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Komplementäre Förderung durch weitere Programme

BMBF-Richtlinie für transnationale Forschungsprojekte zu neurodegenerativen Leiden in der Frühphase

17.01.2024-30.06.2027

Im Rahmen des länderübergreifenden "EU Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research" (JPND) fördert das BMBF mit seiner neuen Richtlinie länder- und disziplinübergreifende Vorhaben für ein besseres Verständnis zu den grundlegenden Mechanismen früher und präsymptomatischer Stadien neurodegenerativer Erkrankungen. BAnz vom 17.01.2024

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Behandlungsmöglichkeiten, die an den Ursachen neurodegenerative Erkrankungen ansetzen, sind derzeit kaum existent. Daher soll die neue Förderrichtlinie Projekte zum Thema "Mechanismen und Bestimmung des Krankheitsverlaufs in der Frühphase neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND)" unterstützen. Diese Projekte mit Partnern verschiedener Länder und Disziplinen sollen das Verständnis der entscheidenden biologischen Mechanismen, psychosozialer und physiologische Faktoren signifikant steigern um Therapiemöglichkeiten zu entwickeln und die Versorgunggsmöglichkeiten Betroffener zu verbessern.

Dabei soll eine begrenzte Anzahl innnovativer, multinationaler und -disziplinärer Verbundvorhaben unter anderem mit folgenden Fragestellungen gefördert werden:

  • Einfluss neuer und bereits bekannter molekularer, physiologischer, psychologischer und sozialer Faktoren und Mechanismen auf den Krankheitsfortschritt
  • Bestimmung der wichtigsten regulatorischen Schritte zur Beeinflussung des Krankheitsausbruchs oder -fortschreitens
  • Harmonisierung bei der Verwendung neuer Technologien zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit der Krankheitserkennung und -überwachung
  • Untersuchung der pathologischen Prozesse im Zusammenhang mit Neurodegeneration durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und anderen "Cutting-Edge" Technologien
  • Identifizierung von Kompensationsmechanismen in frühen Erkrankungsstadien
  • Systematische Analyse des Einflusses der genetischen, epigenetischen und phänotypischen Variabilität, die neurodegenerativen Erkrankungen zugrunde liegt, auf das Fortschreiten der Erkrankung

Unter Einbeziehung der relevanten wissenschaftlichen Fachgebiete sollen modernste Methoden und Technologien zum Einsatz kommen und es wird empfohlen, einschlägige europäische Infrastrukturen zu nutzen. Die rechtlichen und ethischen Voraussetzungen befolgend sollen auch explizit bereits erkrankte Menschen aktiv auf allen Ebenen und Prozessen des Projektvorhabens involviert werden. Die Ergebnisse der dreijährigen Froschungsprojekte sollen mindestens in einer Veröffentlichungs pateintiert oder publiziert werden und zur Entwicklung prädiktiver Krankheitsmodelle und neuartiger präventiver und therapeutischer Ansätze beitragen konkrete Erkenntnisse für die zukünftige Verbesserung in Gesundheitsförderung, Prävention und THerapiemöglichkeiten neurodegenarativer Erkrangen aufzeigen.

Diese multinationale Fördermaßnahme, unter anderem mit Ländern wie Belgien, Finnland, Israel, Kanada, Lettland, Polen, Schweiz, Ungern etc., wird zeitgliech durhc id eFörderorgnaosationen des jeweiligen LStattes veröffentlicht und zentral durch das gemeinsame "Joint Call Sekretariat" koordiniert. Bei der Umsetzung der nationonalen Teilvorhaben gelten ide Richtlinien das jeweiligen Landes.

Die Ergbnisse geförderter Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, in den benannten Partnerländern sowei dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ist eine Eichrichtung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit beziehungsweise eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Voraussetzung. Von Bund und/oder Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen für die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben eine Förderung erhalten. Während Forschungseinrichtungen individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt bekommen können, wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Ausgaben und Kosten zur Einbindung von Patienten sind ebenfalls zuwendungsfähig. Sofern sonstige Ausgaben, beispielsweise für die wissenschatfliche Kommunikation, anfallen und synergetische Effekte verfolgen, sind auch diese zuwendungsfähig.

Innerhalb des Projektverbundes müssen alle Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen werden einschließlich Betroffene oder ihre Vertreter. Die Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes ist schriftlich in einem Kooperationsvertrag festzuhalten, Kontaktpersonen für die nationale Förderorganisation sind die Leiter der jeweiligen Teilprojekte. Nicht antragsberechtigte Arbeitsgruppen können als externe Kooperationspartner an dem Foschungsverbund teilnehmen, müssen jedoch ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Ein Forschungsverbund muss aus midestens drei, aus unterschiedlichen Ländern stammenden regulären Partnern bestehen. Während der Projektlaufzeit muss im Januar ein kurzer, wissenschaftlicher Bericht zum Forschritt des Projektes und innerhalb von drei Monaten nach Projektende ein Abschlussbericht verfasst werden.

Mit der Abwicklung dieser Födermaßnahme ist der DLR Projektträger beauftragt. Bei der Beantragung folgt einem zweistufigen Begutachtungsverfahren in der dritten Stufe die Eichreichung des formalen Förderantrags.

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 5. März 2024, 12:00 Uhr MEZ, eine gemeinschaftliche Projektskizze über einen festgelgten Verbundkoordinator elektronisch einzureichen und online eine Vorhabenübersicht zu erstellen. Ein externes Begutachtungsgremium bewertet die eingereichten Projektskizzen unter vorgegebenen Kriterien und fordert den Verbund ausgewählter Projektskizzen in der zweiten Verfahrensstufe zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung bis spätestens 25. Juni 2024, 12:00 Uhr MEZ, auf. In der dritten Verfahrensstufe positiv bewerteter Projektbeschreibungen sind förmliche Förderanträge mit vorgegebenen ergänzenden Informationen vorzulegen. Die Förderung bewillgter Vorhaben erfolgt getrennt nach den Teilprojekten durch die jeweilige nationale Förderorganisation.

Diese Richtlinie ist vorerst befristet bis 30. Juni 2027, wird aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus verlängert.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, zu den Antragsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Erforschung von Pathomechanismen der Endometriose

05.09.2023-30.06.2027

Das BMBF will mit dieser neuen Richtlinie die Grundlagen- und klinische Forschung zu Ursachen und Genese dieser chronisch-entzündlichen gynäkologischen Erkrankung in interdisziplinären Verbünden für eine verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie fördern und Ansatzpunkte für weitere translationale Untersuchungen geben. BAnZ vom 05.09.2023

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Diese in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung geltende Richtlinie dient der Erforschung bisher ungeklärter Pathomechanismen der mit einer hohen Krankheitslast einhergehenden Endometriose. Die in interdsziplinären Verbünden, die sich aus experimentellen, theoretischen und/oder klinischen Arbeitsgruppen zusammen setzen sollen, durchgeführten Projekte sollen unter anderem Fragestellungen mit folgenden Schwerpunkten bearbeiten:

  • Welche Ursachen und Pathomechanismen liegen der Endometriose zugrunde?
  • Welche Faktoren begünstigen das Auftreten der Endometriose?
  • Welche Ansatzpunkte bestehen zu einer Prävention der Erkrankung?
  • Welche Ansatzpunkte gibt es zur Beschleunigung der Diagnose?
  • Was sind Ansatzpunkte zur Verbesserung bestehender oder zur Entwicklung neuer therapeutischer Verfahren?

Es sollen dabei möglichst vorhandene Strukturen und existierende Datensätze, Patientenregister sowie Kohorten genutzt werden; die Erhebung neuer Daten und Gewinnung neuer Biomaterialien ist unter Berücksichtigung der Fragestellung ebenfalls möglich. Die erforderlichen Forschungspartner aus Wissenschaft und Klinik sollten in angemessenem Maße auch Patienten oder deren Vertreter einbeziehen. Die Richtlinie sieht eine Förderung der Verbundprojekte von bis zu drei Jahren vor, welche nach einer externen Zwischenbegutachtung auf weitere zwei Jahre erweitert werden kann.

Ergebnisse der mit dieser Richtlinie geförderten Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen kann bis zu 100 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss betragen, von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird eine nichtwirtschaftlich tätige Einrichtung beziehungsweise Niederlassung in Deutschland gefordert. Mindestens einer der Verbundpartner muss eine universitätsmedizinische Einrichtung sein, die auch die Koordination des Projektes übernehmen soll. Von Bund und/oder Land grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt bekommen.

Sofern synergetische Effekte erwartet werden, können auch Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland eingegangen werden, wobei der internationale Partner über eine eigene nationale Förderung verfügen muss.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme ist der Projektträger DLR-PT beauftragt. Zur Beratung wird eine Kontaktaufnahme mit dem DLR-PT empfohlen.

In der ersten Verfahrensstufe ist bis spätestens 4. Dezember 2023 eine Projektskizze unter vorgegebenen Anforderungen über das Online-Portal "easy-Online" einzureichen. Die Verfassung der Projektskizze wird in englischer Sprache empfohlen, das Begutachtungsverfahren ist international und wird nach einheitlichen Kriterien von einem externen, international besetzten Gremium durchgeführt. Nach einem positiven Bescheid der Projektskizze müssen über das Portal "easy-Online" förmliche Förderanträge im zweiten Verfahrensschritt eingereicht werden. Mit dem Antrag auf Zuwendung muss ein Plan zum Forschungsdatenmanagement bestätigt werden. Die im Projekt gewonnenen Daten sollen in nachnutzbarer Form geeigneten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden um eine langfristige Datensicherung für Replikation und Sekundärauswertung durch andere Forschende zu ermöglichen. Nach abschließender Bewertung der Anträge wird  nach einheitlichen Kriterien über eine Förderung entschieden.

Diese Förderrichtlinie gilt vom 5. September 2023 mit einer vorläufigen Frist bis zum 30. Juni 2027, wird aber nicht über den 1. Oktober 2031 verlängert.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, zu den Antragsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.

Experimentierraum zur Modernisierung und Stärkung der Innovationskraft Deutschlands eröffnet

13.07.2023-30.06.2024

Die BMBF-Förderrichtlinie "DATIpilot" soll der konzeptionellen Ausgestaltung der "Deutschen Agentur für Transfer und Innovation" (DATI) dienen. Die auf Transferförderung ausgerichtete Einrichtung soll zur Entstehung und Beschleunigung sozialer und technologischer Schöpfungen in regionalen und überregionalen Innovationsökosystemen beitragen.

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Mit neuen Methoden der Transferförderung soll die DATI durch effektiven Ideen-, Wissens- und Technologietransfer Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche und / oder gesellschaftliche Anwendung bringen und somit das Innovationspotenzial Deutschlands heben.

Begleitend zum Konzeptionierungs- und Gründungsprozess der DATI wird mit der Förderung von Projekten zum Thema "DATIpilot - Fördern und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI" ein neuartiges Förderangebot geschaffen. Die zu sammelnden Erfahrungen und Ideen für effektive Transferförderung aus den DATIpilot-geförderten Projekten sollen der DATI und mögliche dazu gehörige Förderprozesse als "Experimentierraum" der Agentur zu ihrer weiteren Ausgestaltung bereit gestellt werden. Der themenoffene DATIpilot richtet sich an Beteiligte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft mit innovativen Ideen zur Erprobung und Entwicklung für einen forschungsbasierten Wissenstransfer.

Dies kann in zwei frei wählbaren Modulen erfolgen: als Einzelakteur aus der Wissenschaft in einem "Innovationssprint" (Modul 1) oder als Projekt mehrerer Partner aus Wissenschaft und Praxis gemeinsam in einer "Innovationscommunity" (Modul 2).

Innovationssprints - Modul 1:

In dem Modul 1 "Innovationssprints" sollen von Wissenschaftlern an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW), Universitäten und Forschungseinrichtungen konkrete anwendungsorientierte Projektideen zur Erprobung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Praxis, in weitere Forschung oder neue Anwendungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Die Forschung kann dabei auf Ergebnissen der Grundlagenforschung oder angewandter Forschung aufbauen. Die als Einzelprojekt an Forschungseinrichtungen oder als Verbundprojekt mit maximal zwei Partnern aus Wissenschaft und einem nicht wissenschaftlichen Bereich umzusetzenden Ideen sollen durch Originalität, Anwendungspotenzial und gesellschaftlicher Relevanz herausragen.

Innovationscommunities - Modul 2:

In Modul 2 entwickelt ein Netzwerk mit offener Anzahl an Mitgliedern aus wissenschaftlichen Einrichtungen und Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung als "Innovationscommunity" eigenständig Innovationsthemen und -ziele. Die Umsetzung eines solchen Projektes erfordert das Wissen und die Fähigkeiten eines jeden Mitglieds der Innovationscommunity. Ein Kern der Community, bestehend aus mindestens je einem Vertreter aus Wissenschaft und Praxis, übernimmt die stragische Leitung und die Verantwortung für das Management. Dadurch sollen Innovationsprozesse nachhaltig gestaltet und Kooperationen gefördert werden. Die zu unterstützenden Innovationscommunities zeichnen sich durch ein hohes Innovationspotenzial und ersichtlichem Alleinstellungsmerkmal ihres Themas aus. Es können sowohl sich neu findende als auch bereits bestehende, sich vergrößernde Communities mit einem konkreten oder interdisziplinär zu bearbeitendem, komplexem Thema gefördert werden, die sich sowohl aus Mitgliedern einer Region als auch durch national vernetzte Partner zusammen setzen können. Innerhalb einer geförderten Community können neben dem Thema eines zentralen Managements mehrere Community-Projekte zu einem breit gefächerten Bereich an Forschungs- und Transferaktivitäten durchgeführt werden.

Zuwendungsbestimmungen:

Vor allem Hochschulen, insbesondere HAW sowie Universitäten, sollen an einer Teilnahme an DATIpilot-geförderten Projekten ermutigt werden. Antragsberechtigt sind HAW, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und sonstige Einrichtungen wie Stiftungen, Vereine oder Verbände. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung ist eine Betriebsstätte, Niederlassung beziehungsweise eine sonstige, nicht wirtschaftlich tätige Einrichtung in Deutschland erforderlich. Von Bund und / oder Land grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für zusätzliche, projektbedingte Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

In beiden Modulen sind Begleitaktivitäten zur Vernetzung, Ergebnis- und Erfahrungsanalysen und Öffentlichkeitsarbeit angedacht. Die Projektteilnehmer sind verpflichtet, an entsprechenden Veranstaltungen des BMBF teilzunehmen.

Innovationssprints - Modul 1:

Der Förderzeitraum im Model 1 als durchgeführtes Einzel- oder Verbundprojekt von maximal zwei Partnern beträgt höchstens 18 Monate und ist auf eine Fördersumme von 150.000 Euro je Partner begrenzt. Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Reisen und Auftragsarbeiten.

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Als erstes sind bis zum 31. August 2023 unter Verwendung einer bereitgestellten Vorlage Kurzskizzen in elektronischer Form über das Portal "easy-Online" einzureichen. Beschrieben werden sollen u. a. der Kerngedanke des Projekts, die Ausgangssituation mit Schilderung der verfolgten Ziele und dafür angedachte Lösungswege sowie mögliche Anwendergruppen. Nach Prüfung der Skizze unter vorgegebenen Kriterien wird eine Vorauswahl getroffen. Bewerber aller vorselektierten Skizzen werden eingeladen, auf einer voraussichtlich im November 2023 stattfindenden Präsenzveranstaltung ihr Projekt in einem Pitch zu präsentieren. Über die Auswahl der überzeugendsten Projektideen wird direkt nach der Veranstaltung sowie im Anschluss in Schriftform informiert. Im zweiten Schritt soll innerhalb von circa acht Wochen ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden. Nach Bewilligung des Antrags ist der Projektstart für den 1. Juni 2024 geplant.

Innovationscommunities - Modul 2:

Eine Innovationscommunity erhält eine Förderung für das zentrale Management-Projekt sowie für die verschiedenen Community-Projekte. Gefördert werden können Projekte mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren, die Fördersumme kann dabei bis zu 5 Mio. Euro betragen. Das Managementteam ist zur Umsetzung fairer und transparenter Auswahl- und Entscheidungsprozesse für die Community-Projekte verpflichtet. Bewilligte Zuwendungen für projektbezogene Ausgaben an Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100 % betragen, eine angemessene Beteiligung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten wird vorausgesetzt.

In der ersten der zwei Stufen des Antragsverfahrens sind bis zum 16. Oktober 2023 Projektskizzen inklusive Arbeits- und Finanzierungsplan in elektronsicher Form über das Portal "easy-Online" vorzulegen. Diese soll u. a. das Thema der Community, den Ausgangspunkt mit Zielsetzung und Herangehensweise zum Erreichen des Ziels, die Expertise der beteiligten Partner und die Vorgehensweise des Managements erläutern. Die Bewerber von ausgewählten Projektskizzen werden voraussichtlich im Februar 2024 zu einer Präsentation ihrer Projektidee vor dem BMBF und dem Begutachtungsgremium eingeladen. Über das Auswahlergebnis wird schriftlich informiert. Nach Einreichung der förmlichen Förderanträge für das Community-Management sowie für Community-Projekte und bei Bewilligung dieser ist als Projektstart der 1. September 2024 vorgesehen.

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme ist derzeit der Projektträger Jülich beauftragt.

Diese Förderrichtlinie trat am 13. Juli 2023 in Kraft und ist vorerst auf den 30. Juni 2024 befristet, wird jedoch nicht über den 31. Dezember 2029 hinaus verlängert.

Ausführliche und weiterführende Informationen finden Sie dort:

Förderrichtlinie DATIpilot

BAnZ vom 12.07.2023

BMBF-Webseite

BMBF-Richtlinie fördert Materialerforschung für Anwendungen in Photonik und Quantentechnologie

28.06.2023 - 30.06.2024

Mit der neuen Richtlinie zur Unterstützung von Projekten zur Thematik "Innovative Materialien und Prozesse für Quantensysteme", basierend auf dem Programm "Quantensysteme - Spitzentechnologien entwickeln. Zukunft gestalten.", will das BMBF zur Forschung an innovativen, neuartigen Werkstoffen zur Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands beitragen. BAnZ vom 28.06.2023

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Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf dem Weltmarkt sollen mit dieser neuen Förderrichtlinie Forschungsvorhaben zur Entwicklung aber auch zur Optimierungen bereits etablierter Substrate und Prozesstechnologien für den Einsatz in der Photonik und der Quantentechnologie unterstützt werden. Durch diese Kooperationsprojekte wird ein wirkungsvoller Transfer der Forschungsergebnisse in die Industrie angestrebt.

Die möglichen Themenfelder werden in zwei Module geteilt:

  • A: Verbesserung von Synthese, Strukturierung, Prozesssierbarkeit und Skalierung bereits angewandter Materialklassen. Hierbei wird die Praxistauglichkeit der erforschten Technologie durch mindestens ein in das Projektvorhaben eingebundenes Unternehmen mit einer möglichen Verwertung der Ergebnisse gefordert.
  • B: Entwicklung/Weiterentwicklung innovativer, fortschrittlicher Materialien für die Quantentechnologie und die Photonik. Der Bezug zur Optimierung der industriellen Produktion muss deutlich sein, die Einbindung eines wirtschaftlich tätigen Unternehmens in die Forschung ist jedoch keine Voraussetzung.

Beispiele für untersuchte, mögliche Materialklassen sind 2D-Materialien, funktionale Oxide, Lithiumniobat sowie Diamant oder Siliziumkarbid, aber auch Kristalle für neuartige Lasersysteme.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer Institution der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland. Vom Bund und/oder vom Land grundfinazierte Forschungseinrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich projektbezogene Ausgaben/Kosten bewilligt bekommen.

Die durch diese Richtlinie unterstützten, bis zu 36 Monate laufenden Forschungsvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko sollen als Verbundprojekte durchgeführt werden, für die vom BMBF vorgegebene Kriterien erfüllt sein müssen. Die Zuwendung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt und setzt eine angemessene Eigenbeteiligung voraus. Nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken können zudem eine Pauschale von bis zu 20 % erhalten.

Forschungsverbünde mit Inhalten des Moduls A erfordern mindestens einen Partner der gewerblichen Wirtschaft. Bei diesen Verbundvorhaben wird eine Eigenbeteiligung von mindestesn 40 % vorausgesetzt, bei besonders starker Einbindung von KMU kann diese Eigenbeteiligung auch entsprechend geringer ausfallen.

Mit der Abwicklung des zweistufigen Antragsverfahrens ist das VDI Technologiezentrum beauftragt. Im ersten Schritt kann bis spätestens 4. Oktober 2023 eine Projektskizze über das elektronische Antragssystem "easy-Online" eingereicht werden und sollte 15 Seiten nicht überschreiten. Nach einer Begutachtung der Projektskizzen nach vorgegeben Kriterien werden die Antragsteller schriftlich über das Auswahlergebnis informiert. Im Falle einer positiven Bewertung muss im zweiten Verfahrensschritt ein vollständiger Förderantrag unter Nutzung von "easy-Online" gestellt werden. Nach abschließender Antragsbewertung und -prüfung wird über eine Förderung entschieden.

Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist mit Auslaufen der AGVO bis zum 30. Juni 2024 befristet. Sollte die AGVO verlängert werden, verlängert sich auch diese Förderrichtlinie, allerdings nicht über deb 31. Dezember 2030 hinaus.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Verbesserung der Patientenversorgung durch innovative Medizinprodukte

01.06.2023-30.06.2024

Mit der Förderung vorwettbewerblicher Forschungsvorhaben zur Erarbeitung neuer, marktfähiger Therapielösungen als bedeutender Teil der medizinischen Versorgungskette zur Linderung der Leiden und Reduzierung von Folgeerscheinungen soll die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen der Medizintechnik gestärkt werden. BAnZ vom 01.06.2023

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Mit der neuen Richtlinie sollen Projekte zu dem Thema "Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik" durch das BMBF gefördert werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Stärkung der Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Medizintechnik mittels Unterstützung bei der Durchführung von FuE-Projekten zu möglichst schonenden Therapieverfahren mit neuartigen, marktfähigen Medizinprodukten, wodurch eine breite Gesundheitsversorgung angestrebt wird.

Mögliche Themenfelder umfassen unter anderem folgende Schwerpunkte:

  • Ersatz von Pharmazeutika: medizintechnische Lösungen, die bestehende medikamentöse Therapien durch einen Eingriff oder ein Medizinprodukt ersetzen bzw. die Dosierung von Arzneimitteln dauerhaft deutlich reduzieren.
  • Schonendere Interventionen: Dies kann das Reduzieren von Traumata, ein deutlich verbessertes Ergebnis bei möglichst reduzierter Invasivität, eine erhöhte Sicherheit von Eingriffen sowie die Verkürzung von Operationszeiten und Anschlussmaßnahmen sowie des Heilungsverlaufs beinhalten.
  • Ersatz von Operationen: Durch ein nicht-operatives Vorgehen sollen Operationen vermieden werden und damit das Komplikationsrisiko erheblich gesenkt werden, zum Beispiel mittels perkutaner Verfahren.
  • Neuartige Therapieverfahren: Durch erhebliche Fortschritte methodischer Art oder erstmalige Kombination von Ansätzen sollen verbesserte Therapien ermöglicht werden.

Neben wissenschaftlich-technologischen Fragestellungen können auch präklinische Untersuchungen oder Machbarkeitsstudien gefördert werden, die an Patienten oder Probanden durchgeführt die entsprechende behördliche Genehmigung voraussetzen.

Zuwendungsbestimmungen

Die indudstriegeführten, risikoreichen und vorwettbewerblichen Verbundprojekte mit angesetzter Laufzeit von 36 Monaten mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Klinik und medizinischer Versorgung sollen mit ihren Lösungsansätzen einen bedeutenden Beitrag zu neuartigen und schonenden Therapieverfahren leisten. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise einer Einrichtung der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht.

Eine angemessene Eigenbeteiligung der Wirtschaft wird vorausgesetzt, die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben an Hochschulen und forschenden sowie wissenschaftlichen Einrichtungen kann bis zu 100 % betragen, sollen jedoch die Aufwendungen der gewerblichen Wirtschaft nicht übersteigen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist das VDI Technologiezentrum beauftragt. Im ersten Schritt des zweistufigen Antragsverfahrens ist eine maximal 10-seitige Projektskizze exklusive Anlagen bis zum 31. August 2023 einzureichen. Im zweiten Schritt müssen Projektpartner positiv bewerteter Projektskizzen einen förmlichen Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" einreichen.

Diese Förderrichtlinie ist vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

BMBF-Forschungsprogramm Quantensysteme zur Förderung vom Klimaneutralität

26.05.2023-30.06.2024

Mit der neuen Förderrichtlinie "Quantentechnologische und photonische Systemlösungen für Herausforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes, der Biodiversität, der nachhaltigen Energiesysteme und der Ressourcenschonung" ist vom BMBF durch Unterstützung anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsarbeiten eine Beschleunigung des Fortschritts bei den Herausforderungen der Transformation zur Nachhaltigkeit bezweckt. BAnZ vom 26.05.2023

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Die unter dem Begriff "Quantensysteme" vereinten Bereiche der Photonik und Quantentechnologien der zweiten Generation stellen mit ihren zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten potenzielle Schlüsseltechnologien für ökologische Nachhaltigkeit dar. Durch photonische oder quantenbasierte Messsysteme können zum Monitoring von Umgebungen und Umwelt angewendet werden und somit entscheidende, innovative Lösungsansätze für die Umsetzung ökologischer Nachhaltigkeitsztiele wie die von SDG 13 "Maßnahmen und Klimaschutz" liefern. Unter Zusammenarbeit und Vernetzung von Akteuren aus Wirtschaft und Forschung in den Bereichen Photonik/Quantentechnologie will das BMBF die Erreichung dieser Ziele mit dieser Förderrichtlinie vorantreiben.

Daher werden FuE-Projekte mit in der Regel drei Jahre umfassenden Laufzeit zu folgenden Themengebieten gefördert:

Modul A - "Verbundforschung":

Im Modul A "Verbundforschung" können kooperative vorwettbewerbliche FuE-Projekte mehrerer unabhängiger Partner mit dem Ziel, neuartige oder wesentlich verbesserte technische Systemlösungen durch innovative photonische und quantenbasierte Ansätze für ökologische Nachhaltigkeit zu liefern, gefördert werden. Diese Forschungsinhalte können unter anderem aus folgenden Bereichen stammen:

  • Umwelt (z. B. Messtechnik zur Detektion von Umweltemissionen oder Krankheitserregern)
  • Klima- und Geosysteme (z. B. zur höchst genauen Bestimmung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur von Meeren und Gewässern)
  • Biodiversität (z. B. robuste Messtechnologien zur Biodiversität in verschiedenen Ökosystemen)
  • Nachhaltige Energiesysteme (Z. B. Lösungsansätze zur Optimierung chemischer Prozesse)
  • Ressourcenschonung (z. B. nachhaltige Nutzungskonzepte von Gütern durch innovative Sensorimplementierung)

Die zwingend als Verbundprojekte mit starker Einbindung von KMU sowie Endanwendern zur Sicherstellung der nachhaltigen Nutzbarkeit durchzuführenden Projekte sollen ein klar definiertes Anwendungspotenzial, ein hohes Risiko und eine spezielle Komplexität aufweisen.

Modul B - "Vernetzung und Zusammenarbeit":

In diesem Modul B "Vernetzung und Zusammenarbeit"  wird als ein Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführtes Projekt gefördert, welches eine Vernetzung zwischen den geförderten Projekte herstellt und neue Verbindungen zu Dritten aufbaut mit dem Ziel Quantensystem-basierte Lösungsstrategien den Akteuren aus dem Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit zu übermitteln und Ideen auszutauschen. Gefördert werden können unter anderem:

  • Durchführung interdisziplinärer Netzwerkveranstaltungen mit Akteuren von Projekten des Modul A mit interessierten Dritten aus dem Bereich Photonik, Quantentechnologie und Nachhaltigkeit
  • Unterstützung beim Erfahrungsaustausch zwischen Beteiligten aus Modul A geförderter Projekte
  • Begleitforschung zu Nachhaltigkeitsaspekten geförderter Projekte
  • Erarbeitung neuer Anwendungsfelder der Photonik und Quantentechnologien im Bereich ökologische Nachhaltigkeit
  • Outreach-Aktivitäten zur Informierung und Interessengewinnung an photonischen und quantenbasierten Systemlösungen für Nachhaltigkeit

In diesem Modul sollen möglichst viele dieser Themen durch das Forschungsvorhaben adressiert werden und setzt die Mitarbeit von Wissenschaftlern einer Institution mit Arbeiten im Bereich der Nachhaltigkeit voraus.

Die Ergebnisse die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im EWR und in der Schweiz genutzt werden.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine mit einer zum Zeitpunkt der Zuwendungsauszahlung in Deutschland befindlichen Betriebsstätte / Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen, nicht wirtschaftlich tätigen Einrichtung. Vom Bund und/oder Land grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche projektbedingte Zuwendungen bewilligt bekommen.

Eine erwartete, angemessene Eigenbeteiligung von wirtschaftlich tätigen Unternehmen und Forschungseinrichtungen an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten von 50 %, von KMU auch weniger, wird als angemessen erachtet. Zuwendungen für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Im Modul A "Verbundforschung" ist eine Verbundförderquote der Gesamtkosten/-ausgaben von bis zu 70 % möglich. Im Modul B "Vernetzung und Zusammenarbeit" ist eine Bewilligung von bis zu 100 % der Gesamtkosten/-ausgaben möglich.

Das zweistufige Antragsverfahren, mit dessen Abwicklung das VDI Technologiezentrum beauftragt ist, sieht für die Einreichungen der Unterlagen das elektronische Antragssystem "easy-Online" vor. Im ersten Schritt ist bis 29. September 2023 eine maximal 20-seitige Projektskizze einzureichen, die bei Verbundvorhaben in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen ist. Die Bewertung der Eignung der eingegangenen Projektskizzen erfolgt nach einheitlichen Kriterien und das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Autoren positiv bewerteter Ideen müssen im zweiten Verfahrensschritt einen förmlichen Förderantrag vorlegen. Bei der Beantragung zur Förderung von Verbundprojekten ist in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator von jedem Partner des Gemeinschaftsprojektes ein separater Förderantrag zu stellen. Die Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung erfolgt nach identischen Bewertungspunkten.

Diese BMBF-Förderrichtlinie ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2024, wird jedoch nicht über den 31. Dezember 2033 hinaus verlängert.

Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Förderung internationaler Kooperationen in den Quantentechnologien

19.05.2023-15.11.2026

Im Rahmen des "Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologien entwickeln. Zukunft gestalten" sollen auf internationaler Ebene die besten Akteure der Quantentechnologie verschiedener Länder gebündelt ihre Expertise in Forschung und Entwicklung zur Stärkung der Branche und ihrer Zukunft einbringen. BAnZ vom 19.05.2023

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Um dem bevorstehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken fördert das BMWK in seiner Richtlinie "Quantum International - Internationale Kooperation in den Quantentechnologien" länderübergreifend Projekte zu diesem Thema unter Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlich-technischer Disziplinen und Einbindung von Unternehmen in die Forschung. Dabei sollen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutsche und internationale Spitzenpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam FuE-Projekte durchführen und Fachkräfte für heute und morgen ausgebildet werden.

Entsprechend der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie werden Projekte aus zwei Themenbereichen unterstützt:

1. Technologien weiterentwickeln

In diese Thematik fallen anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte, die im Vergleich zu nationalen Kooperationen nachweislich schneller und effiktiver zum Ziel führen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • neue Methoden der Quantenfehlerkorrektur
  • Chipintegration optischer Komponenten
  • Plattformen und Materialien für die Quantensimulation

Voraussetzung für Forschungsvorhaben in diesen Bereichen ist die Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sofern Projekte ausschließlich die Thematik der Quantenkommunikation aufgreifen, können diese auch durch das Förderprogramm "Digital.Sicher.Souverän." der Bundesregierung zur IT-Sicherheit gefördert werden.

2. Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden

Zu dieser Thematik gehören Projekte mit gezielter Kooperation zwischen verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien mit starkem Anwendungsbezug wie beispielsweise:

  • Entwicklung und pilotartige Umsetzung internationaler Studiengänge
  • Konzeptionierung und pilotartige Umsetzung neuartiger Maßnahmen und niederschwelliger Konzepte zur ziel­gruppengerechten Motivation potenzieller Anwender der Quantentechnologien
  • Konzeptionierung neuartiger und forschungsnaher Wahlfachinhalte unter der Berücksichtigung der Bedarfe industrieller Anwender.


Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft  sowie Hochschulen und außeruniversitäre Foschungseinrichtungen mit einer Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen, nicht wirtschaftlich tätigen Einrichtung in Deutschland. Von Bund und/oder Ländern grundfinanzierte Einrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für zusätzliche, im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführte Forschungsprojekte bewilligt bekommen.

Die Zusammenarbeit der Verbundpartner mit einem Zuwendungsempfänger aus Deutschland sowie aus einem oder zwei weiteren Ländern wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten. Eine grundlegende Übereinkunft der vom BMBF vorgegebenen Kriterien ist vor einer Entscheidung auf Förderung nachzuweisen. Der Inhalt des Forschungsprojektes mit seinen angestrebten Zielen muss von den antragstellenden Partnern auf schädliche, missbrauchsfähige Erkenntnisse hin überprüft werden (Dual Use Research of Concern, DURC). Zudem müssen außenwirtschaftliche Vorschriften berücksichtigt werden. Die Ergebnisse eines geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland, dem EWR, der Schweiz sowie nach schriftlicher Genehmigung des BMBF in den jeweiligen außereuropäischen Partnerländern genutzt werden.

Eine angemessene Eigenbeteiligung der der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnenden Partnern an den entstehenden, zuwendungsfähigen Forschungskosten wird vorausgesetzt und entspricht mindestens 50 %, für KMU auch weniger. Die Zuwendungen an die Projektpartner von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100 % betragen. Die Regeldauer eines Projektes beträgt 36 Monate.

Das zweistufige Antragsverfahren wird über das VDI Technologiezentrum abgewickelt. Die Vorlagefrist der im ersten Schritt vorzulegenden, maximal 20-seitigen, in englischer Sprache verfassten Projektskizze ist der 15. November 2026 mit dem 15. Mai und 15. November eines Jahres als Stichtag. Die Kontaktdaten und Absichtserklärung der Zuwendungsgeber der beteiligten Partnerländer muss enthalten sein.

Nach einer positiv bewerteten Projektskizze ist unter Verwendung entsprechender Formulare ein förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu stellen, der nach vorgegebenen Kriterien bewertet wird.

Diese Richtlinie gilt bis maximal 31. Dezember 2033.

Alle Informationen zu dieser Förderrichtlinie finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben in der Krebsforschung

07.02.2023-30.06.2024

Mit der neuen "Nationalen Dekade gegen Krebs" werden Froschungsvorhaben von Verbünden, die sich großen, ungelösten, wissenschaftlichen Herausforderung und Fragestellungen der Onkologie annehmen, für ein erweitertes Verständnis der Entstehung und Ausbreitung von Krebserkrankungen unterstützt, um die erhaltenen Ergebnisse gezielt für die Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von betroffenen Patienten nutzen zu können. BAnz vom 22.03.2023 

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Unter Einbeziehung bereits vorhandener Kompetenzen und Ressourcen bedarf es innovativer Denkweisen und neue, forschungspolitische Instrumente für einen spürbaren Fortschritt in der Krebsforschung. Das BMBF fordert in seiner "Richtlinie zur Förderung von Forschungsverbünden zu großen ungelösten Fragen der Krebsforschung - Nationale Dekade gegen Krebs" kreative Köpfe unterschiedlicher Disziplinen auf, sich zu Forschungsvorhaben mit dem Potenzial, entscheidende Fortschritte zu bestehenden medizinischen Herausforderungen in der Onkologie zu erzielen, zusammenzufinden. Innovative Forschungsansätze geben Impulse oder bilden die Grundlage zur Entwicklung neuartiger Methoden physiologischer und pathologischer Untersuchungen.

Mit dieser Richtlinie werden Forschungen zu folgenden drei Themengebieten gefördert:

1. Themengebiet: Epigenom, Metabolom, Mikrobiom und Mikromilieu von Zellverbänden mit der Herausforderung der Analyse und Nutzung der Grenzgebiete von Tumoren mit ihrer Umgebung

Der wissenschaftliche Ansatz des Forschungsverbundes ist dabei die Untersuchung der Plastizität von Krebszellen und deren Triebkraft für die Tumorausbreitung für ein besseres Verständnis der Interaktion des Tumors mit seiner Umgebung.

2. Themengebiet: Klinische Studien für zelluläre Immuntherapie mit der Herausforderung zur Ausschöpfung des klinischen Potenzials zellulärer Immuntherapien

Zur opimierten Behandlung von Tumorerkrankungen soll hierbei unter Einbeziehung durchzuführender, klinischer Studien die Entwicklung neuartiger oder die Weiterentwicklung bestehender zellulärer Immuntherapiestrategien sein.

3. Themengebiet: Metastasierung mit der Herausforderung zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Metastasen

Zur Gewinnung eines Gesamtverständnisses metastatischer Prozesse sollen für den wissenschaftlichen Ansatz technologische Entwicklungen für einen neuen, innovativen Zugang zur Detektion und Untersuchung von Metastasen genutzt werden.

Bei allen zu erforschenden Fragestellungen muss eine aktive Beteiligung von betroffenen Patienten oder deren Vertreter von Beginn an, einschließlich der Antragserstellung, gegeben sein.

Zuwendungsbestimmungen

Gefördert werden ausschließlich hochgradig interdisziplinäre und kooperativ organisierte, international konkurrenzfähige Forschungsverbünde, die aus fünf bis neun experimentellen, theoretischen und klinischen Arbeitsgruppen mit angemessener Vertretung der Hochschulmedizin bestehen. Alle Partner aus Wissenschaft und Praxis, deren Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag schriftlich festgehalten wird, sollen in die Bearbeitung des Forschungsvorhabens einbezogen werden. Der Forschungsverbund muss ein überzeugendes, organisatorisches Konzept zur Planung der interdisziplinären Forschung vorlegen. Antragstellende müssen einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung auf den geförderten Themengebieten vorweisen können.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Aufwändungen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Patienten oder ihrer Vertreter sind zuwendungsfähig. Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen, können individuell eine Förderung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten erhalten. Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Einrichtungen der wirtschaftlichen Tätigkeit wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Die Mittel können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren beantragt werden, wobei eine Bewilligung vorläufig für die ersten drei Jahre ausgesprochen wird. Für eine weitere Förderung wird eine Zwischenbegutachtung unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums durchgeführt.

Mit der Abwicklung des zweistufigen Antragsverfahrens ist der DLR Projektträger - Bereich Gesundheit - beauftragt. Im ersten Schritt ist dem Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst eine Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen. Im zweiten Verfahrensschritt sollen Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen einen förmlichen Förderantrag vorlegen, der nach bestimmten Kriterien bewertet wird um nach abschließender Antragsprüfung der Entscheidung der Förderung zu unterliegen.

Diese Förderrichtlinie ist zunächst befristet bis zum 30.06.2024, kann unter Umständen aber bis zum 01.10.2031 verlängert werden.

Detaillierte Informationen zu den zuwendungsfähigen Themen, zu den Voraussetzungen für einen Forschungsverbund sowie zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Die Änderung der Richtlinie vom 04.05.2023 finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte zum Thema "Angewandte Quantenwissenschaft"

08.02.2023-30.06.2024

Im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative "QuantERA - ERA-NET Cofund in Quantum Technologies" soll das Potenzial der Quantentechnologie, neue Anwendungsfelder in Industrie und Gesellschaft zu erschließen oder vorhandene zu überragen, über die akademische Forschung hinausbringen. BAnz vom 28.02.2023

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Quantentechnologische Ansätze wurden bisher nur in Laboren verfolgt, besitzen aber ein enormes Potenzial für wirtschaftliche und gesellschaftliche Anwendungen. Für ihre praktische Umsetzung fehlt es jedoch an entsprechenden innovativen, neuartigen Lösungen und Konzepten. Das BMBF fördert daher mit der Förderrichtlinie zur "Angewandten Quantenwissenschaft" Forschungsvorhaben zur Erschließung und Entwicklung neuer und konkreter Produkte, Verfahren oder Anwendungen in der Quantentechnologie.

Die transnationale Maßnahme "ERA-NET Cofund - QuantERA" unterstützt dabei die Forschung zur Stärkung der Quantentechnologie in und für Europa. Die Ergebnisse der durch diese Maßnahme geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem EWR oder der Schweiz Anwendung finden.

Gefördert werden Verbundvorhaben zum Thema angewandte Quantenwissenschaft unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Quantenkommunikation (Methoden / Werkzeuge / Strategien; Quantenspeicher- und Quantenrepeaterkonzepte; Quantenphotonik u.v.m.)
  • Quantensimulation (Plattform und Materialien; Mess- und Kontrolltechnik u.v.m.)
  • Quantencomputing (Entwicklung von NIQS; Realisierung von Multiqubit-Algorithmen; Programmeirparadigmen für Quantenberechnunge u.v.m.)
  • Quanteninformationeswissenschaften (neuartige Quellen für nicht klassische Zustände und Methoden zur Erzeugung solcher Zustände)
  • Quantenmetrologie, Sensorik und Bildgebung (Zeit- und Frequenzstabdards; lichtbasierte Kalibirerung und Messung; Gravimetrie u.v.m.)

Wichtig für die Förderung der Forschungsvorhaben sind konkrete Zielsetzungen mit deutlich benannten oder ableitbaren Anwendungsfeldern.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einer Niederlassung, Betriebsstätte oder sonstiger Einrichtung in Deutschland. Von Bund und / oder Land grundfinanzierte Einrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche projektbedingte Ausgaben bewilligt bekommen.

Die geförderten transnationalen Verbundprojekte müssen sich durch ihre Vorwettbewerblichkeit und ein hohes wirtschaftlich-technisches Risiko auszeichnen. Von den Projektpartner aus Unternehmen (insbesondere KMU) und Forschungseinrichtungen müssen mindestens drei förderfähige Partner aus mindestens drei in der Förderrichtlinie genannten Ländern stammen. Die Projektlaufzeit beträgt 24 oder 36 Monate.

Über die gesamte Laufzeit müssen von einem deutschen Projektpartner mindesten 100.000 Euro beantragt werden, von denen mindestens 50 % Personalkosten/-ausgaben sein müssen. Eine Eigenbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 % an der Finanzierung des Projektes wird vorausgesetzt, kann bei kleinen und mittleren Unternehmen jedoch verringert werden. Die Bewilligung zuwendungsfähiger Projektkosten kann bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 % betragen.

Ansprechpartner zur Abwicklung der Födermaßnahme ist der Projektträger "VDI Technologiezentrum GmbH", bei dem alle Unterlagen in dem zwei-stufigen Antragsverfahren für förmliche BMBF-Förderanträge elektronisch eingereicht werden müssen. Einreichungsfrist für Projektvorschläge ist der 11. Mai 2023.

Sofern die Projektskizze für das weitere Verfahren zugelassen wurde, wird sie von unabhängigen Experten bewertet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Dezember per E-Mail bekanntgegeben. Nachfolgend müssen die vollständigen Förderanträge innerhalb von 3 Monaten beim BMBF gestellt werden, der abschließend geprüft wird.

 

Detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie hier.

 

Aktueller Förderaufruf: Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsprozessen im Bereich Medizintechnik

29.11.2022 - 31.01.23

Mit der Förderlinie "Lifescience - Medizintechnik" steuert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Möglichkeit zur Umsetzung innovativer, medizintechnischer Forschungsideen bei, die der Erforschung und Entwicklung neuer oder optimierter Produkte und/oder Verfahren dienen. Das StMWi ruft dazu auf, förderfähige Projektvorschläge einzureichen.

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Im Bereich Medizintechnik sollen industriegeführte, vorwettbewerbliche, über den Stand der Technik hinausgehende Verbundprojekte mit hohem innovativem Inhalt und deutlich wirtschaftlichem sowie technischem Risiko gefördert werden. Hierbei sollen die mit Forschungseinrichtungen beziehungsweise Hochschulen kooperierenden beteiligten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen möglichst großen Teil der Wertschöpfungskette abdecken. Die Verbundpartner sollen über die Möglichkeit verfügen, die Ergebnisse der circa drei Jahre laufenden, geförderten Vorhaben in Umlauf zu bringen. 

Im Rahmen der Projektförderung wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % als angemessen angesehen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Hochschuleinrichtungen in Bayern und weitere, im Freistaat Bayern niedergelassene Partner, die zur Bearbeitung und Durchführung des Forschungsvorhabens maßgeblich beisteuern können. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Einreichung eines Projektvorschlags im ersten Schritt erfolgt ein Förderaufruf, in dessen Frist eine Projektskizze, die nach definierten Kriterien bewertet wird, dem Projektträger Bayerns, Bayern Innovativ GmbH, vorzulegen ist. Der neueste Förderaufruf ist bis zum 31.01.2023 aktiv.

Je Vorhabenverbund wird eine Skizze eingereicht. In der zweiten Stufe muss von jedem am Projekt beteiligten Partner ein Antrag zur Förderung gestellt werden.

Weiterführende Informationen, benötigte Dokumente und Kontaktdaten finden Sie hier.

 

 

BMBF-Förderlinie unterstützt Projekte der Quantentechnologie der zweiten Generation

03.11.2022 - 31.01.2023

Die Fördermaßnahme „Quantum aktiv – Outreach-Konzepte und Open Innovation für Quantentechnologien“ unterstützt hochaktuelle, innovative Forschungsthemen der Quantentechnologie der zweiten Generation und will somit deren Umsetzung und Konkurrenzfähigkeit auf dem internationalen Markt erhöhen. BAnz vom 03.11.2022

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Die quantentechnologischen Anwendungen der ersten Generation sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Zur Förderung von Forschungthemen und der industriellen Nutzung der Quantentechnologie der zweiten Generation soll die Maßnahme im Rahmen des "Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologien entwickeln. Zukunft gestalten" dieses Themenfeld in den Blickpunkt rücken und einem breiten Publikum näher bringen.
Vorrangig werden die Entwicklung und Umsetzung neuartiger Ansätze in den Gebieten Outreach und Open Innovation sowohl separat oder kombiniert als Kooperationsprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft gefördert. Dabei sind signifikante Fachkenntnisse keine erforderliche Voraussetzung. Vielmehr wird ein kreativer, aktiver Zugriff der bereits vorhandenen oder neu erhaltenen Ergebnisse für die Öffentlichkeit angestrebt und Innovationen sollen vorangetrieben werden. Mögliche vorwettbewerbliche, risikoreiche und komplexe Projektthemen sind beispielsweise:

  • Quantencomputer/Quantencomputing
  • Quantensimulation
  • Quantenbasierte Messtechnik

Die Forschungsansätze sollen zielgruppengerecht definiert und verständlich sein sowie deren Umsetzung exemplarisch demonstriet werden.

Zuwendungsbestimmungen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und Museen sind antragsberechtigt. Von Bund und/oder Ländern grundfinanzierte Einrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Eine KMU-Zugehörigkeit wird nach KMU-Definition der EU ermittelt.
Zuwendungsfähige Projektkosten werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine angemessene Eigenbeteiligung der an den Forschungsprojekten beteiligten Unternehmen von mindestens 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, die für KMU entsprechend geringer ausfallen kann, wird voraussgesetzt. Projektbezogene Kosten an Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden. Förderfähig sind Forschungsprojekte mit maximal 36 Monaten Laufzeit.

Das zweistufige Antragsverfahren wird von dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH abgewickelt und ist gleichzeitig Ansprechpartner in allen Belangen der Förderung. Im ersten Schritt der Beantragung sind je Forschungsverbund eine Projektskizze bis 31. Januar 2023 über das elektronische Antragssystem "easy-Online" vorzulegen, welche nach einheitlichen Kriterien bewertet wird. Aufgrund der vom Teilziel dieser Fördermaßnahme abhängigen Anforderungen an die Projektskizze wird dringend empfohlen, vor ihrere Einreichung Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Im zweiten Verfahrensschritt ist von jedem Verbundpartner ein gesonderter Antrag auf Förderung einzureichen, der über das elektronische System "easy-Online" zu erstellen ist. Aktuell ist die Laufzeit dieser Förderrichtlinie auf den 30. Juni 2024 befristet.


Detaillierte Informationen zu dieser Förderlinie finden Sie hier.

 

BMBF-Förderrichtlinie zur Unterstützung des Transfers innovativer Forschungsideen auf dem Gebiet der Photonik

22.08.2022 - 10.01.2023

Auf Grundlage des  "Forschungsprogramms Quantensysteme - Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten." leistet das BMBF einen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der deutschen Photonik-Industrie und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Projekten zum Thema "Hochintegrierte photonische Systeme für industrielle und gesellschaftliche Anwendungen". BAnz vom 22.08.2022

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Der nutzbringende Einsatz der Photonik in verschiedene Technologiefelder wie Sensorik, Elektronik, Medizin- oder Fahrzeugtechnik erfordert einen großen Forschungsbedarf, den das BMBF mit seiner neuen Förderlinie durch nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben möchte, wodurch ein wirksamer Transfer neuartiger Forschungsergebnisse in innovative Dienstleistungen und Produkte gewährleistet werden soll. In den durch diese Förderung unterstützten Verbundprojekten sollen kompakte und kosteneffiziente optische Systeme entwickelt werden, die entsprechend in der Wirtschaft und Gesellschaft Anwendung finden, was in Fachzeitschriften, auf Konferenzen und insbesondere durch Patentanmeldungen darzulegen ist. Der Fokus liegt dabei auf der Miniaturisierung und der technischen und wirtschaftlichen Skalierbarkeit der Lösungen mit energie- und ressourcensparendem Potenzial. Denkbare Forschungsgebiete dabei sind:

  • Miniaturisierung von Systemkomponenten wie elektro-optische Schaltkreise
  • Integration optischer Elemente wie Linsen, Filter, Polarisatoren oder Frequenzkonverter oder (gepulste) Laser
  • Verbesserung der Schnittstellen zur Makrooptik und -elektronik
  • Silizium-Photonik und neue Materialsysteme für erweiterte Wellenbereiche
  • Entwicklung systemübergreifender Konzepte der Plasmonik und organischer Halbleitertechnik.

Förderfähig sind industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko und komplexer Aufgabenstellung zu neuartigen oder wesentlich optimierten technischen Systemlösungen oder Projektvorhaben mit dem Ziel, zumindest die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die erzielten Ergebnisse dieser Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzbar sein.

Zuwendungsbestimmungen

Diese Förderung dürfen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beantragen. Der Zuwendungsempfänger muss zum Zeitpunkt der Mittelauszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung oder eine sonstige nichtwirtschaftlich tätige Einrichtung in Deutschland aufweisen können. Insbesondere sind KMU angesprochen, die die Koordination des mit einer Institution mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz durchgeführten Forschungsvorhabens innehaben. Eine Unternehmensbeteiligung an den pojektbezogenen Kosten von 50 % gilt als angemessen, für KMU kann dieser Anteil individuell auch geringer ausfallen. Nichtwirtschaftlich tätige Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten für die Forschung erhalten. Die bewilligten Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird derzeit von dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH abgewickelt. Bis spätestens 10. Januar 2023 ist zunächst eine Projektskizze je Vorhabensverbund in elektronischer Form über das Antragssystem "easy-Online" einzureichen. Nach Bewertung und Befürwortung der Projektskizzen sind dem Projektträger in der zweiten Antragsstufe ein Förderantrag je Verbundpartner in Abstimmung mit dem Projektkoordinator vorzulegen. Nach abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Förderrichtlinie ist das Programm mit einer Anpassungsperiode von sechs Monaten bis zum 30. Juni 2024 befristet.

Weitere Informationen sowie die Allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen finden Sie hier.

BMWK-Richtlinie fördert Wissenstransfer im Themenbereich „Neuartige photonische Werkzeuge für Wirtschaft und Gesellschaft – Laserbasierte Hochenergie-Strahlquellen“ in die Industrie

20.07.2022 – 30.06.2024

Das neue Förderprogramm "Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) leistet einen wertvollen Beitrag zum Transfer innovativer Forschungsergebnisse der Photonik auf dem Gebiet „Neuartige photonische Werkzeuge für Wirtschaft und Gesellschaft – Laserbasierte Hochenergie-Strahlquellen“. BAnz vom 20.07.2022

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Der Einsatz hochenergetischer Strahlung ist für die Wirtschaft und Gesellschaft von wertvollem Nutzen, findet jedoch aufgrund seines organisatorischen und finanziellen Aufwands stark eingeschränkt Anwendung. Das neue Förderprogramm des BMBF unterstützt innovative Forschungsideen, -ergebnisse und den Transfer auf diesem Gebiet in die Industrie und stärkt somit die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Neue, kompakte und kosteneffiziente Hochenergie-Strahlquellen mit hoher Orts- und Zeitauflösung sollen entwickelt, konkrete Einsatzmöglichkeiten beschrieben und  abschließend durch die Publikation der Ergebnisse und Patentanmeldungen belegt werden. Dabei sollen nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in den Bereichen der lasergetriebenen Sekundärstrahlerzeugung angestoßen und ausgebaut werden.

Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte mit dem Ziel, komplett neue oder maßgeblich optimierte, technische Systemlösungen für die laserbasierte Erzeugung hochenergetischer Strahlung darzulegen oder die technisch notwendigen Voraussetzungen für die industrielle Anwendungen zu schaffen, zum Beispiel:

  • Industrielle Inspektion komplexer (Chip-)Strukturen
  • Lithographie-Technik, sowohl in der Fertigung als auch für die Qualitätssicherung und Prozessüberwachung
  • Dynamische Volumenaufnahme von Bildern und die schnelle Detektion kleinster Krankheitserreger im Gesundheits- und Medizinsektor
  • Entwicklung und Produktion effizienter und zuverlässiger Batteriespeicher (Analysemethoden, kleinskalig und im Durchlichtverfahren)
  • Wissenschaftliche, industrielle und medizintechnische Röntgendiagnostik
  • Mikro- und Nanostrukturanalyse mit Hilfe kohärenter Synchronstrahlung

Die vornehmlich 36 Monate laufende Projektvorhaben mit klar dargelegter Aufgabenstellung sollen unter Einbindung des Mittelstands und kleiner und mittlerer Unternehmen von einem Industriepartner koordiniert werden. Die erhaltenen Ergebnisse dieser geförderten Forschungsprojekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland und dem EWR und der Schweiz angewendet werden.

Zuwendungsbestimmungen

Zuwendungen beantragen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Unternehmen beziehungsweise einer Einrichtung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers in Deutschland.

Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko sind als Verbundprojekte durchzuführen, in denen die Kooperation der einzelnen Projektpartner schriftlich vertraglich geregelt ist. Als Grundlage für die Bemessung der Zuwendungen dienen die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, von denen eine Selbstbeteiligung der Unternehmen von mindestens 50 %, bei KMU auch weniger, als angemessen erachtet wird. Unter Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen individuell bis zu 100 % gefördert werden. Es wird erwartet, dass sich die Wirtschaftsunternehmen an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend beteiligen.

Der derzeit mit der Abwicklung der Fördermaßnahme beauftragte Projektträger und Ansprechpartner für alle diese Fördermaßnahme betreffenden Anliegen ist der Projektträger „VDI Technologiezentrum GmbH“. Das Antragsverfahren ist zweistufig und beginnt mit dem Einreichen einer Projektskizze über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ bis zum 14. Oktober 2022 bei dem Projektträger. Im zweiten Verfahrensschritt ist nach einer positiven Bewertung der Projektskizze ist ein förmlicher, von jedem Verbundpartner separat gestellter Förderantrag vorzulegen. Dieser wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen in elektronsicher Form über das Portal „easy-Online“ einzureichen.

Die derzeitige Ablauffrist dieser Förderrichtlinie ist der 30. Juni 2024.

Weitere Informationen zu diesem Förderprogramm inklusive Anlagen und Vorlagen finden Sie hier.

BMBF-Richtlinie zur Förderung von "Wissenschaftlichen Vorprojekten" zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

21.07.2022 - 31.01.2034

Die neue Förderlinie „Wissenschaftliche Vorlaufprojekte“ (WiVoPro) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll als Bindeglied zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientiertem Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden fungieren. Das Funktionsprinzip neuer Technologien im Bereich Photonik und Quantentechnologie zweiter Generation soll gezeigt und deren Machbarkeit nachgewiesen werden. Diese Errungenschaften sollen in industriellen Entwicklungsarbeiten fortgeführt werden, für die gesondert Förderprogramme für anwendungsorientierte Forschungsprojekte in Photonik und Quantentechnologie zur Verfügung stehen. BAnz vom 21.07.2022

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Die neue Förderlinie des BMBF richtet sich an innovative Vorhaben zu Fragestellungen im Bereich der Quantentechnologie zweiter Generation oder der Photonik. Gefördert werden sollen vornehmlich Einzelvorhaben, bei hinreichend dargelegtem Bedarf und Kompetenzverteilung auch Verbundprojekte einer Hochschule oder Forschungseinrichtung, mit hohem wissenschaftlich-technischen Risiko aus u. a. möglichen Themengebieten:  

  • Neuartige Methoden zur Qubitherstellung oder -manipulation
  • Erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Prinzips für die Nutzung als Sensor
  • Darlegung neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing
  • Neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften
  • Innovative Konzepte der Optogenetik
  • Neue optische Verfahren der Bildgebung

Kennzeichnend für jedes Projekt ist die im Labor demonstrierte, konkrete Nutzung einer Technologie mit den ihr zu Grunde liegenden bereits erforschten naturwissenschaftlichen Phänomenen. Auf diesen Ergebnisses sollen zudem weiterführende von Industrie oder Start-ups geführte Verbundforschung oder Entwicklungsarbeiten resultieren.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit einer der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dienenden Einrichtung in Deutschland. Sofern eine antragsberechtigte Einrichtung zudem wirtschaftlich tätig ist, müssen Finanzierung, Kosten und Erlöse separat verzeichnet werden. Von Bund und/ oder Land grundfinanzierte Einrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen projektbedingte Zuwendungen gewährt bekommen.

Zur Beantragung von Fördermitteln für ein Verbundvorhaben zweier Projektpartner müssen beide Einrichtungen antragsberechtigt, ihre Zusammenarbeit schriftlich in einem Kooperationsvertrag festgehalten und weitere vom BMBF gegebene Kriterien erfüllt sein. Alle Zuwendungsempfänger müssen sicher stellen, dass keine indirekten Mittel an Unternehmen fließen. Zuwendungsfähige, projektbezogenen Ausgaben im nichtwirtschaftlichen Tätigkeitsfeld können individuell bis zu 100 % gefördert werden und können eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt bekommen. Je Projektvorhaben sollen 600.000 EUR inklusive Projektpauschale zuwendungsfähiger Ausgaben nicht überschritten werden. Die zuwendungsfähige Projektlaufzeit kann bis zu 36 Monate betragen.

Zur Zeit ist der Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH zur Abwicklung der Fördermaßnahme in einem zweistufigen Antragsverfahren beauftragt. Im ersten Antragsschritt ist zunächst eine telefonische Registrierung notwendig, bevor die Projektskizze mit mindestens zwei Schreiben von idealerweise als Projektpartner geeigneten Unternehmen in dem elektronischen Antragssystem „easy-Online“ einzureichen ist. Stichtage für die Einreichung der Projektskizze sind jeweils der 15. Juli und der 15. Dezember eines Jahres mit auslaufender Vorlagefrist am 15. Dezember 2027.
Im zweiten Verfahrensschritt nach positiver Bewertung der Projektskizze erfolgt die Vorlage des förmlichen Förderantrags entweder elektronisch über das Portal „easy-Online“ oder postalisch. Nach abschließender Antragsprüfung wird über die beantragte Förderung entschieden.
Diese Förderrichtlinie des BMBF ist bis zum Ablauf des 31. Januar 2034 gültig.

 

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie hier.

 

 

Richtlinie zur Förderung von multidisziplinären transnationalen Forschungsprojekten zur Prävention in der Personalisierten Medizin innerhalb des ERA Netzes „ERA PerMed“

14.01.2022 - 30.06.2024

Personalisierte Medizin bedeutet einen Paradigmenwechsel: Von einem generalisierten Behandlungsansatz für eine Krankheit hin zu einer auf die einzelne Person ausgerichteten Strategie zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten. Mit seinem fünften transnationalen Förderaufruf fördert ERA PerMed nun Forschungsaktivitäten zum Thema Prävention. BAnz vom 14.01.2022

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Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können Projektskizzen bis 17. Februar 2022, 17.00 Uhr MEZ, beim ERA PerMed Joint Call Secretariat eingereicht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie unter
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/01/2022-01-14-Bekanntmachung-ERAPerMed.html

 

Drei neue Ausschreibungen im Rahmen der Krebsmission in Horizont Europa

22.12.2021 - 26.04.2022

Die EU-Kommission hat eine Aktualisierung des Arbeitsprogramms für die Missionen in Horizont Europa veröffentlicht. In der Krebsmission werden folgende neue Ausschreibungsthemen adressiert: i) cancer screening and early detection, ii) quality of life and patient preference measures und iii) impact of risk factors and health determinants. Für die drei Ausschreibungsthemen stehen insgesamt ca. 126 Millionen Euro zur Verfügung.

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Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragseinreichung (ab 22. Dezember 2021) finden Sie im Funding and Tenders Portal der EU-Kommission. Die Einreichfrist endet am 26. April 2022.

Mehr Informationen erhalten Sie auch unter
https://www.nksgesundheit.de/de/Neue-Ausschreibungen-im-Rahmen-der-Krebsmission-sowie-weiterer-Europaischer-Missionen-2663.html

 

BMBF- Richtlinie zur Fördermaßnahme „Computational Life Sciences – KI-Methoden für die Systemmedizin“

23.12.2021 - 30.06.2024

Das Ziel ist es, die Entwicklung neuer oder verbesserter KI-gestützter Methoden und Analysewerkzeuge für die systemmedizinische Forschung voranzutreiben. Diese sollen dazu beitragen, Krankheiten auf Basis von systemmedizinischen Analysen und Modellen zukünftig besser zu verstehen, frühzeitiger zu erkennen und effektiver zu behandeln. Im Rahmen der geförderten Verbundprojekte sollen Experten für KI mit Experten aus Bereichen wie Bioinformatik, Modellierung, experimentellen Omics-Technologien und klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. BAnz vom 23.12.2021

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Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens zum 23. März 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-23-Bekanntmachung-Systemmedizin.html

BMWK-Richtlinie für die Bundesförderung für verbesserte Produktionskapazitäten sowie Forschung und Entwicklung bei Speziallipiden und anderen Hilfsstoffen für mRNA-Impfstoffe und andere mRNA-Arzneimittel

01.01.2022 - 31.12.2025

Ziel ist es, im Sinne der Pandemiebewältigung und -vorsorge, durch die kurzfristige Verbesserung und Ausweitung der Produktionskapazitäten für Speziallipide in Deutschland einen Beitrag zur Resilienz der Lieferketten für mRNA-Arzneimittel in Europa zu leisten, indem die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen gestärkt wird. Gefördert werden Produktionsanlagen und -prozesse für Speziallipiden sowie die Erforschung und Entwicklung von neuartigen Speziallipiden für mRNA-basierte Arzneimittel und weiteren neuartigen Hilfsstoffen für den Wirkstofftransport. BAnz vom 31.12.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und teilweise Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Mit der Durchführung dieses Förderprogramms hat das BMWK den Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) beauftragt.

Mehr Informationen erhalten Sie unter  https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/inK5yANhncriaOS85YB?0

BMBF-Richtlinie zur Förderung von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerkenfür Gesundheitsinnovationen in Subsahara-Afrika (RHISSA)

30.12.2021 - 30.06.2030

Das Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen. Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele (z. B. Entwicklung von Produkten, Therapien, Leitlinien, Beratungskonzepten für Entscheidungsträger) verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird. BAnz vom 29.12.2021

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Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland sowie aus Ländern in Subsahara-Afrika. Wirtschaftliche Unternehmen können als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem zuständigen DLR-Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-29-Bekanntmachung-RHISSA.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben im Bereich der Seltenen Erkrankungen – Anschlussförderung von erfolgreichen und zukunftsfähigen Verbünden

14.12.2021 - 30.06.2024

Zur Verbesserung der Diagnosestellung, der Versorgungsstrukturen und zur Erforschung von Seltenen Erkrankungen fördert das BMBF aufbauend auf der bisherigen Richtlinie zur Förderung translationsorientierter Verbundvorhaben vom 26. Februar 2018 (BAnz AT 26.02.2018 B2) erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte der bisherigen Fördermaßnahme weiter. Grundlage für eine weitere Förderung sind die positive Bewertung der bereits erzielten Ergebnisse sowie ein klar zu erkennender Mehrwehrt einer weiteren Zusammenarbeit auf Grundlage der aufgebauten Ressourcen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.

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In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis zum 22. Februar 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. BAnz vom 14.12.2021

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-14-Bekanntmachung-SelteneErkrankungen.html

 

Förderung für KMU: Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen - Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen

24.04.2018 - 30.06.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an sich wandelnde rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen heranführen und sie bei klinischen Validierungen medizintechnischer Lösungen unterstützen. Förderfähig ist zum einen der Aufbau entsprechender regulatorischer Expertise in den Unternehmen und zum anderen die und zum anderen die Vorbereitung bzw. Durchführung klinischer Prüfungen von innovativen medizintechnischen Lösungen. Die Vorlage von Projektskizzen ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich. Der Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH berät hierzu.

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Mehr Informationen erhalten Sie unter  https://www.projekt-portal-vditz.de/bekanntmachung/medizintechnische-loesungen-in-die-patientenversorgung-ueberfuehren-klinische-evidenz-ohne-verzoegerung-belegen-2018-2024


Quelle: Förderberatung des Bundes, Newsletter 26/21 vom 21. Dezember 2021

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Projekten zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Krebsforschung

21.10.2021 - 30.06.2024

Das BMBF fördert Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung von Ansätzen der Datenanalyse für die Nutzbarmachung von onkologischen Daten. So soll die Anwendung neu entwickelter, verbesserter oder angepasster Ansätze der Datenanalyse (Methoden und Algorithmen) dazu beitragen, dass forschungsrelevante Informationen noch besser aus vorhandenen Datensätzen (z. B. Omics-Daten, Bildgebung, klinische Daten, Registerdaten) gefiltert und verwertet werden. BAnz vom 21.10.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dem DLR Projektträger ist bis zum 1. Februar 2022, 12.00 Uhr, ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/10/2021-10-21-Bekanntmachung-Krebsforschung.html

BMBF-Richtlinien zur Fördermaßnahme „Innovationshub für Quantenkommunikation“

24.09.2021 - 30.06.2024

Im Rahmen der BMBF-Richtlinie sollen industriegeführte Forschungsvorhaben zur Quantenkommunikation sowie ein begleitendes Schirmprojekt, welches die deutschlandweit vorhandenen Kompetenzen bündelt und fokussiert, gefördert werden. Thematische Schwerpunkte sind z. B. die Entwicklung von Hard- und Software, Modulen und Systemen für die Quantenkommunikation sowie IT-Sicherheit mittels Quantenkommunikation am Hochtechnologiestandort Deutschland und Europa. BAnz vom 24.09.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von Start-ups und KMU wird ausdrücklich erwünscht und bei der Begutachtung positiv berücksichtigt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 3. Dezember 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/09/2021-09-24-Bekanntmachung-Quantenkommunikation.html

Richtlinie zu Eurostars 3 - EUREKAs Förderprogramm für innovative KMU

25.08.2021 - 30.06.2024

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA. Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen von und mit innovativen KMU, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. BAnz vom 25.08.2021

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Antragsberechtigt sind KMU und Forschungseinrichtungen, die mit mindestens einem deutschen KMU kooperieren. Die projektbezogenen Kosten können bis zu 50 % anteilig finanziert werden. Die Restkosten entstehen bei den beteiligten KMU. Projektanträge können bis spätestens 04.11.2021, 14 Uhr eingereicht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-25-Bekanntmachung-Eurostars3.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Hochleistungskomponenten und optimierte Materialien für die Quantenkommunikation"

16.08.2021 - 30.06.2024

Gegenstand der BMBF-Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, Komponenten für den Einsatz in der Quantenkommunikation zu verbessern und deren Leistungsfähigkeit und Robustheit durch optimierte Design- und Herstellungsverfahren oder zugrundeliegender Materialien zu steigern. Zentraler Forschungsbedarf besteht insbesondere bei Verbesserungen zur Speicherung und Verarbeitung quantenoptischer Signale sowie zur optimierten Datenübertragung mit Glasfasern. BAnz vom 16.08.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen im Verbund mit Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von Start-ups und KMU wird ausdrücklich erwünscht und bei der Begutachtung positiv berücksichtigt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 30. November 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen zur Änderung der Richtlinie erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-16-Bekanntmachung-Quantenkommunikation.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende Gesundheitsanwendungen“

25.06.2021- 30.06.2024

Ziel der Fördermaßnahme des BMBF ist die Erforschung und Entwicklung von KI-basierten interaktiven Assistenzsystemen, die quantifizier-  und  messbare  Verbesserungen  in  klinischen  Prozessen  bewirken. Gefördert werden Projekte, die eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und Methoden der künstlichen Intelligenz entwickeln. BAnz vom 25.06.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen der Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. In Verbundprojekten sollen Start-ups oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mindestens 20 % der gesamten Zuwendungssumme erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 30. September 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter  www.interaktive-technologien.de/foerderung/bekanntmachungen/kias

BMBF-Richtlinien zur Fördermaßnahme „Leuchtturmprojekte der quantenbasierten Messtechnik zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen“ im Rahmen des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“

19.05.2021 - 30.06.2024

Ziel der BMBF-Richtlinie ist die Entwicklung quantensensorischer Verfahren, die bedeutende gesellschaftliche Bedarfe adressieren. Gefördert werden Verbundprojekte sowie Demonstrationsvorhaben in den Themenfeldern Quantensensorik, Quantenmetrologie und Quantenbildgebung. Dazu werden neben den Arbeiten im Labor auch umfangreiche Feldstudien gefördert. Dazu zählen klinische Studien (z. B. Medizinische Bildgebung), Verbringung und Testung der neuen Technologien an realen Einsatzorten (z. B. geologische oder archäologische Stätten), der Einbau in Fahrzeuge, sowie Flugzeuge und Satelliten (Befliegungsversuche). BAnz vom 18.05.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 31. Juli 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3612.html

Änderung der Richtlinie „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

29.04.2021 - 30.06.2024

Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, welche Ausgründungen von Start-ups aus Forschungseinrichtungen unterstützen sollen. Die Änderung der BMBF-Richtlinie stellt klar, dass die eigentliche Unternehmensgründung nicht Bestandteil der Förderung ist. In Modul 2 sollen dann bereits gegründete junge Start-ups gefördert werden. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Themen in den zwei Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ liegen. Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. BAnz vom 02.06.2021

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Antragsberechtigt sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen (Modul 2), Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Modul 1 und 2). Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim vom BMBF beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Mehr Informationen zur Änderung der Richtlinie erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3636.html. Die Richtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3576.html

 

BMWi-Richtlinie für die Bundesförderung von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer persönlicher Schutzausrüstung

30.04.2021 - 30.06.2024

Ziel der Richtlinie des BMWI ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und Produktionskapazitäten am Standort Deutschland zu erhalten. Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen wie z. B. Reinigung. BAnz vom 29.04.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH können ab sofort und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 fortlaufend förmliche Förderanträge eingereicht werden.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/innovative-schutzausruestung.html

Änderung der Richtlinie WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

16.04.2021 - 31.12.2023

Änderung der Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen". Es ist eine laufende Antragstellung bis zum 30. Juni 2023 möglich. BAnz vom 16.04.2021.

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BMBF-Förderrichtlinie zur Unterstützung des Transfers innovativer Forschungsideen auf dem Gebiet der Photonik

22.08.2022 - 10.01.2023

Auf Grundlage des  "Forschungsprogramms Quantensysteme - Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten." leistet das BMBF durch Forschungskooperationen von Wissenschaft und Wirtschaft einen Beitrag zur Innovationskraft der deutschen Photonik-Industrie und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von Projekten zum Thema "Hochintegrierte photonische Systeme für industrielle und gesellschaftliche Anwendungen". BAnz vom 22.08.2022

BMBF-Richtlinie: Photonik für die digital vernetzte Welt – schnelle optische Kontrolle dynamischer Vorgänge

20.04.2021 - 30.06.2024

Die BMBF-Förderlinie verfolgt das Ziel innovative photonische Systemlösungen für die Steuerung dynamischer Vorgänge zu realisieren und so Anwender und Anbieter in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Gefördert werden dazu risikoreiche, industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten technischen Systemlösungen im Bereich der latenzarmen optischen Kontrolle und dynamischen ­Prozessteuerung führen. Grundlage ist das Programm „Photonik Forschung Deutschland“ (www.photonikforschung.de). BAnz vom 20.04.2021.

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Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 30. Juni 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3552.html

 

BMBF-Richtlinie: Industrie 4.0 – Wandlungsfähigkeit von Unternehmen in der Wertschöpfung von morgen (InWandel) im Rahmen des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“

22.04.2021 - 30.06.2024

Ziel der Förderrichtlinie ist die Steigerung der Wandlungsfähigkeit in produzierenden Unternehmen durch die Entwicklung, Gestaltung und Einführung innovativer Systemlösungen sowie die prototypische Umsetzung der entwickelten Lösungen in verschiedenen Anwendungen inklusive Validierung, insbesondere unter Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Das BMBF fördert mit dieser Förderrichtlinie den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte). Forschung in und mit KMU wird besonders gefördert. BAnz vom 22.04.2021.

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Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens 16. Juli 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3561.html

BMBF-Richtlinie „Quantentechnologien – Förderung von Forschungsarbeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf der Basis innovativer Laboraufbauten“

27.04.2021 - 31.12.2026

Gegenstand der Förderung des BMBF sind Einzelvorhaben von Forschungseinrichtungen, die anwendungsnahe Forschung mit innovativen Laboraufbauten im Bereich der Quantentechnologien zum Ziel haben, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und deren interdisziplinäres Umfeld adressiert. ­Insbesondere die Quantensensorik und -metrologie, Quantencomputing, Quantensimulation sowie unterstützende Enabling Technologies. BAnz vom 26.04.2021

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Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ist nicht vorgesehen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 25. Mai 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3570.html

 

 

Richtlinie „Angewandte Quantenwissenschaft“ im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative „QuantERA – ERA-NET Cofund in Quantum Technologies“ (QuantERA Call 2021)

16.04.2021 - 30.06.2024

Übergeordnetes Ziel dieser Fördermaßnahme auf der Grundlage des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ ist es, quantenbasierte Lösungen in Anwendungsfelder jenseits der akademischen Forschung zu überführen. Gefördert werden transnationale FuE-Verbundprojekte zum Thema angewandte Quantenwissenschaft (AQS) in den Bereichen Quanten-Kommunikation, -simulation, -computing, -informationswissenschaften, -metrologie, Sensorik und Bildgebung. BAnz vom 15.04.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 13. Mai 2021 eine kurze Projektskizze („pre-proposal“) in englischer Sprache vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3549.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von frühen klinischen Studien

23.03.2021 - 30.06.2024

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, bestehende Barrieren in der Translationskette zwischen präklinischer und klinischer Forschung in Deutschland zu überwinden. Es werden wissenschaftsinitiierte frühe klinische Studien bis Phase II nach internationalen Standards gefördert. Neuartige Therapieansätze können auch in Kombination mit Medizinprodukten entwickelt werden. Im Hinblick auf eine spätere Verwertung sollten industrielle Partner, wo erforderlich, frühzeitig eingebunden werden. BAnz vom 23.03.2021

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Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis spätestens 15. Juni 2021 in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.


Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3481.html

 

Förderschwerpunkt „Innovative Verfahren für Quantenkommunikationsnetze“ zur thematischen Ausgestaltung der BMBF-Förderrichtlinie „Forschung Agil“

25.03.2021 - 28.05.2021

Mit der steigenden Leistungsfähigkeit und Anwendungstauglichkeit von Quantencomputern gewinnen Quantenkommunikationsnetze zunehmend an Bedeutung. Gegenstand der Förderung bilden daher theoretische und technische Arbeiten zur Verbesserung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Quantenkommunikationsnetzen sowie zur Architektur sicherer und effizienter Quantennetzwerke. Eine Förderung erfolgt im Rahmen der BMBF-Richtlinie „Forschung Agil“ vom 4. Juni 2019 (BAnz AT 19.06.2019 B4). BAnz vom 25.03.2021

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Antragsberechtigt sind Verbünde und Einzelvorhaben von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger VDI/VDE Innovation und Technik GmbH bis spätestens zum 28. Mai 2021 eine Projektskizze vom Verbundkoordinator aus Gesamtvorhabensicht in elektronischer Form unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/ in deutscher Sprache vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3499.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Quantum Futur Education – Netzwerk interdisziplinärer Aus- und Weiterbildungskonzepte in den Quantentechnologien

05.03.2021 - 31.12.2029

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, das Themenfeld „Netzwerk interdisziplinärer Aus- und Weiterbildungskonzepte in den Quantentechnologien“ (www.quanten­technologien.de) zu fördern. Gefördert werden kooperative Einzel- oder Verbundprojekte in enger Abstimmung mit Partnern aus der Industrie, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten Ansätzen der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Quantentechnologien führen. Dies können neue niederschwellige Trainingsansätze, Austauschprogramme oder Netzwerkveranstaltungen zwischen Industrie und Forschungseinrichtungen sein. BAnz vom 04.03.2021

 

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Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ bis zum 11. April 2021 vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3442.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Enabling Technologies für die Quantentechnologien“

02.03.2021 - 30.06.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, das Themenfeld „Enabling Technologies“ auf der Grundlage des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ (www.quanten­technologien.de) zu fördern. Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche FuE-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der für die Quantentechnologien zweiter Generation notwendigen Enabling Technologies (z. B., Messinstrumente, Sensoren, Optiken, Lichtquellen, Quantensysteme, Datenverarbeitungselektronik) befassen. In jedem Konsortium ist mindestens ein Unternehmen einzubinden. BAnz vom 01.03.2021

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Gegenstand der Arbeiten können beispielsweise sein:

  • Integrierte, skalierbare Kontroll- und Ausleseelektronik z. B. auch für kryogene Umgebungen
  • Neue, verbesserte und/​oder kostengünstige Messinstrumente für relevante quantenmechanische Parameter
  • Neuartige, verbesserte Lichtquellen
  • Verbesserte optische Komponenten, z. B. Detektoren mit besserer Auflösung
  • Entwicklung miniaturisierter Quanten- und Kontrollsysteme, z. B. auf Basis integrierter Photonik
  • Geeignete Schnittstellen für Hard- bzw. Soft- und Firmware
  • Verbesserung der verfügbaren Materialien und Herstellungsprozesse, beispielsweise für supraleitende Schichten, Halbleiter und Oxide für quantentechnologische Anwendungen
  • Datenverarbeitungselektronik
  • Industrietaugliche Aufbau- und Verbindungstechnik für Quantensysteme

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 11. April 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3415.html

CORNET: 31. Ausschreibungsrunde

11.01.2021 - 31.03.2021

Konsortien von Unternehmensverbänden und Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei beteiligten Ländern bzw. Regionen können Anträge für gemeinsame Forschungsprojekte einreichen. Auf deutscher Seite basiert CORNET auf der vorwettbewerblichen Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Beteiligt sind u. a. die Türkei, Brasilien, Österreich, Peru, Kanada (Québec). CORNET ist eine themenoffene Initiative.

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Projekte aus allen Branchen und Technologiefeldern sind förderfähig. Antragsberechtigt sind die Forschungsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF); diese müssen die Fördersumme an die Forschungseinrichtungen weiterleiten. Unternehmen werden indirekt gefördert, indem sie von den Forschungsergebnissen profitieren.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.cornet.online/31st-cornet-call-for-proposals-open/

Richtlinie zur Förderung von multidisziplinären transnationalen Forschungsprojekten zur personalisierten Medizin – Entwicklung klinischer Unterstützungswerkzeuge zur Implementierung personalisierter Ansätze innerhalb des ERA-Netzes „ERA PerMed“

21.01.2021 - 30.06.2024

Ziel ist es, neue Methoden und Technologien zur Personalisierten Medizin auf europäischer Ebene voranzubringen. Förderfähig durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind die Module „Klinische Forschung“ (= Verbesserung, Validierung und Kombination von Analyseinstrumenten und -methoden, z. B. Bildgebung und physiologische Überwachung für die Diagnostik), „Daten und Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)“ (= Analyse und Interpretation von Informationen, klinischen Daten und Bildern) und „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte“. BAnz vom 20.01.2021

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Personalisierte Medizin (PM) bedeutet einen Paradigmenwechsel: Von einem generalisierten Behandlungsansatz für eine Krankheit hin zu einer auf die einzigartigen Eigenschaften einer Person ausgerichteten Strategie zur Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten. So stellt PM die Patientin und den Patienten in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung, mit dem Ziel eines optimierten Managements der Krankheit und/​oder einer Prädisposition dafür. Jüngste Entwicklungen beispielsweise in folgenden Gebieten unterstützen diesen Ansatz:

Spezifischere diagnostische Tests, medizinische Bildgebung, Charakterisierung von Patienten-Phänotypen anhand von Biomarkern, Omics-Technologien, Data Mining, Analyse molekularer Signalübertragungswege, Verfügbarkeit von Exposom-, Lebensstil- und Umweltdaten sowie Informationen über das Ansprechen des Patienten auf die ­Therapie, Mikrobiom-Charakterisierung, Echtzeit-Überwachung von Parametern der Pathogen-Wirt-Interaktion, ­Compliance bei der Medikamenteneinnahme und Integration intelligenter Informationstechnologie.

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3322.html

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zum Zusammenhang von prädiagnostischen Störungen physiologischer Systeme mit neurodegenerativen Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research (JPND)

20.01.2021 - 30.06.2024

Transnationale Forschungsvorhaben sollen im Rahmen der Förderrichtlinie „EU Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research“ (JPND) mit Hilfe neuer Diagnose- oder Therapieansätze die Erkennung, die Bestimmung und das Verständnis früher Indikatoren einer sich entwickelnden neurodegenerativen Erkrankung verbessern. Die Vorhaben können u. a. modernste Methoden und digitale Technologien zur Verknüpfung von Symptomen mit neurodegenerativ bedingten physiologischen Veränderungen (z. B. durch Kombination von klinischen, neurophysiologischen, biochemischen, bildgebenden und psychologischen Daten) anwenden. BAnz vom 19.01.2021

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Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3319.html

Richtlinie zur Förderung von multinationaler und translationaler Forschung zu Entwicklungsstörungen des Nervensystems im Rahmen des ERA-NET NEURON

19.01.2021 - 30.06.2024

Die vorliegende multinationale Bekanntmachung wird im Rahmen von NEURON Cofund2 in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission und gemeinsam mit weiteren Förderorganisationen durchgeführt. Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der Ursachen und Krankheitsmechanismen von Entwicklungsstörungen des Nervensystems zu fördern und diese Erkenntnisse in eine verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie zu überführen. BAnz vom 19.01.2021

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Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch und experimentell orientierte Arbeitsgruppen aus Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Verbünden zusammenarbeiten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3316.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Grand Challenge der Quantenkommunikation“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015 bis 2020“

27.01.2020 - 31.12.2028

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen einer „Grand Challenge“ die anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung von Technologien und Methoden zur Verbesserung technologischer Schlüsselfaktoren für Quantentoken, wie z. B. Kohärenzzeiten von Quantenspeichern. Ziel ist es, die Entwicklung von Quantenspeichern und deren Anbindung an Kommunikationssysteme weiter voranzutreiben, um Deutschland als Standort innovativer IT-Sicherheitslösungen zu stärken. BAnz vom 26.01.2021

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Antragsberechtigt sind nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen. Unternehmen können als assoziierte Partner mit beratender Funktion ohne eigene Förderung die Konsortien unterstützen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3346.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung von deutschen Verbundpartnern im Rahmen des europäischen EUREKA-Clusters PENTA

23.01.2021 - 30.06.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen der PENTA-Förderrunde 2021 vorrangig vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten im Rahmen europäischer Verbundvorhaben, die einen erheblichen Beitrag zur Vertrauenswürdigkeit und Nachhaltigkeit von Mikroelektronik leisten. So sollen ausgewählte Produktionstechnologien für die Mikroelektronikproduktion (Automatisierungslösungen, additive Fertigungsverfahren, Mess- und Prüftechnik) oder Hochfrequenzelektronik für Kommunikation und Sensorik zukunftsweisende Anwendungen finden, z. B. in der Künstlichen Intelligenz oder Smart Health. BAnz vom 22.01.2021

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Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3334.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing“

22.01.2021 - 30.06.2024

Mit dieser Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich der Spitzenforschung stärken. Dazu wurde das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Ziel ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen im Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterentwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen (Mikro-)Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie High-Performance-Computing (Hoch- und Höchstleistungsrechnen; Supercomputing) nutzen. BAnz vom 22.01.2021

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Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie zur Förderung von KMU „KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren“ vom 5. Dezember 2018 (BAnz AT 12.12.2018 B11).

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3337.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

28.01.2021 - 30.06.2021

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen. BAnz vom 28.01.2021

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Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die über den Stand der Technik hinausgehen. Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  •     Einzelvorhaben eines KMU sowie
  •     Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind KMU und mittelständischen Unternehmen. Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörper­schaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) antragsberechtigt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die keine KMU oder mittelständischen Unternehmen sind, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden. Die Förderquote pro Beihilfeempfänger liegt in der Regel bei 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel sollte den KMU und mittelständischen Unternehmen zugutekommen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung – Richtlinie zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion“ vom 3. Mai 2017 (BAnz AT 11.05.2017 B3).

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3352.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet „Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen“

09.01.2021 - 30.06.2024

Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf die Unterstützung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen sowie auf die Verbesserung der Selbstbestimmung und Lebensqualität pflegebedürftiger Personen durch innovative Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI). BAnz vom 08.01.2021

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Gefördert werden Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt auf der Schaffung einer nachhaltig verwendbaren Daten- und Software-Basis (im Folgenden Repository genannt) für den Einsatz von KI-Systemen im Pflegealltag (Schwerpunkt 1) und Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt der Erforschung und Entwicklung von KI-Systemen für den Einsatz im Pflegealltag (Schwerpunkt 2). Forschungsfragen der Projekte sollen in Bezug zu den unten aufgelisteten Fragen gesetzt werden.

Modul 1: Digitale Daten für die Pflege nachhaltig nutzbar machen

Gefördert werden Projekte, die eine nachhaltig verwendbare Datenbasis und Softwaretools für ihre Verwendung mit pflegeunterstützenden KI-Systemen entwickeln (Repository), z. B. zur Pflegedokumentation und pflegeunterstützenden Überwachung. Dazu zählen unter anderem:

  • Rahmen und Struktur eines Repositorys für die Pflege
  • Datenbasis eines Repositorys für die Pflege
  • Standards, Anschlussfähigkeit und Evaluation eines Repositorys für die Pflege

Modul 2: Daten und Modelle im Pflegealltag anwenden

In diesem Schwerpunkt werden Projekte gefördert, die in der Interaktion von Menschen und KI-Systemen wissensbasierte bzw. evidenzbasierte Pflege stärken und zusammenführen, indem sie vorhandenes Wissen (z. B. Erfahrungswissen der Nutzenden) mit vom KI-System erfassten und aufbereiteten Daten zusammenführen und dadurch bedarfs- sowie situationsgerechten Nutzen für Pflegende bzw. Pflegeempfangende erbringen. Dazu zählen unter anderem:

  • Selektivität von KI und Pflege
  • Adaptivität von KI und Pflege
  • Kontrolle und Nachvollziehbarkeit von KI in der Pflege
  • Alltagsrelevanz für die Pflege

Modul 3: Wissenschaftliches Begleit- und Vernetzungsprojekt

Neben den anwendungsorientierten Verbundprojekten wird ein wissenschaftliches Begleit- und Vernetzungsprojekt gefördert, das zur wissenschaftlichen und praktischen Fundierung des Themas KI in der Pflege beiträgt sowie die fachliche Vernetzung gestaltet und die Handlungsfähigkeit der Verbünde unterstützt. Ziel des Begleitprojekts ist es, in einem interdisziplinären Konsortium die Vernetzung zwischen den Projekten zu gestalten und ein Voneinander-Lernen zu befördern.
Um eine von Beginn an passgenaue Begleitung zu ermöglichen, soll das Begleitprojekt vor dem Start der Projekte aus den Modulen 1 und 2 beginnen und für die wissenschaftliche Auswertung und Dokumentation circa drei Monate länger als die Projekte der anderen Module laufen.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt für Modul 1und 2 sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie ¬zivilgesellschaftliche Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ¬ausdrücklich begrüßt. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Für die Verbundprojekte in Modul 1 und Modul 2 ist eine Förderung mit einer Laufzeit von drei Jahren vorgesehen.

Antragsberechtigt für Modul 3 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Organisationen der Pflege¬praxis, z. B. öffentliche oder freigemeinnützige Träger der Pflege. Für das Begleitprojekt (Modul 3) ist inklusive Vor- und Nachbereitung eine Laufzeit von 3,5 Jahren vorgesehen. Für das Verbundprojekt ist ein pflege- oder technisch-wissenschaftlicher Koordinator zu benennen.

In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Projekträger bis spätestens zum 31. März 2021 zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.


Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3298.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative „JPIAMR“ zu One-Health-Interventionen, die die Entwicklung und Übertragung von antimikrobieller Resistenz verhindern oder reduzieren

14.01.2021 - 30.06.2024

Antimikrobielle Resistenz (AMR) kennt weder geographische Grenzen noch Speziesbarrieren. Fortschritt in Bezug auf AMR ist nötig, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen. Ser aktuellen strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) folgend zielt diese Förderrichtlinie auf die Bekämpfung der steigenden Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen. Ziele der Bekanntmachung sind 1) das Verständnis des Effekts von Interventionen auf die Entwicklung und Übertragung von Antibiotikaresistenz zu erhöhen und 2) neue Interventionen zu entwickeln, zu implementieren und miteinander zu vergleichen. BAnz vom 14.01.2021

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Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch, experimentell oder sozialwissenschaftlich orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/​oder industriellen Partnern, die in transnationalen Verbünden zusammenarbeiten. Konsortien unter der Koordination von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) auf globaler oder regionaler Ebene sind willkommen.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Verständnis des Impakts der Interventionen für die Entwicklung und die Übertragung von Antibiotikaresistenz in einem oder zwischen mehreren One-Health-Sektoren;
  • Design, Implementierung, Evaluation und Vergleich innovativer Interventionen, die die Entwicklung und Über­tragung von Antibiotikaresistenzen innerhalb oder zwischen One-Health-Sektoren kontrollieren.

Klinische Studien können dann gefördert werden, wenn sie von besonderer Bedeutung für das Konsortium sind.

Nicht gefördert werden:

  • Anträge, die nicht primär auf Antibiotikaresistenz abzielen;
  • Ansätze, die bereits existierende Interventionen in anderen Ländern anwenden ohne Forschungsfragestellungen;
  • die Entwicklung von neuen antimikrobiellen Wirkstoffen oder Projekte und Produkte zu neuen Targets von antimikrobiellen Wirkstoffen;
  • Anträge zur Entwicklung von diagnostischen Werkzeugen, um die Selektion oder Übertragung von Antibiotika­resistenz zu überwachen;
  • Untersuchungen, die die Verbesserung bereits existierender kommerzieller Technologien oder Produkte zum Ziel haben;
  • Projekte zur Entwicklung oder Implementierung von Surveillancesystemen.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert ­werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit höchstens 300 000 Euro bei einem bzw. 500 000 Euro bei zwei deutschen Partnern pro Konsortium (inklusive gegebenenfalls Projektpauschale oder Overheads) gefördert werden. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer ­dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat, das bei der ANR (Frankreich) angesiedelt ist, bis spätestens 16. März 2021, 12.00 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen. Für Verbundprojekte ist die Projektskizze von der/​dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/​Verbundkoordinator vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3313.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit der Republik Indien unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2 + 2 Projekte) zu dem Schwerpunktthema „Additive Fertigung“

04.12.2020 - 25.02.2021

Basis der Zusammenarbeit ist das WTZ-Abkommen (wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit) zwischen dem BMBF und dem indischen Ministry of Science and Technology (MST) von 1974. Auf indischer Seite greift die Förderrichtlinie auf vergleichbare Programme wie „Make in India Mittelstand“ zurück. Die Förderrichtlinie dient dazu, gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Indien beizutragen. BAnz vom 04.12.2020

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Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich im Markt etablieren und wettbewerbsfähiger werden wollen. Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Indien eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen im Bereich Additive Fertigung bearbeiten:

  • Neue Materialien für Additive Fertigung
  • Gedruckte und tragbare Elektronik
  • Additive Fertigung im Großmaßstab
  • In situ Prozessüberwachung und -kontrolle
  • Mithilfe von 3D-Druckverfahren hergestellte biomedizinische Produkte und Implantate

Vorhaben, die sich mit der biologischen Transformation der industriellen Wertschöpfung befassen, sind von besonderem Interesse. Ziel dieser ist die Steigerung der Wertschöpfung durch Anwendung von Erkenntnissen aus der Natur und deren Umsetzung in technische Lösungen. Es wird erwartet, dass die Vorarbeiten soweit gediehen sind, dass sie sich im Stadium des „Technology Readiness Level“ der Stufe 3 oder 4 bei der Antragstellung befinden.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern. An jedem Vorhaben müssen mindestens vier (maximal sechs) förderfähige Institutionen aus beiden Ländern beteiligt sein – maximal drei aus einem Land. Dabei müssen aus jedem Land mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und eine wissenschaftliche Einrichtung vertreten sein .Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die beiden (gegebenenfalls drei) deutschen Partner können zusammen in der Regel mit bis zu 450 000 Euro, die beiden (gegebenenfalls drei) indischen Partner in der Regel mit bis zu 230 lakh INR sowie für die in der Regel maximale Dauer von zunächst 36 Monaten gefördert werden. Die Beantragung einer Anschlusszuwendung für eine zweite Förderphase von in der Regel bis zu 24 Monate ist in begründeten Fällen und nach Aufforderung durch den Zuwendungsgeber möglich. Hierbei muss abzusehen sein, dass die Projektergebnisse nach Ablauf der zweiten Förderphase in eine Produktentwicklung übergehen. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilfinanziert werden. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 25. Februar 2021 zunächst Projektskizzen (ein Exemplar) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3238.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten auf dem Gebiet „Hybride Interaktionssysteme zur Aufrechterhaltung der Gesundheit auch in Ausnahmesituationen"

08.12.2020 - 30.06.2024

Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf der Grundlage des BMBF-Forschungsprogramms zu Interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität „Miteinander durch Innovation“. Auf Basis des Forschungsprogramms sollen in dieser Bekanntmachung Fragen des Forschungsfeldes „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ adressiert werden. BAnz vom 07.12.2020

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Im Rahmen der Bekanntmachung wird Gesundheit in ihrer gesamten Bandbreite – in körperlicher, psychischer und in sozialer Hinsicht – und in einen gesamtheitlichen Begriff von Lebensqualität eingebettet verstanden. Die hybriden Interaktionssysteme und -ansätze sollen in der Lage sein, die Menge der physischen Kontakte in Ausnahmesituationen zu halbieren und/oder zu messbaren Entlastungseffekten der Gesundheitsversorgung sowie Zeiteinsparungen beim Übergang der Gesundheitsversorgung vom Alltag zu Gesundheitseinrichtungen und umgekehrt führen.

Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden in Modul 1 Verbundprojekte gefördert, die Interaktionstechnologien erforschen und entwickeln, die den spezifizierten Anforderungen entsprechen. In Modul 2 wird ein wissenschaftliches Begleitprojekt gefördert. Skizzeneinreichungen für die Module 1 und 2 erfolgen separat. Die koordinierende Einrichtung des wissenschaftlichen Begleitprojekts ist von einer Förderung in Modul 1 ausgeschlossen.

Modul 1: Verbundprojekte zur Entwicklung hybrider Interaktionssysteme

Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen in mindestens einem der nachfolgend genannten Aspekte deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende aufweisen:

  • Kontaktlose Erfassung von Gesundheitsdaten: Durch die kontaktlose Erfassung von Gesundheitsdaten werden hybride Interaktionsformen ermöglicht, die zu einer kontaktreduzierten Gesundheitsversorgung beitragen können.
  • Übertragung und Integration von Gesundheitsdaten: Durch eine einfache Übertragung von (selbst) erhobenen Daten zwischen Patienten und Fachpersonal in Praxis und Klinik, erfolgt ein effektiver Transfer von Gesundheitsdaten aus dem Alltag in den medizinischen Kontext.
  • Gesten- und sprachbasierte Interaktion in multimodalen Systemen: Bestehende Ansätze in der gestenbasierten Interaktion werden ausgebaut, die sprachbasierte Interaktion weiter erforscht und mit anderen Interaktionsformen zusammengeführt.
  • Gesundheitliche und pflegerische Versorgung vor Ort: Hybride Interaktionssysteme erweitern die Möglichkeiten der Versorgung vor Ort, reduzieren Kontakte und entlasten die Gesundheitsversorgung.
  • Umgang mit den Folgen sozialer Isolation und psychischer Belastungen: Interaktive hybride Systeme helfen, ­zwischenmenschliche Interaktion zu ermöglichen, die für die Aufrechterhaltung der Gesundheit förderlich ist.

Gefördert werden solche Projekte, die an konkrete Vorarbeiten, z. B. vorhandene technische Systeme oder Prozesse, anknüpfen und diese im Sinne der Bekanntmachung erweitern. Die reine Virtualisierung von bislang physischen Interaktionen stellt keinen Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme dar. Vielmehr steht die Erforschung von Mischformen im Zentrum. Anwendungen, die den Fokus auf Bildung an Schulen oder Hochschulen, oder Schulungen am Arbeitsplatz legen sowie Anwendungen, im Bereich der industriellen Produktion, sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Das Demonstratorsystem muss das Resultat einer nutzerzentrierten Entwicklung sein sowie eine benutzerfreundliche, zielgruppenspezifische Bedienung und Konfiguration ermöglichen.

Modul 2: Wissenschaftliches Begleitprojekt

Inhaltliche Schwerpunkte spezifischer Veranstaltungen sollen an den Bedarfen der Forschungsprojekte ausgerichtet werden. Die aus dem begleitenden Prozess resultierende Vielfalt an Partizipationsansätzen soll vom Begleitprojekt analysiert und zum Einsatz interaktiver Technologien zur Stärkung der Lebensqualität in Bezug gesetzt werden. In dieser Hinsicht sollen die Forschungsprojekte darin unterstützt werden, die Beeinflussung der Lebensqualität in und außerhalb von Ausnahmesituationen durch neue Interaktionsformen zu erfassen. Dabei soll das Begleitprojekt Theorien und Methoden zur Anwendung partizipativer Ansätze wie Co-Creation weiterentwickeln, um die Lebensqualität durch den Einsatz interaktiver Technologien zu stärken.

Das Begleitprojekt soll in seiner Unterstützung der Projekte die Kommunikationsbedingungen in Ausnahmesituationen berücksichtigen. Beispielsweise sollen Erkenntnisse zur Risikokommunikation so aufbereitet werden, dass sie den Forschungsprojekten als Leitfäden für die Kommunikation in ihren Partizipationsformaten dienen, und die Projekte über die Kommunikationsmöglichkeiten in Ausnahmesituationen mit Nutzenden der Demonstratoren informieren. ­Dabei sollen die Projekte auch bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie ­zivilgesellschaftlichen Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Die Gewährung von Zuwendungen an Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass sie auf Grundlage der Regelungen zu nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist.

Die Beteiligung von Start-ups, KMU oder mittelständischen Unternehmen als Projektpartner im Verbundvorhaben ist mit mindestens 25 % der gesamten Zuwendungssumme zwingend erforderlich. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sowohl für die Verbundprojekte in Modul 1 als auch für das wissenschaftliche Begleitprojekt in Modul 2 ist eine Förderung mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Interessenten reichen ihre Projektskizzen zunächst beim Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 10. Februar 2021 ein. Auf Grundlage der Bewertung der eingereichten Projektskizze werden die Projekte für eine Förderung vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Im Fall einer positiven Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur Vorlage förmlicher ­Förderanträge (Stufe 2 des Verfahrens).

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3244.html

 

Förderlinie „Lifescience“ - Medizintechnik

01.12.2020 - 31.01.2021

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Medizintechnik zu fördern. Gefördert werden können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik zum Gegenstand haben. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet Lifescience - Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und/oder Verfahren beschleunigen.

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Die Verbünde sollten über das Potential verfügen, das Erforschte auch in den Verkehr bringen zu können. Die Verbundvorhaben sind Projekte mit mehreren Partnern, welche möglichst weite Teile der Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Das StMWi ruft im  Themenfeld  „Lifescience Medizintechnik (LSM)“ dazu auf, Förderprojekte bis spätestens 31.01.2021 vorzuschlagen. Für diesen Förderaufruf wurden die Schwerpunkte folgendermaßen festgelegt: 1) Integrierte Sensortechnologien; 2) Intensiv- und Notfallmedizin. Mögliche Themen sind insbesondere:

  • Innovative  Sensorplattformen  für  medizinische  Labordiagnostik  oder  Monitoring  von  gesundheitsrelevanten Faktoren
  • Notfallmedizin in Verbindung mit telemedizinischen Ansätzen

Es können auch weitere Projekte im Bereich der (digitalen) Medizintechnik eingereicht werden, die   nicht   den   o.g. Themenschwerpunkten entsprechen   (entsprechend   der   Anlage   2:   „Förderlinie Lifescience“ (Zielsetzung im Bereich Medizintechnik)).  Es ist beabsichtigt, bis zu sechs Verbundforschungsvorhaben über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren zu fördern. Für die Förderung im Rahmen dieses Aufrufes stehen für alle Vorhaben gemeinsam Fördermittel in Höhe von rund 2,0 Mio. € zur Verfügung. Als Projektbeginn wird der 01.11.2021 empfohlen.

Zuwendungsbestimmungen

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Medizintechnik als Kooperationsvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt. Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten werden die Ansätze auf Aufgabenbasis errechnet. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern und sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt. Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein.

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Förderaufrufe des fachlich zuständiger Projektträgers: Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und dem Förderaufruf finden Sie unter https://www.fips.bayern.de/download/foerderaufruf/Foerderaufruf_LSM-2020-1.pdf

Digital Health in Developing Economies

14.12.2020 - 12.03.2021

European Space Agency (ESA) is launching a new Invitation to Tender for feasibility studies to assess the technical feasibility and commercial viability of space-based services and solutions in the area of digital health for developing health ecosystems. The aim is to reduce the technical and commercial risks for  their implementation and operation.

further information

Areas of interests:

  • Health information digitalisation: the purpose is to systematise data collection, organisation or analysis across the various sectors of health care for:
    a. Improving serviceability of patients as part of outreach efforts through geo-mapping  surveillance
    b. Vector surveillance. Setting up of data collection and early warning systems
    c. Vulnerability assessment: services to Urban Local Bodies to map the gaps in infrastructure and service delivery and help prepare interventions for ensuring better health outcomes
  • Improving diagnosis and treatment:  the purpose is to allow health workers to improve clinical performance through real-time assistance with clinical decision-making and diagnosis
  • Enabling Elderly Care Technologies:  Tele-training of health workers, Tele-physiotherapy

The main objectives of the Feasibility Study are to:

  • assess the technical feasibility and commercial viability of services and solutions in the area of digital health for developing health ecosystems
  • address technical and non-technical (e.g.: commercial, regulatory, privacy) risks and constraints for services implementation and operation
  • provide recommendations for the implementation of such service(s) on the targeted market
  • prepare a potential roadmap for a follow-on demonstration project.

Invitation to tender planned to be issued by Dec 2020

Funding up to € 200K per activity (100% ESA funded)

Duration 12 months

 

Further information can be found at https://business.esa.int/funding/invitation-to-tender/digital-health-developing-economies or here

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Verbundforschung zu Tumorheterogenität, klonaler Tumor-Evolution und Therapieresistenz – Nationale Dekade gegen Krebs –

13.11.2020 - 27.04.2021

Für die Überwindung der Tumorheterogenität bedarf es neuer wissenschaftlicher Herangehensweisen. Dafür muss das Thema Tumorheterogenität in einem jeweiligen Patienten in seiner ganzen Komplexität in den Blick genommen werden. Neue Behandlungsstrategien sind notwendig, die auf personalisierten Ansätzen beruhen und die räumliche und zeitliche Diversifizierung von Tumoren in den Blick nehmen. Mit dieser Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, zur Beantwortung dieser ungelösten fundamentalen wissenschaftlichen Herausforderung und damit zur Verbesserung der Behandlung von Krebspatientinnen und Krebspatienten beizutragen. BAnz vom 13.11.2020.

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Gefördert werden sollen insgesamt ein bis zwei schlagkräftige, international konkurrenzfähige Forschungsverbünde, die das Themenfeld „Tumorheterogenität, klonale Evolution und Therapieresistenz“ bearbeiten und dabei hochkarätige national vorhandene Expertisen und Ressourcen bündeln. Jeder Forschungsverbund soll aus fünf bis neun ­experimentellen, theoretischen und klinischen, thematisch abgegrenzten Arbeitsgruppen, beispielsweise aus den ­Bereichen klinische Onkologie, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Biophysik, Biostatistik oder Bioinformatik, bestehen und interdisziplinär organisiert sein. In den Forschungsverbund müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis einbe­zogen werden. Dazu gehören auch Krebspatienten und Krebspatientinnen oder ihre Vertretungen.

Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, soll der zu fördernde Forschungsverbund einen jeden der folgenden Aspekte adressieren und die geplanten Arbeiten unter Verwendung einer schlüssigen Forschungshypothese aufeinander abstimmen.

Aspekt 1: Methoden zur Erforschung der Tumorheterogenität: Entwicklung, Verbesserung, Validierung

Beispielsweise:

  • Weiterentwicklung oder Kombination experimenteller Techniken wie Flüssigkeitsbiopsie, Einzelzellanalysen, Organoidsystemen und Bildgebung;
  • Entwicklung integrierter experimenteller und Datenanalyse-Pipelines zur Analyse subklonaler Populationen in soliden Tumoren;
  • Entwicklung sensitiverer minimal- oder nichtinvasiver Methoden zur Verfolgung der Tumorklonentwicklung im Krankheitsverlauf;
  • Entwicklung von Methoden zur Beurteilung der Tumorheterogenität von Primärtumor und Metastasen;
  • Erarbeitung neuer Modelle und theoretisch-mathematischer Beschreibungen der klonalen Evolution von Krebszellen, die geeignet sind im klinischen Anwendungskontext die Behandlung von Patienten und Patientinnen rasch, robust und qualitätsgesichert zu verbessern.

Aspekt 2: Mechanismen der Tumorheterogenität: Identifizierung, Analyse, Bewertung aus klinischer Perspektive

Aspekt 3: Personalisierte Behandlungskonzepte: Entwicklung, Verbesserung, Evaluierung

 

Folgende Arten von Forschungsprojekten sind nicht förderfähig:

  •  Studien, die ausschließlich auf Erforschung der Heterogenität zwischen Tumoren verschiedener Patientinnen und Patienten begrenzt sind;
  •  Projekte ohne direkten Krankheitsbezug oder ohne klinisch relevante Fragestellung;
  •  Forschung zu Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen von medizinischen Behandlungsverfahren;
  •  Klinische Zulassungsstudien der Phasen III und IV.

Zuwendungsbestimmungen

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Förderung der ein bis zwei breit aufgestellten, groß und schlagkräftig angelegten Forschungsverbünde können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren die erforderlichen Mittel beantragt werden. Hierbei wird die Förderung voraussichtlich zunächst nur für die ersten drei Laufzeitjahre gewährt. Die Verbünde sollen nach etwa zweieinhalb Jahren einer Zwischenbegutachtung unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums unterzogen werden. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und soll nach folgendem Verfahren ablaufen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 27. April 2021, 12.00 MEZ zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache und Formantrag) vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3226.html

 

BMBF-Programm "RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation"

01.02.2020 - 01.02.2022

Mit "RUBIN" werden eng kooperierende Bündnisse in einem klar definierten Themenfeld gefördert. Die Bündnisse sollen durch kleine und mittlere Unternehmen getrieben sein, eine klare Verwertungsperspektive haben und Innovationen mit hohem Anwendungspotenzial entwickeln. Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist grundsätzlich technologie- und themenoffen angelegt und in eine Konzept- und eine Umsetzungsphase unterteilt.

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Mit „RUBIN – Regionale unternehmerische Bündnisse für Innovation“  will das Bundesministerium für Bildung und Forschung in strukturschwachen Regionen Prozesse anstoßen, die langfristig zu einer wettbewerbsfähigen Profilbildung der Region führen. Diese Entwicklungen sollen regionale Wertschöpfungsketten, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie den Zugang zu neuen Märkten ermöglichen.


Eine gemeinsame Innovationsbasis

RUBIN unterstützt regionale Bündnisse in der Größenordnung von sieben bis 15 Partnern. Diese sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, darunter insbesondere KMU. Weitere wichtige Partner sind Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen, deren Vertreter ebenfalls über unternehmerische Kompetenzen verfügen sollten. Über Bottom-up-Prozesse sollen die Akteure vor Ort Kompetenzen in einem thematisch fokussierten Feld zusammenführen. Dafür sind eine enge, verbindliche Kooperation der Bündnispartner und eine übergreifende, unternehmerisch getriebene Innovationsstrategie erforderlich. Zudem können Anwender in das Bündnis eingebunden werden.

Das Förderprogramm ist grundsätzlich technologie- und themenoffen angelegt: Die sich formierenden RUBIN-Bündnisse sollen zukunftsfähige Themenfelder in ihren Regionen definieren. Bevorzugt werden Bündnisse, die Innovationsfelder der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial adressieren. Im Februrar 2020 hat das BMBF die 17 aussichtsreichsten Bewerbungen auf ein RUBIN-Bündnis ausgewählt. Darunter drei "Optik/Photonik"-Bündnisse und vier Bündnisse aus dem Bereich Medizintechnik/Gesundheitswirtschaft.


Förderung in zwei Phasen

Die Förderung gliedert sich in eine bis zu siebenmonatige Konzeptphase und eine in der Regel dreijährige Umsetzungsphase:

  1. In der Konzeptphase erarbeiten die Bündnisse ein strategisches, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichtetes „RUBIN-Konzept“. Aus den gemeinsamen Innovationszielen sollen die Initiativen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie strategische Maßnahmen ableiten. Zudem sollen die Partner Strukturen und Prozesse für ein für das Innovationsmanagement sowie die Kooperation anlegen. In der Konzeptphase können bis zu drei Partner – darunter mindestens ein KMU und höchstens eine Hochschule oder Forschungseinrichtung – mit insgesamt maximal 200.000 Euro gefördert werden.
  2. Bündnisse mit besonders aussichtsreichen RUBIN-Konzepten werden für die dreijährige Umsetzungsphase ausgewählt. In dieser sollen die Initiativen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse erarbeiten, die die Grundlage für attraktive Produkte und Dienstleistungen sind. Parallel entwickeln die Bündnisse ihre Verwertungs- und Marktstrategie kontinuierlich weiter und sprechen potenzielle Kunden an. In der Umsetzungsphase erhalten die RUBIN-Bündnisse in der Regel zwischen fünf und 12 Mio. Euro.

Zum 1. Februar der Jahre 2021 und 2022 können sich regionale Bündnisse um eine RUBIN-Förderung bewerben, indem sie beim zuständigen Projektträger eine Skizze einreichen.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.innovation-strukturwandel.de/de/rubin---regionale-unternehmerische-buendnisse-fuer-innovation-2510.html

Die Richtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2695.html

BMBF-Richtlinie zur Fördermaßnahme Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion

19.08.2019 - 30.06.2021

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt. Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI. Die nächste Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen des zweistufigen Verfahrens für Modul 1 (Forschungsteam fördern) und Modul 2 (thematische Einzel- und Verbundvorhaben) ist der 15.01.2021. BAnz vom 19.08.2019.

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Modul 1: Forschungsteams fördern

Im Mittelpunkt steht die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der ­aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Gefördert werden Ansätze, deren Schwerpunkt in den drei Themenfeldern des MTI-Forschungsprogramms liegt:

  •     Intelligente Mobilität (u. a. Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzer­erleben),
  •     Digitale Gesellschaft (u. a. intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte),
  •     Gesundes Leben (u. a. interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien).

Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.

Modul 2: Thematische Einzel- und Verbundvorhaben

Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innova­tionsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben. Diese FuE-Vorhaben müssen inhaltlich dem Bereich MTI zuzuordnen sein. Gefördert werden Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:

  •     Intelligente Mobilität
  •     Digitale Gesellschaft
  •     Gesundes Leben

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  •     „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
  •     Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
  •     Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Nummer 3).

Das Vorhaben sollte durch ein Start-up initiiert werden und typischerweise eine Laufzeit von 18 bis 36 Monaten aufweisen. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben sollte durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabensergebnisse bei den Start-ups liegen. Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Andere Unternehmen können sich ggf. auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Zuwendungsbestimmungen

Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Juli und der 15. Januar. Projektskizzen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können erst beim nächsten Stichtag berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2574.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2 + 2“-Projekte) zu den Themen „Robotik“ und „Leichtbau/Carbon“

01.10.2020 - 30.11.2020

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von innovativen deutsch-südkoreanischen Verbundvorhaben in der angewandten Forschung zu den zwei Schwerpunktthemen Robotik und Leichtbau/Carbon. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Zehn-Punkte-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand“ unter dem Dach von „KMU-international“. BAnz vom 01.10.2020.

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Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und koreanischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft in Form von „2 + 2-Projekten“ gefördert werden. Derartige Projekte müssen die Beteiligung mindestens einer deutschen und einer koreanischen Hochschule oder Forschungseinrichtung und mindestens eines deutschen und eines koreanischen Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft bzw. Industriepartners, insbesondere kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), vorsehen.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten.

  1. Robotik: Pflegerobotik, Therapierobotik/Therapeutische Roboter, Soziale Robotik, Kollaborative Robotik.
  2. Leichtbau/Carbon: Füge- und Entfügetechnologien für den Multimaterial-Leichtbau in mobilen Anwendungen, Erweiterung der Datenbasis und Weiterentwicklung der Methodik für das Life Cycle Assessment (LCA) inklusive Recycling (Kreislauffähigkeit) zur Nutzung des LCA als Entscheidungsgrundlage für den Einsatz energie- und ressourceneffizienter Leichtbauwerkstoffe und -fertigungsverfahren.

Die Verfahren unter Thema 2 sollten zudem eines oder mehrere der im Folgenden aufgeführten Anwendungsfelder adressieren:

  • Kraftfahrzeugteile: Entwicklung und Verifizierung von Automobilteilen aus recycelten Kohlenstofffasern,
  • Hilfsgeräte für die medizinische Rehabilitation: Praktische Bewertung der medizinischen Hilfsgeräte für die Rehabilitation, die unter Verwendung von kohlefaserverstärkten Verbundwerkstoffen (CFK) hergestellt werden.

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad zwischen 4 und 7 erreichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz sowie in Südkorea genutzt werden. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung und in der Regel mit maximal 600 000 Euro je Verbundprojekt für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt. In der Regel können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 % anteilfinanziert werden. Hochschulen und vergleichbare Institutionen können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. November 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3169.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von deutsch-chinesischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen

06.10.2020 - 30.11.2020

Um antimikrobielle Resistenzen (AMR) wirkungsvoll einzudämmen, sind auch grenzüberschreitende wissenschaftliche ­Kooperationen erforderlich. Die Volksrepublik China und die Bundesrepublik Deutschland sind aktiv an mehreren internationalen Initiativen zur Bekämpfung von AMR beteiligt. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beider Länder ihre Ressourcen und ihr Fachwissen zur Bekämpfung der AMR in diesen Projekten bündeln. Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie der Hightech-Strategie der Bundesregierung und leistet einen Beitrag zum Rahmen­programm Gesundheitsforschung der Bundesregierung. BAnz vom 06.10.2020

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Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben, bestehend aus einem deutschen und einem chinesischen ­Forschungspartner. In begründeten Fällen können auch mehrere deutsche Partner in einem Verbund gefördert ­werden. In diesem Fall ist ein deutscher Projektkoordinator zu benennen. Die Antragsteller sollen, entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks, eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bearbeiten:

  1. Innovative Forschung zu AMR in Umweltreservoiren
  2. Innovative Forschung an antibiotikaresistenten Bakterien, die Menschen, Nutztiere, Haustiere und/oder Lebensmittel besiedeln

Klinische Forschungsprojekte, die vorhandene Biobanken und/oder gut etablierte Kohorten nutzen, sind förderfähig; die Rekrutierung von Probanden ist nicht Gegenstand der Förderung. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden in der Regel mit bis zu 500 000 Euro für die deutsche Seite sowie für die in der Regel maximale Dauer von 36 Monaten gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten möglichen Förderhöchstsumme die Projektpauschale bereits enthalten ist.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3175.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik"

03.08.2020

Zweck der Fördermaßnahme im Bereich der Medizintechnik ist es, in Verbundprojekten erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für die Prävention und Versorgung epidemisch auftretender ­Infektionen zu initiieren und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in dieser Hinsicht zu verbessern. Das Fachprogramm Medizintechnik leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die neue Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet.

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Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Die Fördermaßnahme zielt auf medizintechnische Lösungen ab, die bei epidemischen Infektionskrankheiten einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Prävention − Diagnose – Therapie/Nachsorge erbringen und der Eindämmung von Infektionen dienen.

Die FuE-Förderung hat folgende thematische Schwerpunkt

  1. Medizintechnik zur Prävention von Infektionen
  2. Diagnostik von Infektionen und resultierender Erkrankungen
  3. Therapie/Nachsorge von Infektionen und Erkrankungen
  4. Eindämmung von Infektionen
  5. Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung zu epidemischen Infektionskrankheiten

Klinische Prüfungen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens sind hingegen nicht Gegenstand der Förderung. Interessierte können sich diesbezüglich über die Fördermaßnahme − Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen − Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“ vom 24. April 2018 (BAnz AT 17.07.2018 B2) informieren; die Einreichung einer Projektskizze ist hier jederzeit möglich.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik (Verbundprojekte). Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und hat laufzeitabhängig unterschiedliche Einreichfristen. Die Einreichfristen sind wie folgt vorgesehen: Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten können dem Projektträger bis 28. September 2020 Projektskizzen vorgelegt werden. Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten endet die Vorlagefrist zum 30. Januar 2021. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2021, befristet.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3100.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des „Ideenwettbewerbs Biologisierung der Technik“

15.04.2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E) im Rahmen eines „Ideenwettbewerbs Biologisierung der Technik“ zu fördern. Im Rahmen der Auschreibung werden F&E-Arbeiten – mit der Zielsetzung gefördert, die Anwendungs- und Verwertungschancen von biologisch inspirierten Materialien, Werkzeugen, Methoden oder Vorgehensweisen im Bereich der Materialwissenschaft und Werkstoffforschung oder der Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) zu erhöhen.

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Zur Antragstellung berechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den genannten Fragestellungen und Schwerpunkten liefern. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen der Ausschreibung ist die Förderung von akademischen oder industriellen Einzel- oder Verbundvorhaben möglich. Die Zusammenarbeit von akademischen und industriellen Verbundpartnern in einem gemeinsamen Verbundprojekt ist ausdrücklich gewünscht und wird im Bewertungsprozess besonders gewürdigt.

Die Laufzeit der Projekte ist auf 12 Monate begrenzt. Ohne etwaige zu gewährende Projektpauschalen für akademische Einrichtungen und Boni für KMUs gelten nachfolgende Grenzwerte für die Zuwendung: i) 500 000 Euro für Verbundprojekte, ii) 200 000 Euro für akademische oder industrielle Einzelvorhaben. In der ersten (von zwei) Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 20. September 2020 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2993.html

Digital Health H+ Innovation Programme

27.05.2020

Das H+ Innovation Programme ist eine branchenübergreifende Kooperation zwischen zwei deutschen Innovationsexperten: dmac, Digital Health Application Center & ITHM,InsurTech Hub Munich.
H+ soll von der Expertise des dmac als Teil des Digital Health Hub im Gesundheitssektor sowie von der nachgewiesenen Erfolgsbilanz des InsurTech Hubs bei der Skalierung und Risikoreduzierung von Startups in der Versicherungsbranche profitieren.

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Das Angebot:

  1. ein strukturiertes, modulares Curriculum, das Versicherungs- und Gesundheitsaspekte sowie Unternehmertum abdeckt
  2. individuell zugeschnittene Mentoring- und Networking-Aktivitäten
  3. interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Unternehmen und dadurch Verkaufsmöglichkeiten mit Marktführern aus den Bereichen Versicherung, Gesundheit und Technologie
  4. Zugang zu einem hochkarätigen internationalen Investorennetzwerk

Anmeldeschluss: 29.5.2020
Programmstart: August 2020

Weitere Informationen gibt es hier.

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik

04.02.2020

Mit dem Fördermodul „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ der Medizininformatik-Initiative beabsichtigt das BMBF, auch medizinische Daten aus der Patientenversorgung im stationären und ambulanten Bereich zu adressieren. Ziel ist die Erprobung der Machbarkeit einer forschungskompatiblen, sektorenübergreifenden Datenbereitstellung in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung sowie die modellhafte Überprüfung des Mehrwerts für Patientinnen und Patienten, medizinisches Fachpersonal und die Wissenschaft.

Änderung vom 05.05.2020

Vor dem Hintergrund der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie werden zudem Beiträge zu Infektionsforschung/Infektiologie und/oder pandemischer Ausbreitung begrüßt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. Juli 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

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Der Fokus liegt hierbei zunächst auf der pilothaften Umsetzung von konkreten Anwendungsbeispielen in der Forschung und Versorgung. Diese Anwendungsbeispiele sollen auf der sektorübergreifenden Datennutzung und auf der Kooperation regionaler Einrichtungen der Gesundheitsversorgung mit einem oder mehreren Unikliniken beruhen. Darüber hinaus können patientenbezogene Gesundheitsdaten von Sozialversicherungsträgern, Registern und weiteren relevanten Datenhaltern hinzukommen. In Digitalen FortschrittsHubs sollen relevante Partner aus der medizinischen Versorgung, Forschung, einschlägigen Unternehmen, Krankenkassen und Patientenvertretungen eng zusammenarbeiten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2871.html
und zur Änderung unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3014.html

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen für eine digitale Gesundheitsversorgung“

01.04.2020

Die Digitalisierung in Deutschland besitzt das große Potenzial, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten und Diagnostik sowie Therapien entscheidend zu verbessern. Ziel der Fördermaßnahme ist es, in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für eine digitale Gesundheitsversorgung zu initiieren, die die Patientenversorgung und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems gleichermaßen verbessern. Folgende thematische Schwerpunkte (Themenkomplexe) liegen im Fokus der Förderung: 1. Digitale Unterstützung; 2. Digitale Therapie; 3. Integrierte Versorgungsketten; und 4. Strukturen für eine digitale Gesundheitsversorgung.

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Das Programm leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen digitalen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Nicht gefördert wird die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die vorrangig den 2. Gesundheitsmarkt adressieren, wie beispielsweise Fitness- und Lifestyle-Apps.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die mögliche Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beurteilungsfähige Projektskizzen zunächst elektronisch über das Internetportal foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Die Vorlagefrist endet am 15. September 2020. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2987.html

BMWi-Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB)

01.04.2020

Die Schlüsseltechnologie Leichtbau gehört zu den Game-Changer-Technologien, die eine Steigerung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit ebenso in den Fokus nehmen wie eine Sicherung des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Im TTB LB sind die folgenden 5 Programmlinien ausgeschrieben: 1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau; 2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien; 3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und –substitution; 4. Demonstrationsvorhaben; und 5. Standardisierung.

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Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Antragsberechtigt sind auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Kapazitäten in Deutschland, gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Dabei sind die Projektskizzen jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober eines Jahres beim Projektträger Jülich einzureichen. Eine erstmalige Skizzeneinreichung ist jedoch zum 1. Mai 2020 und letztmalig zum 1. Oktober 2027 möglich.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Technologie/technologietransfer-programm-leichtbau.html
 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Robotische Systeme für die Pflege"

14.11.2018

Die vorliegende Bekanntmachung fokussiert auf Innovationen zur Entlastung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen sowie zur Verbesserung der Lebensqualität Pflegebedürftiger. Damit trägt sie zur Umsetzung des Handlungsfelds „Gesundheit und Pflege“ der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung (HTS 2025) bei.

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Im Fokus sind innovative robotische Systeme, die partizipativ und bedarfsgerecht mit Nutzenden erforscht, im Kontext der Pflege erprobt und angepasst werden. Die zu entwickelnden robotischen Systeme sollen dabei konsequent hinsichtlich ihrer Machbarkeit und Wirksamkeit im Anwendungsbereich Pflege überprüft werden. Ziel ist es, die robotischen Lösungen auf relevante Funktionen und Merkmale für die Pflege auszurichten und künftig in bestehende Prozessketten und Organisationsabläufe zu integrieren. Alle Projektbeteiligten müssen vor diesem Hintergrund sowohl ein klares Verständnis davon entwickeln, für welche Anwendungsfälle in der Pflege der Einsatz von robotischen Systemen sinnvoll sein kann als auch ein gemeinsames Verständnis von „Guter Pflege“ erarbeiten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2088.html

 

BMBF-Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien

24.01.2018

Diese Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien beinhaltet neue Targets, Wirkstoffe und Werkzeuge sowie Grundlagen- und translationale Forschung mit Ausnahme klinischer Studien innerhalb der Joint Programming Initiative "JPIAMR".

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Das wichtigste Ziel der sechsten gemeinsamen Bekanntmachung der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR) ist es, die Ressourcen, Infrastrukturen und Forschungsanstrengungen vieler Länder zusammenzubringen, um neue Targets zu identifizieren und zu validieren, neue Therapien zu entwickeln und neue Werkzeuge für innovative Behandlungen einschließlich neuer Antibiotika bereitzustellen. Multinationale Zusammenarbeit in der Forschung soll gestärkt werden und zusätzlichen Nutzen für die Entwicklung neuer Therapien bringen. Dabei soll auf bestehenden nationalen Forschungsansätzen aufgebaut werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1579.html

 

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Gründungen: Innovative Start-ups für Mensch-Technik-Interaktion"

18.01.2018

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) stärken. Dazu werden zwei Ansätze verfolgt.

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Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1). Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2). Ziel ist eine maßgeschneiderte Gründungs- und Start-up-Förderung für den Bereich der MTI.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1558.html

 

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen" im Rahmen des EU Joint Programme "Neurodegenerative Disease Research (JPND)"

09.01.2018

Neurodegenerative Erkrankungen sind zum größten Teil unheilbare Erkrankungen, deren Eintreten stark mit dem Lebensalter zusammenhängt und die Betroffenen stark beeinträchtigt.

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Unter diesen Erkrankungen ist die Alzheimer-Erkrankung verantwortlich für die größte Krankheitslast. Weltweit sind ungefähr 47 Millionen Menschen von der Alzheimer’schen Erkrankung und ihren verwandten Störungen betroffen. Es wird erwartet, dass sich diese Zahl aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung alle 20 Jahre verdoppelt. Die derzeit verfügbaren Therapieansätze zielen überwiegend auf eine Linderung der Symptome ab. Die eigentlichen Ursachen der Erkrankung werden nicht adressiert, wodurch die Wirksamkeit begrenzt ist. In diesem Zusammenhang wurde das "EU Joint Programme − Neurodegenerative Disease Research" (JPND) ins Leben gerufen. JPND verfolgt das Ziel, durch verbesserte Koordination der länderübergreifenden Forschungsanstrengungen die Erkrankungsursachen schneller zu verstehen, Therapien zu entwickeln und bessere Versorgungsansätze für Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen zu identifizieren.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/7074.php

 

Neue Förderrichtlinie des BMBF zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zum Thema "psychische Störungen" im Rahmen des ERA-Net NEURON

08.01.2018

Erkrankungen des zentralen Nervensystems sind eine der Hauptursachen für Morbidität, Mortalität und verminderte Lebensqualität.

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Weltweit leiden Schätzungen zufolge mehr als eine Milliarde Menschen unter diesen Erkrankungen, in Europa verursachen sie annähernd ein Drittel der gesamten Krankheitslast. Aus diesem Grund ist es von höchster Priorität, Erkrankungen des zentralen Nervensystems zu erforschen und die Forschungsergebnisse in verbesserte diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu überführen. Vor diesem Hintergrund wurde das Netzwerk ERA-NET NEURON ("Network of European Funding for Neuroscience Research") gegründet, das durch die Europäische Kommission gefördert wird. Ziel des ERA-NET NEURON ist es, die Forschungsaktivitäten und -programme der beteiligten europäischen Länder auf dem Gebiet der krankheitsbezogenen Neurowissenschaften zu koordinieren (www.neuron-eranet.eu).

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1534.html

 

Neue Förderrichtlinie des BMBF zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zum Thema "seltene Tumorerkrankungen" innerhalb der ERA-Net TRANSCAN

05.01.2018

Trotz großer Fortschritte in dem Verständnis der zugrunde liegenden Mechanismen stellen Krebserkrankungen europaweit immer noch die zweithäufigste Todesursache dar.

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Nahezu jede zweite Person erkrankt im Laufe ihres Lebens an Krebs. Die Erkrankung wird häufig erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt und ist dann nur wenig erfolgreich therapierbar. Aus diesen Gründen ist es von großer Bedeutung, Krebserkrankungen zu erforschen und die Ergebnisse in verbesserte präventive, diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu übertragen. Vor diesem Hintergrund wurde das Netzwerk ERA-NET TRANSCAN (ERA-NET for Translational Cancer Research) gegründet, das durch die Europäische Kommission gefördert wird. Ziel von TRANSCAN ist es, die Forschungsaktivitäten und -programme der beteiligten europäischen Länder auf dem Gebiet der translationalen, krankheitsbezogenen Krebsforschung zu koordinieren (http://www.transcanfp7.eu/). Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, ergänzende Expertisen und Ressourcen von einschlägig qualifizierten Arbeitsgruppen der teilnehmenden Länder zusammenzuführen. Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze sollen Fortschritte in der Diagnostik und Therapie von seltenen Krebserkrankungen realisiert werden, die allein auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1528.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Nanomedizin" innerhalb der ERA-Net "EuroNanoMed III" im Rahmenprogramm "Vom Material zur Innovation"

12.12.2017

Die Förderrichtlinie "Nanomedizin" wird im Rahmen des ERA-Nets EuroNanoMed III veröffentlicht. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten.

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Wechselwirkungen von Materialien mit Gewebe und lebenden Zellen spielen sich oft auf einer Größenskala von weniger als einem Mikrometer ab und fallen damit in den Bereich der Nanotechnologie. Schon seit Beginn der 1990’er Jahre hat die Nanotechnologie daher Einzug in die Branchen Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik gehalten und das neue Forschungsfeld Nanomedizin hervorgebracht. Durch nanotechnologische Verfahren können Medikamenten oder ­Medizinprodukten neue chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften verliehen werden, die eine verbesserte und frühzeitigere Diagnose sowie eine schonendere Behandlung von Krankheiten ermöglichen. Bei modernen Diagnose-Techniken wie der Molekularen Bildgebung und in der Medizintechnik spielt die Nanotechnologie eine immer wichtigere Rolle: Nanopartikuläre Kontrastmittel können Strukturen im Körper besser sichtbar machen; die gezielte Strukturierung oder Beschichtung von Implantat-Oberflächen erhöht deren Biokompatibilität. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten. Auf diese Weise sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1486.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Bildgeführte Diagnostik und Therapie — Neue Wege in der Intervention

10.11.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die Innova­tionskraft der deutschen Medizintechnik stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen.

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Es leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies durch eine versorgungs- und industrieorientierte Innovationsförderung im Dienste der Patienten. Die vorliegende Förderrichtlinie ist Teil der Handlungsfelder „Patientennutzen“ und „Innovationstreiber“ des Fachprogramms. Im Fokus befinden sich Versorgungspfade von hoher gesundheitsökonomischer Relevanz mit dem Ziel, minimalinvasive bildgesteuerte Eingriffe für Diagnostik und Therapie noch stärker in das Versorgungsumfeld zu integrieren. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die nachhaltige Stärkung der Unternehmen am Markt durch die standortbezogene Umsetzung der Ergebnisse in innovative Produkte aus dem Bereich der Medizintechnik angestrebt.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1467.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema Hybride Materialien — Neue Möglichkeiten, neue Marktpotentiale (HYMAT)

06.11.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zum Themenfeld „Hybride Materialien“ zu fördern.

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Die Förderung ist darauf ausgerichtet, mit werkstoffbasierten Innovationen entscheidende Voraussetzungen für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Produkte in wichtigen Industriezweigen sowie zentralen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen, um Deutschland zum weltweiten Vorreiter für Hybridmaterialien zu machen. 

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1448.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF im Rahmen des Programms "Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen" zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik (ProMed)

19.10.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Innovationen, die zentrale Herausforderungen für die Versorgung der Menschen mit Medizinprodukten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Verbesserung der Lebensqualität aufgreifen.

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Die zur Herstellung innovativer Medizinprodukte erforderlichen Wertschöpfungsketten und -netzwerke müssen höchst wandlungsfähig gestaltet sein. Gleichzeitig stehen die Hersteller unter einem enormen Kostendruck. Neue Technologien, wie die additive Fertigung, der Einsatz neuer Materialien und die Digitalisierung der Produktion haben Auswirkungen auch auf die Herstellung neuer Medizinprodukte. Auf Grund der globalen Wettbewerbsbedingungen besteht für den Standort Deutschland in hoher Handlungsbedarf, den Technologievorsprung nicht nur zu sichern, sondern vielmehr auszubauen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu erhalten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1431.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "NanoCare4.0 – Anwendungssichere Materialinnovationen" innerhalb des Rahmenprogramms zur Förderung der Materialforschung "Vom Material zur Innovation"

17.10.2017

Materialinnovationen spielen in fast allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Sie sind ein entscheidender Treiber für industrielle Produktentwicklungen von hoher wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung.

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Um den gesamten Prozess von der Materialherstellung über die Verarbeitung und Fertigung bis hin zur Anwendung in prototypischen Bauteilen verantwortungsvoll zu begleiten, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen seines Materialforschungsprogramms „Vom Material zur Innovation“ Aktivitäten zur sicheren Gestaltung von neuen Materialien über den gesamten Lebenszyklus. Ziel der Bekanntmachung ist es, die Aus- und Wechselwirkungen von neuartigen synthetischen Nanomaterialien und innovativen Materialien mit kritischen Morphologien im nano- und mikroskaligen Bereich auf den Menschen und die Umwelt zu erforschen, um die Materialien anwendungssicher und umweltfreundlich zu gestalten. Schwerpunkte liegen in der Früherkennung und Vorhersage von Materialrisiken, der Entwicklung von intelligenten Messstrategien und der Erforschung des Gesamtsystems, um ein sicheres Materialdesign sowie eine nachhaltige Produktion und Anwendung zu erreichen.

Die Bekanntmachung knüpft an die Ergebnisse und Erfahrungen der Vorgängermaßnahmen „Sicherer Umgang mit synthetischen Nanomaterialien – Erforschung der Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt – NanoCare“ und an das ERA-NET SIINN „Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie“ an.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1432.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Chronische Schmerzen — Innovative medizintechnische Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie"

17.10.2017

Diese Förderrichtlinie soll anwendungsnahe und am medizinischen Bedarf ausgerichtete FuE unterstützen, mit der eine Verbesserung der Versorgungssituation chronischer Schmerzpatienten adressiert wird.

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Ziel der geförderten Projekte soll einerseits sein, innovative medizintechnische Lösungen zu schaffen, die durch eine verbesserte Diagnostik und ein verbessertes Versorgungsmanagement die Chronifizierung von Schmerzen verhindern. Weiterhin werden FuE-Vorhaben unterstützt, welche die Versorgung chronischer Schmerzpatienten durch neue und patientenspezifische Therapien gewährleisten und – im optimalen Fall – bestehende Chronifizierungen rückgängig machen. Auch die Palliativbehandlung kann in diesem Rahmen adressiert werden. Die Steigerung der Lebensqualität der Patienten spielt dabei eine zentrale Rolle.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1433.html

Neue Richtlinie des BMBF zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Interaktive Systeme in virtuellen und realen Räumen — Innovative Technologien für ein gesundes Leben"

06.10.2017

Diese Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf der Grundlage des BMBF-Forschungsprogramms zur Mensch-Technik-Interaktion (MTI) "Technik zum Menschen bringen".

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Zweck der Bekanntmachung ist es, innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der MTI zu fördern, die Techniken der virtuellen und erweiterten Realität um physische Interaktionsmöglichkeiten auszubauen und so eine neuartige Qualität in der zwischenmenschlichen Kommunikation auch über Distanzen hinweg zu ermöglichen. Derartige Lösungen sollen in interaktiven Systemen resultieren, die insbesondere im Vergleich zu existierenden Ansätzen, eine deutlich verbesserte Immersion aufweisen sowie Multi-User-Anwendungen unterstützen. Es sollen Fragen des Themenfelds "Gesundes Leben" adressiert werden, da innovative Entwicklungen in den Schlüsseltechnologien insbesondere in der Medizin neue grundlegende Einsatzgebiete eröffnen können. Eine der großen Herausforderungen ist die Entwicklung von Systemlösungen und interaktiven Systemen, die medizintechnische Einzellösungen zusammenführen und integrieren. Innovative Konzepte der MTI tragen hier maßgeblich zu einer effizienten und benutzerfreundlichen Bedienung medizintechnischer Systeme bei. Ein wesentliches Ziel der Bekanntmachung ist zudem eine signifikante Beteiligung von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands zu nutzen und auszubauen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1426.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Themenfeld "Linienintegration additiver Fertigungsverfahren" im Rahmen des Föderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"

27.09.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Themenfeld "Linienintegration additiver Fertigungsverfahren" auf der Grundlage des Programms "Photonik Forschung Deutschland" (www.photonikforschung.de) und leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung.

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Im Forschungs- und Innovationsfeld "Digitale Wirtschaft und Gesellschaft" der Hightech-Strategie wird das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 als eine prioritäre Aufgabe identifiziert. Hierzu sollen Forschungsvorhaben der Photonik gefördert werden, die einen Beitrag zur Bewältigung der steigenden Anforderungen an Flexibilität, Wandlungsfähigkeit und Vernetzung der industriellen Produktion und der zunehmenden Einbindung von Kunden und Geschäftspartnern in klassische Produktions- und Geschäftsprozesse leisten. Additiven Fertigungsverfahren auf der Basis photonischer Technologien kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1421.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Elektronik- und Sensorsysteme für neuartige Robotikanwendungen (SensoRob)"

14.09.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmenprogramm der Bundesregierung für Forschung und Innovation 2016 bis 2020 "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung" auf Basis dieser Förderrichtlinie Innovationen im Bereich der Elektronik- und Sensorsysteme für neuartige Robotikanwendungen, die entlang der vier Wertschöpfungsebenen (i) Komponenten, (ii) Datenfusion und -interpretation, (iii) Systemintegration und (iv) Validierung, Test, Absicherung ansetzen und die für die zugrundeliegenden Elektroniksysteme neue oder deutlich verbesserte Lösungsansätze erforschen.

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Klassische, fest programmierte Robotersysteme werden heute immer mehr durch flexible und mobile Lösungen ersetzt. Aufgrund ihrer vielfältigen Eigenschaften und Fähigkeiten sind solche flexiblen Systeme ein Schlüsselelement einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und Wirtschaft.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1412.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zur Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben von KMU im Rahmen der Förderinitiative "KMU-innovativ"

05.09.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle FuE1-Projekte von KMU2 sind.

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Das Angebot richtet sich auf die frühe Phase im Innovationsprozess, in der neue Ideen und Forschungsergebnisse auf ihre Relevanz für die Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsentwicklung in den Unternehmen bewertet und die Konzeption und Planung für spätere FuE-Arbeiten vorgenommen werden. Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang insbesondere zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1407.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Miniaturisierte optische Systeme hoher Integrationsdichte" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"

20.07.2017

Die Miniaturisierung ist eine der unverändert wichtigsten Entwicklungstendenzen − nicht nur der optischen Technologien, sondern technischer Systeme insgesamt. Die Miniaturisierung erschließt völlig neue Funktionalitäten, die auf der Makroskala nicht zur Verfügung stehen.

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Eine solche Flexibilität macht geeignete Schnittstellen (mikrooptische Systeme, z. B. optoelektronische) erforderlich, die es gestatten, den jeweiligen physikalischen Träger eines Signals oder einer Wirkung möglichst einfach zu wechseln. Dazu gehört auch die Anbindung an eine – im Idealfall eingebettete – elektronische Datenverarbeitung. Verfahren zur Herstellung der integrierten Mikrosysteme sind bislang nicht standardisiert, sondern müssen spezifisch angepasst, optimiert und erforderlichenfalls komplett neu entwickelt werden. Hier liegt entscheidendes Know-how in der optimalen Kombination unterschiedlicher Verfahren und deren effizienter Anpassung und Anwendung. Die Verwendungszwecke mikrooptischer Systeme sind hochgradig divers. Bei ihrer Produktion sind deshalb geringere Kostenreduktionen durch Skaleneffekte zu erwarten als beispielsweise bei der Mikroelektronik. Jedoch ist gerade das fallspezifische Wissen um die Realisierung unterschiedlicher miniaturisierter, mikrooptischer Systeme eine Stärke des Standorts Deutschland und insbesondere der hier produzierenden mittelständischen Unternehmen. Die Bekanntmachung "Miniaturisierte optische Systeme hoher Integrationsdichte" verfolgt das Ziel, die Entwicklungen auf allen Ebenen zu.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1387.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen"

16.06.2017

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Patientensicherheit und den Patientennutzen spielt die klinische Validierung medizintechnischer Innovationen eine große Rolle. Damit Hersteller die medizinische Effektivität und den medizinischen Nutzen innovativer Produkte belegen können, müssen klinische Prüfungen durchgeführt werden.

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Dabei ändern sich derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für Medizinprodukte- und In-vitro-Diagnostika-Zulassungen, was die ­Innovationsprozesse insbesondere für Medizinprodukte hoher Risikoklassen im Hinblick auf die klinische Validierung deutlich aufwändiger werden lässt. Die relevante regulatorische Expertise zu etablieren bzw. auf dem aktuellen Stand zu halten und die nötigen finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen dafür aufzuwenden, ist für die mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche eine große Herausforderung. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für den Patienten schneller nutzbar zu machen. Die Anschlussfähigkeit der FuE1-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die ­klinische Validierung soll sichergestellt und die klinische Relevanz einer Innovation ohne Verzögerungen belegt werden. Gefördert werden bedarfsorientierte industrielle Projekte mit Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Lösungen in die Gesundheitsversorgung.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1376.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Immer vor Ort – mobile medizintechnische Lösungen für eine patientenfreundliche Gesundheitsversorgung"

02.06.2017

Das Fachprogramm Medizintechnik zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovations­förderung der Medizintechnik-Branche.

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Mit dieser Förderrichtlinie soll eine anwendungsnahe und am medizinischen Bedarf ausgerichtete FuE unterstützt werden mit dem Ziel, durch innovative mobile medizintechnische Lösungen die Patientenversorgung in allen Bereichen flexibler und effizienter gestalten zu können oder neue Versorgungsoptionen zu ermöglichen. Durch die Möglichkeit der Verlagerung von Versorgungsleistungen aus dem stationären in den ambulanten oder vom ambulanten in den häuslichen bzw. privaten Bereich soll eine bedarfsgerechte und effektive Behandlung sichergestellt werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1370.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien" im Rahmen des Förderprogramms "Photonik Forschung Deutschland"

02.06.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien als vorbereitende Maßnahme zum Themenfeld der Quantentechnologien. Sie trägt dazu bei, die Grundlagen für die strategische Entwicklung des Themenfelds in Deutschland zu schaffen und das wissenschaftliche und wirtschaftliche Potenzial der Quantentechnologien zu erschließen.

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Quantentechnologien sind Technologien, die auf der gezielten Ausnutzung von Quanteneffekten beruhen. Beispiele hierfür sind die Halbleitertechnologien, die Magnetresonanztomografie oder der Laser. Bei aktuellen Entwicklungen – der zweiten Generation der Quantentechnologien – steht dezidiert der kontrollierte Quantenzustand einzelner oder gekoppelter Systeme im Vordergrund, d. h. seine gezielte Präparation, seine kohärente Kontrolle und nachfolgende Auslese. Dadurch ergeben sich Möglichkeiten für neue Anwendungen in der Informationsübertragung und -verarbeitung, höchstpräzise und -sensible Mess- und Abbildungsverfahren oder auch die Überwindung heutiger Beschränkungen bei der Simulation komplexer Systeme.

Da die neuen Quantenphänomene teils sehr empfindlich auf selbst sehr schwache äußere Störungen reagieren und daher meist sehr kurzlebig sind, ist zu deren technischer Nutzbarmachung ein beträchtlicher apparativer Aufwand erforderlich. Im Regelfall sind die erforderlichen Geräte groß und teuer. Es sollen daher in enger Zusammenarbeit zwischen den Herstellern der Geräte und den Forschern in den Labors neue Gerätegenerationen entwickelt werden, die gezielt für den Einsatz in den Quantentechnologien entworfen oder substanziell modifiziert wurden und die insbesondere aufgrund ihrer Systemstabilität und Kosteneffizienz die Aussichten auf eine erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung neuer Quanteneffekte erheblich verbessern.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1372.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Kleine Patienten, großer Bedarf − Medizintechnische Lösungen für eine kindgerechte Gesundheitsversorgung"

17.05.2017

Die Anzahl verfügbarer altersgerechter medizintechnischer Lösungen und Hilfsmittel für Kinder ist im Vergleich zu Produkten für Erwachsene deutlich geringer. Dies liegt an den spezifischen Anforderungen für die Produktentwicklungen für Kinder, da in den unterschiedlichen Altersgruppen (Frühgeborene, Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Adoleszente) verschiedene Entwicklungs- und Wachstumsprozesse zu berücksichtigen sind.

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Die Patientenkollektive sind aufgrund der Einteilung in die verschiedenen Altersgruppen sehr klein und die daraus resultierenden Zielmärkte eingeschränkt. Hinzu kommt, dass die für den Zulassungsprozess notwendigen klinischen Studien an Minderjährigen mit großen ethischen Hemmschwellen verbunden sind. Dies stellt Innovatoren vor besondere Herausforderungen. Das Fehlen kindgerechter, altersspezifischer Versorgungslösungen stellt Ärzte, Therapeuten, Pflegepersonal und auch betreuende Angehörige sehr häufig vor große Hürden. Mit der vorliegenden Fördermaßnahme soll eine anwendungsnahe sowie am spezifischen Bedarf ausgerichtete FuE innovativer altersgerechter medizintechnischer Lösungen für Kinder unterstützt werden. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung von Kindern in den unterschiedlichen Altersgruppen maßgeblich zu verbessern.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1357.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "KMU-innovativ: Medizintechnik"

03.03.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit dem Fachprogramm Medizintechnik die medizintechnische Forschung und Entwicklung (FuE) stärken und zugleich die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Branche am Standort Deutschland ausbauen.

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Es leitet sich aus den zentralen Handlungsempfehlungen des Nationalen Strategieprozesses "Innovationen in der Medizintechnik" ab und ist in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet. Das Programm zielt darauf ab, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Anwendung zu überführen und setzt im Kern auf eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Innovationsförderung der Medizintechnik-Branche. Mit der Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung im Rahmen des Fachprogramms insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten. Die KMU in der Medizintechnik agieren dabei in einem äußerst dynamischen Umfeld, das sie vor erhebliche Herausforderungen stellt. Dazu zählen u. a. die wachsende Interdisziplinarität sowie die anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen im Gesundheitsbereich. Der Prozess der Erforschung und Entwicklung von Medizintechnik wird dadurch gerade für KMU zunehmend komplexer und ist mit mehr finanziellem Aufwand verbunden. Im Rahmen dieser laufenden Fördermaßnahme sollen anwendungsorientiert forschende KMU unterstützt werden, die in der Medizintechnik tätig sind bzw. ihr Geschäftsfeld in diesem Bereich erweitern und stärken wollen. Sie sollen zu mehr Anstrengungen in Forschung und Entwicklung sowie zu verstärkter Kooperation mit weiteren Unternehmen der Branche sowie wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt werden. Insbesondere können hierbei auch die Grundlagen für eine spätere Produktentwicklung und, falls erforderlich, eine klinische Erprobung gelegt werden. Diese Fördermaßnahme soll industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der Medizintechnik unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1327.html

https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2010.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF von KMU-zentrierten, strategischen FuE-Verbünden in Netzwerken und Clustern (KMU-NetC)

15.02.2017

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert in der Pilotmaßnahme "KMU-NetC" anspruchsvolle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsverbünde mit maßgeblicher Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

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Mit "KMU-NetC" sollen Netzwerke und Cluster in Deutschland motiviert werden, neue anwendungsorientierte FuE1-Projekte mit maßgeblicher Beteiligung von KMU zu initiieren. Diese Kooperationen sollen an den Bedarfen der KMU und den Innovationsstrategien oder Technologie-Roadmaps der Netzwerke und Cluster ausgerichtet werden. Managementorganisationen von Netzwerken und Clustern in Deutschland haben eine gute Ausgangslage, solche gemeinsamen Forschungs- und Innovationsvorhaben anzubahnen. Sie sollen ihre strategischen und organisatorischen Kompetenzen einsetzen, um Kooperationen aufzubauen und die Anliegen und Ziele der beteiligten Partner entlang einer gemeinsamen Innovationsstrategie zu koordinieren. Ziel ist, die Innovationsbasis von KMU auszuweiten. Auch förderunerfahrenen KMU soll der Zugang zur Forschungsförderung eröffnet und bisher weniger forschungsaffine KMU sollen zu zusätzlichen Innovationsanstrengungen motiviert werden. Die Maßnahme ist grundsätzlich themenoffen angelegt und adressiert auch branchen-, technologie- und disziplinübergreifende FuE-Aktivitäten.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1318.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF zum Thema "Individualisierte Medizintechnik"

20.12.2016

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie zum Thema „Individualisierte Medizintechnik“ veröffentlicht, die in die Hightech-Strategie sowie in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung eingebettet ist.

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Mit dieser Richtlinie sollen medizintechnische Lösungsansätze gefördert werden, die durch Individualisierung einen Beitrag zur Steigerung der Effizient oder der Effektivität innerhalb der Versorgungskette Diagnose – Therapie – Nachsorge/Rehabilitation erwarten lassen. So sollen durch direkte Einbeziehung von Daten des Patienten und seines Umfelds beispielsweise die Therapieergebnisse maßgeblich verbessert werden. Neben technologischen Fragestellungen können auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien gefördert werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1286.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF: "Photonik nach Maß - Funktionalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation"

08.09.2016

Im Rahmen des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Maßnahme mit dem Schwerpunkt „Photonik nach Maß – Funktio¬nalisierte Materialien und Komponenten für optische Systeme der nächsten Generation“ veröffentlicht.

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Hiermit sollen völlig neue beziehungsweise wesentlich verbesserte technische Lösungen im Bereich (maßgeschneiderter) photonischer Materialien, optische Komponenten und Systemen der nächsten Generation mit höchster Performanz, auch unter Nutzung komplexer Oberflächen, oder innovativen linearen und nichtlinearen Eigenschaften gefördert werden. Zudem sind die erforderlichen Fertigungs- bzw. Prozesstechniken und entsprechende Demonstrationen der Komponenten mit umsetzungsrelevanten ¬Parametern ebenfalls von großer Bedeutung.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1245.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF für den Bereich "Photonik für die flexible, vernetzte Produktion - Optische Sensorik"

07.09.2016

Innerhalb des Programms „Photonik Forschung Deutschland“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde nun eine neue Maßnahme in dem Themenbereich „Photonik für die flexible, vernetzte Produktion“ – Schwerpunkt „Optische Sensorik“ – veröffentlicht.

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Es sollen Lösungsansätze gefördert werden, die adaptierbare und kostengünstige Systeme zur robusten und flexiblen optischen Erfassung sowie die Bereitstellung von Informationen im Kontext der industriellen Produktion verfolgen. Somit können Studien zur bildbasierten Erfassung von Umgebungs-, Prozess- und Produktinformationen (Machine Vision) über selbstorganisierende optische Sensornetzwerke bis hin zur kontextbasierten Bereitstellung von Informationen mittels multimodaler Assistenzsysteme gefördert werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1244.html

Pilotmaßnahme des BMBF fördert KMU-zentrierten, strategischen FuE-Verbünden in Netzwerken und Clustern (KMU-NetC)

10.08.2016

Als Teil des neuen Konzepts „Vorfahrt für den Mittelstand“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Richtlinie für die Pilotmaßnahme "KMU-NetC" veröffentlicht.

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Das Ziel dieser Maßnahme ist, bestehende Netzwerke und Cluster in Deutschland zu neuen anwendungsorientierten FuE-Projekte mit maßgeblicher Beteiligung von KMU zu motivieren. Hierbei sollen die Kooperationen im Zuge der FuE-Aktivitäten an den Bedarfen der KMU und den Technologie-Roadmaps oder Innovationsstrategien der Verbünde ausgerichtet werden. Gefördert werden vorwettbewerbliche Entwicklungs- und risikoreiche Forschungsvorhaben. Die Förderung ist themenoffen, sodass Vorhaben disziplin-, technologie- und branchenübergreifend ausgestaltet werden können.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1235.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF fördert "neue Elektroniksysteme intelligente Medizintechnik (Smart Health)"

26.07.2016

Eine neue Förderrichtlinie im Rahmen des Förderprogramms "Mikroelektronik aus Deutschland – Innovationstreiber der Digitalisierung" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde mit dem Schwerpunkt "Neue Elektroniksysteme für intelligente Medizintechnik (Smart Health)" veröffentlicht.

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In den sich rasant verändernden Anwendungsszenarien von Elektroniksystemen sollen die geförderten Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zu medizinischen Anforderungen bezüglich Funktionalität, Miniaturisierung, Integrationsfähigkeit, Biokompatibilität, Vernetzungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit leisten. Im Rahmen dessen können auch klinische Untersuchungen und Validierungen der entwickelten Demonstratoren innerhalb des Vorhabens in geringem Umfang gefördert werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1219.html

Neue Förderrichtlinie des BMBF fördert erstmalig (prä-)klinische Studien zur Unterstützung der KMU in der Medizintechnik-Branche

25.07.2016

Im Rahmen des etablierten Förderprogramms 'KMU-innovativ' des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde nun eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung der KMU in der Medizintechnik-Branche ins Leben gerufen.

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Erstmalig können ab sofort neben technologischen Schwerpunkten auch präklinische Untersuchungen und frühe klinische Machbarkeitsstudien gefördert werden. Die angestrebten Ergebnisse dieser Studien sollen einen belegten versorgungsseitigen oder medizinischen Bedarf decken und zur Effizienzsteigerung in der Gesundheitsversorgung beitragen.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1218.html

Neue Richtlinie des BMBF zur Förderung der Zusammenarbeit von unterschiedlichen Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik

04.07.2016

Im Rahmen der "neuen Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland" hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine neue Richtlinie zur Förderung von "Innovationsforen Mittelstand" veröffentlicht.

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Unterschiedlichste Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, öffentlicher Verwaltung und Gesellschaft sollen innerhalb der geförderten Foren technologie- und branchenübergreifend Kontakte knüpfen, um ihre Position im Wettbewerb zu bestimmen und den Wissenstransfer einzuleiten. Innovative Leistungen sollen hierbei präsentiert und verglichen und Ideen für gemeinsame Innovationspotenziale und zukünftige Kooperationen entwickelt werden. Gefördert werden insbesondere Netzwerke, die am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Im Einzelfall kann auch der Erwerb oder die Erarbeitung von unternehmensübergreifenden Markt- und Potenzialstudien gefördert werden.

Weitere Informationen zur neuen Förderrichtlinie finden Sie unter
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1213.html