmeldung für die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande. Auch die Gerichtskosten sowie die erstattungsfähigen Rechts- und Patentanwaltskosten sind festgelegt.

Seit dem 19.01.2022 befinden wir uns in der "Phase der vorläufigen Anwendbarkeit". Der Verwaltungsrat des EPG hat sich im Februar konstituiert. Es folgt die Auswahl und Ernennung der Richter. Das IT-System ist kurz vor der Fertigstellung.

Mit dem Start des neuen Gerichtssystems treten einige signifikante Veränderungen in Kraft, die Risiken bergen und Chancen eröffnen, z. B.:

  • Die große territoriale Erstreckung des neuen Patentsystems erlaubt die Schutzrechtsabdeckung in mindestens 17 Ländern, zu vergleichsweise niedrigen Anmeldungskosten. Bei Fokussierung auf wenige Länder können die neuen Jahresgebühren im Vergleich jedoch höher sein als bisher. Ein Einheitspatent kann später territorial nicht beschränkt werden, um Kosten zu sparen, so wie das bisher möglich war.
  • Das Einheitspatent und das neue Gerichtssystem bieten die Möglichkeit zentraler Angriffe und "einheitlicher" Schutzrechtvernichtung im gesamten territorialen Anwendungsraum.
  • Das bisherige Doppelschutzverbot gilt nur noch in einer siebenjährigen Übergangszeit für bestehende Europäische Patente, für die ein Opt-Out erklärt wurde. Bei Einheitspatenten fällt das Doppelschutzverbot weg, so dass zum Beispiel durch zweigleisiges Fahren und paralleler Anmeldung eines oder mehrerer Nationaler Patente eine Rückfallposition für den Fall einer Schutzrechtvernichtung geschaffen werden kann.

Die F.O.M. und der mit ihr kooperierende Industrieverband SPECTARIS luden am 24. Februar 2022 zum ganztägigen "SPECTARIS/F.O.M.-Innovationsseminar 2022 zum Europäischen Einheitspatent" nach Berlin ein. Dr. Christian Donle (Berlin) und Konstantin Schallmoser, Rechtsanwälte bei Preu Bohlig & Partner, Berlin und Paris, führten die Teilnehmer durch die Historie und den aktuellen Stand des neuen europäischen Patentsystems, informierten über die Gebührenstrukturen, mögliche Kosten- und Rechtsfallen, Prozessdauern z. B. bei Verletzungs- oder Nichtigkeitsklagen, Risiken und Chancen des neuen Gerichtssystems sowie des Opt-out, neue Strategiemöglichkeiten und deren potentielle Vor- und Nachteile.

Eine zweite SPECTARIS/F.O.M.-Veranstaltung zu dem Thema soll nach Verabschiedung der Verfahrensordnung (in diesem Sommer) oder unmittelbar nach dem Start des neuen Patentsystems (im ersten Quartal 2023) durchgeführt werden.

Konstantin Schallmoser und Andreas Haberl, ein weiterer Partner der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, begleiten Unternehmen durch diese Vorbereitungsphase zudem mit Online-Seminaren in Mai und September 2022.

Agenda des SPECTARIS/F.O.M.-Innovationsseminars 2022

Block I: Grundlagen zum Europäischen Patent

  • Mögliche Patentschutzvarianten (EP, EPeW, NP)
  • Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ)
  • Grundstruktur des neuen „Europäischen Patentpakets“
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von/zwischen EP und EPeW
  • Europäisches Patent einheitlicher Wirkung (Reichweite, Übersetzungspflichten, EPA-Kosten)
  • Das Europäische Patentgericht (Verfahrensabläufe und -kosten, etc.)

Block II: Aktuelle Entwicklungen

  • Stand des Ratifizierungsprozesses, Zeitplan der Einführungen von EPG und EPeW
  • Übergangsrecht (Grundlagen, Opt-out, Möglichkeiten und Risiken)
  • Änderungen am IntPatÜG zur Verzahnung der EU-Gesetzgebung mit dem deutschen Patentrecht

Block III: Agieren statt reagieren

  • Kostenvergleich von EPeW, EP und NP (bei EPA und vor UPC)
  • Strategisches Anmeldeverhalten (EP, EPeW, NP)
  • Kosten des neuen Gerichtssystems und resultierende Strategien/Defensivstrategien
  • Opt-Out/“Opt-In“-Strategien während Übergangsrecht
  • Beteiligung mehrerer Rechtspersonen
  • Chancen eines neuen Gerichtssystems

Termin und Veranstaltungsort

Zeit:        24.02.2022, 10.00–17.30 Uhr
Ort:         SPECTARIS/F.O.M.-Räumlichkeiten Berlin, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin, 4. OG

Die Veranstaltung fand unter 2G-Plus-Bedingungen inklusive Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) statt.

 

Referenten

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Donle (Berlin) und
Rechtsanwalt Konstantin Schallmoser, LL.M. (Paris II),
Kanzlei Preu Bohlig & Partner

 

Zielgruppe

Strategische Entscheider der Industrie, Geschäftsführer, FuE-Leiter und -Projektmanager