Das internationale Fördernetzwerk CORNET (Collective Research Networking) fördert grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter Beteiligung von Unternehmen und Forschungspartnern. Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mehr erfahrenDeutsche CORNET-Partner können durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert werden. Grundlage ist die international ausgerichtete Fördervariante der Industriellen Gemeinschaftsforschung. Im Rahmen des 42. Calls können Anträge noch bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Ab dem 42. CORNET Call wird das Budget für CORNET aus den IGF-Mitteln limitiert. Die endgültige Höhe hängt von den jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab.
Internationale Projektkonsortien können ihre Anträge ab dem 24.06.2026 unter CORNET – Calls For Proposals einreichen. Einreichungsfrist ist der 30. September 2026, 12 Uhr CEST (Central European Summer Time).
Deutsche Antragsteller müssen parallel zum internationalen Gesamtantrag über das CORNET-Submission Tool einen nationalen Antrag auf Begutachtung einreichen. Informationen zur Beantragung des deutschen Fördermittelanteils finden Sie im IGF-Portal | Antrag auf Begutachtung | CORNET.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur CORNET-Antragstellung sind im IGF-Portal als FAQ – Antrag auf Begutachtung | CORNET aufgeführt.
Mehr Informationen und alles Wissenswerte zum transnationalen Fördernetzwerk CORNET bietet die IGF-Website unter dem Menüpunkt CORNET.
Mit dieser Fördermaßnahme stärkt das BMFTR das Innovationspotenzial von KMU in der Spitzenforschung. Gefördert werden exzellente, innovative Projekte mit hoher wirtschaftlicher Verwertbarkeit und gesellschaftlicher Relevanz.
Mehr erfahrenDie Photonik zählt mit etwa 140 000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 30 Mrd. Euro zu den wesentlichen Zukunftsfeldern, die die Hightech-Strategie der Bundesregierung adressiert. Forschung, Entwicklung und Qualifizierung nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein, denn Investitionen in Forschung, Entwicklung und Qualifizierung von heute sichern Arbeitsplätze und Lebensstandard in der Zukunft.
Besondere Bedeutung nehmen hier KMU ein, die nicht nur wesentlicher Innovationsmotor sind, sondern auch eine wichtige Nahtstelle für den Transfer von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft in die Wirtschaft darstellen. Sowohl in etablierten Bereichen der Photonik als auch bei der Umsetzung neuer Schlüsseltechnologien in die betriebliche Praxis hat sich in den letzten Jahren eine neue Szene innovativer Unternehmen herausgebildet. Im Bereich der Quantentechnologien nehmen erste KMU Ergebnisse der Grundlagenforschung auf und machen diese verfügbar. Diese Unternehmen gilt es zu stärken.
Das BMFTR unterstützt mit der Fördermaßnahme industrielle vorwettbewerbliche FuE1-Vorhaben zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit der KMU in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der FuE angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Zuwendungen des BMFTR sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission. KMU können sich zur Klärung ihres Status bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes persönlich beraten lassen.
Darüber hinaus sind mittelständische Unternehmen bis zu einer Größe von 1 000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 100 Mio. Euro, die nicht überwiegend im Besitz von Großunternehmen sind (Beteiligung bis zu 50 %), antragsberechtigt.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Mit jährlich 40 Millionen Euro sollen innovative Projekte in der Patientenversorgung und digitalen Gesundheit vorangetrieben werden. Die Verzahnung von Forschung und Industrie soll die Entwicklung von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika oder digitalen Medizintechnologien beschleunigen.
Mehr erfahrenDie angepasste und neu ausgerichtete Förderrichtlinie "KMU-innovativ: Medizintechnik" steht im Zusammenhang mit der neue Hightech Agenda die Bundesregierung. Ziel ist, Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen. Projektträger ist das VDI-Technologiezentrum.
Neue Themenfelder neben Diagnostik und Therapie sind die vorgelagerte Prävention sowie die nachgelagerte Nachsorge.
Gefördert werden industriegebundene Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Die Projekte müssen einen starken Anwendungsbezug haben sowie technologie- und themenoffen sein.
Ziele des Programms sind:
Das Gesamtfördervolumen beträgt 40 Millionen Euro im Jahr. 50 Prozent der Fördermittel gehen an das KMU. Die Laufzeit der Förderung beträgt im Regelfall 36 Monate. Das Fördervolumen beträgt im Durchschnitt 1 Million Euro je gefördertem Projekt.
Großunternehmen erhalten keine Förderung, können aber an den Verbundprojekten beteiligt sein.
Stichtage für die Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober des Jahres.
Informationen des BMBF zum Förderprogramm
Die Medizintechnik nimmt sowohl bei der Behandlung von Krankheiten und einer Patientenversorgung auf höchstem Niveau als auch in der deutschen Wirtschaft eine wichtige Rolle ein. Damit dies so bleibt, setzt das BMFTR auf eine gezielte Förderung.
Die Medizintechnikbranche ist ein hochinnovativer und wachstumsstarker Industriezweig in der deutschen Gesundheitswirtschaft. Innovationen in der Medizintechnik bieten ein großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung der Zukunft und zugleich große wirtschaftliche Chancen für Unternehmen in Deutschland. Jährlich verbuchen die Unternehmen etwa 30 Milliarden Euro Umsatz. Davon investieren sie 9 Prozent in die Forschung und Entwicklung neuer Medizinprodukte.
Medizintechnik aus Deutschland ist weltweit gefragt. Mit einer Exportquote von rund 65 Prozent sind die deutschen Firmen international gut aufgestellt und gehören in vielen Bereichen der Medizin zur Weltspitze. „Made in Germany“ gilt nach wie vor als Qualitätsgarant. Ausgangsbasis für den wirtschaftlichen Erfolg deutscher Medizintechnikunternehmen im In- und Ausland ist insbesondere die hohe Anzahl Innovationen – rund ein Drittel des Umsatzes erzielt die Branche mit Produkten, die jünger als drei Jahre sind.
Hochinnovativ in einem komplexen Markt
Das Umfeld, in welchem innovative Medizinprodukte entwickelt werden, ist sehr dynamisch und deutlich komplexer als in manch anderer Branche. Das liegt unter anderem an der Interdisziplinarität und an den anspruchsvollen regulatorischen Anforderungen im Gesundheitsbereich. Die Medizinprodukte müssen nicht nur technisch erforscht und realisiert, sondern auch klinisch erprobt werden.
Dabei gehören 90 Prozent der Firmen zum Mittelstand. Neben einigen großen Industrieunternehmen, die insbesondere bei Großgeräten den Markt dominieren, bilden die rund 1.300 kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und ihre rund 140.000 Mitarbeiter das innovative Rückgrat der Branche.
Die Hersteller stehen derzeit vor großen Herausforderungen und geraten zunehmend unter Druck: Weltweit wandeln sich die Gesundheitssysteme und fokussieren stärker als je zuvor auf eine bedarfsorientierte Patientenversorgung. Zudem operieren die Firmen europaweit in einem immer stärker regulierten und kostenintensiven Marktumfeld. Der Prozess der Erforschung und Entwicklung medizintechnischer Lösungen ist damit zunehmend mit höherem Aufwand verbunden.
Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden
Deshalb fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gezielt KMU mit der Maßnahme „KMU-innovativ: Medizintechnik“, um mit innovativen medizintechnischen Lösungen den Versorgungsalltag im Gesundheitswesen zu verbessern. Charakteristisch für die Fördermaßnahme sind die vereinfachten und beschleunigten Antrags- und Bewilligungsverfahren, ein Ausbau der Beratungsleistungen und die themen- sowie technologieoffene Ausgestaltung. Anwendungsorientiert forschende und entwickelnde Unternehmen können für industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben ganzjährig ihre Anträge einreichen.
01.06.2025-30.06.2027
Die Bayerische Forschungsstiftung unterstützt branchen- und themenoffene, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich wirtschftlich verwertbarer Zukunftstechnologien für Verbundvorhaben.
Mehr erfahrenMit dieser Förderung durch die Bayerische Forschungsstiftung sollen anwendungsbezogene Arbeiten der Forschung und Entwicklung (FuE) angeregt werden, die bereits bei ihrer Antragstellung eine Perspektive zur späteren wirtschaftlichen Umsetzung aufzeigen. Diese Unterstützung ist themenoffen und eingebettet in die jeweils aktuelle Forschungs- und Innovationsstrategie des Freistaats Bayern. Die zu fördernden Vorhaben aus der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung können technologische Innovationen zum Inhalt haben, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft als Ganzes, regional oder einzelner Wirtschaftszweige vorantreiben.
Die FuE-Vorhaben sollen dabei in enger Kooperation von je mindestens einem Unternehmen und Partner der Wissenschaft durchgeführt werden. Diese Verbundvorhaben müssen für eine Förderung ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko und einen hohen Innovationsgehalt aufweisen.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe sowie außeruniversitäre Forschunsgeinrichtungen, Hochschulen oder Mitglieder von Hochschulen, jeweils mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. An einem geförderten Projekt Beteiligte aus der Wirtschaft und den freien Berufen müssen in angemessenem Umfang nicht durch andere öffentliche Finanzierungshilfen ersetzbare Eigen- oder Fremdmittel einsetzen.
Die geförderten Verbundsvorhaben haben einen begrenzten Gesamtzuschuss und unterteilen sich in folgende Kategorien:
Von den zuwendungsfähigen Kosten des Gesamtvorhabens beträgt der Basisfördersatz
Der Förderantrag ist schriftlich zu stellen.
Weiterführende Informationen:
Förderrichtlinie
Webseite der Bayerischen Forschungsstiftung
19.06.2024-30.06.2027
Im Rahmen des Fachprogramms 'Medizintechnik' unterstützt das BMBF kleine und mittelständische Unternehmen bei der klinischen Validierung medizintechnischer Lösungen und bei dem Aufbau maßgeblicher Expertise vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen für den Innovationstransfer. BAnz vom 19.07.2024
Mehr erfahrenMit der vorliegenden Förderrichtlinie sollen risikobehaftete Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation gefördert werden, die klinische Validierungen medizintechnischer Lösungen unter Einbeziehung der dafür notwendigen Innovationsberatung- und unterstützung vorbereiten und durchführen können. Als gesellschaftliches Ziel steht eine maßgeblich verbesserte Patientenversorgung im Fokus.
Es soll dabei eines der folgenden beiden Projektziele verfolgt werden:
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module: der Konzeptions- und Planungsphase (Modul 1) und der Umsetzungsphase (Modul 2).
Konzeptions- und Planungsphase - Modul 1:
Im Vordergrund stehen hier Potenzialanalysen bezüglich klinischer Prüfungen sowie die Etablierung entsprechender maßgeblicher Qualifikationen in den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dazu gehören Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung klinischer Validierung verbunden mit Innovationsberatungen für den Wissenstransfer oder Anwendung von Normen und Vorschriften etc. Am Ende von Modul 1 sollen alle benötigten Unterlagen zur Erhaltung einer behördlichen Genehmigung zur Durchführung der klinischen Studie vorliegen und die erforderlichen Prozesse etabliert sein.
Umsetzungsphase - Modul 2:
In diesem Modul wird die Durchführung klinischer Prüfungen nach Artikel 62 ff. MDR oder klinischer Leistungsstudien nach Artikel 57 ff. IVDR in Zusammenhang mit Innovationsberatungs- oder unterstützenden Diensten sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert. Für die Fortsetzung eines Vorhabens nach einem zwölf-monatigen Förderzeitraum müssen entsprechende Testate sowie Genehmigungen fristgerecht der zuständigen Bundesbehörde vorliegen.
Zuwendungsbestimmungen:
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung ist eine bestehende Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Voraussetzung. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, welcher die projektbezogenen Kosten als Bemessungsgrundlage dienen. Im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe kann einem Unternehmen eines durchführenden Modul 1-Vorhabens eine Anteilsfinanzierung bis zu 75 % gewährt werden, ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 300 T Euro begrenzt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde das VDI Technologiezentrum GmbH betraut und ist Ihr Ansprechpartner. Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektidee mit diesem Kontakt aufzunehmen. Für die Erstellung der Projektskizzen und der Förderanträge ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen.
In der ersten der zwei Verfahrensstufen ist zunächst die Projektskizze bis jeweils zum 15. Januar, zum 15. Mai oder zum 15. September eines Jahres in elektronischer Form vorzulegen. Diese werden nach einheitlichen Kriterien wie der Relevanz der Thematik für das Förderziel, Erfüllung des Gegenstands der Förderrichtlinie, Integrierbarkeit der innovativen medizintechnischen Lösung in den Versorgunskontext und Behandlungsablauf, die Innovationshöhe, die Qualifikation des Unternehmens und der Höhe des Marktpotenzials begutachtet. Im zweiten Verfahrensschritt werden die Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag zu stellen, der u. a. die Arbeitspakete detailliert beschreibt, eine Meilensteinplanung enthält und einen Verwertungsplan der Ergebnisse beinhaltet und nach vorgegebenen Kriterien bewertet und geprüft wird.
Diese Förderrichtlinie ist vorerst bis zum 30. Juni 2027 befristet, gilt aber bei Verlängerung nicht über den 30. Juni 2031 hinaus.
Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie und den Antragsbedingungen finden Sie hier.
17.01.2024-30.06.2027
Im Rahmen des länderübergreifenden "EU Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research" (JPND) fördert das BMBF mit seiner neuen Richtlinie länder- und disziplinübergreifende Vorhaben für ein besseres Verständnis zu den grundlegenden Mechanismen früher und präsymptomatischer Stadien neurodegenerativer Erkrankungen. BAnz vom 17.01.2024
Mehr erfahrenBehandlungsmöglichkeiten, die an den Ursachen neurodegenerative Erkrankungen ansetzen, sind derzeit kaum existent. Daher soll die neue Förderrichtlinie Projekte zum Thema "Mechanismen und Bestimmung des Krankheitsverlaufs in der Frühphase neurodegenerativer Erkrankungen im Rahmen des European Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND)" unterstützen. Diese Projekte mit Partnern verschiedener Länder und Disziplinen sollen das Verständnis der entscheidenden biologischen Mechanismen, psychosozialer und physiologische Faktoren signifikant steigern um Therapiemöglichkeiten zu entwickeln und die Versorgunggsmöglichkeiten Betroffener zu verbessern.
Dabei soll eine begrenzte Anzahl innnovativer, multinationaler und -disziplinärer Verbundvorhaben unter anderem mit folgenden Fragestellungen gefördert werden:
Unter Einbeziehung der relevanten wissenschaftlichen Fachgebiete sollen modernste Methoden und Technologien zum Einsatz kommen und es wird empfohlen, einschlägige europäische Infrastrukturen zu nutzen. Die rechtlichen und ethischen Voraussetzungen befolgend sollen auch explizit bereits erkrankte Menschen aktiv auf allen Ebenen und Prozessen des Projektvorhabens involviert werden. Die Ergebnisse der dreijährigen Froschungsprojekte sollen mindestens in einer Veröffentlichungs patentiert oder publiziert werden und zur Entwicklung prädiktiver Krankheitsmodelle und neuartiger präventiver und therapeutischer Ansätze beitragen konkrete Erkenntnisse für die zukünftige Verbesserung in Gesundheitsförderung, Prävention und THerapiemöglichkeiten neurodegenarativer Erkrangen aufzeigen.
Diese multinationale Fördermaßnahme, unter anderem mit Ländern wie Belgien, Finnland, Israel, Kanada, Lettland, Polen, Schweiz, Ungern etc., wird zeitgliech durhc id eFörderorgnaosationen des jeweiligen LStattes veröffentlicht und zentral durch das gemeinsame "Joint Call Sekretariat" koordiniert. Bei der Umsetzung der nationonalen Teilvorhaben gelten ide Richtlinien das jeweiligen Landes.
Die Ergbnisse geförderter Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, in den benannten Partnerländern sowei dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsbestimmungen
Antragsberechtigt sind staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ist eine Eichrichtung der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit beziehungsweise eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland Voraussetzung. Von Bund und/oder Ländern grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen für die zusätzlichen projektbezogenen Ausgaben eine Förderung erhalten. Während Forschungseinrichtungen individuell bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt bekommen können, wird von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Ausgaben und Kosten zur Einbindung von Patienten sind ebenfalls zuwendungsfähig. Sofern sonstige Ausgaben, beispielsweise für die wissenschatfliche Kommunikation, anfallen und synergetische Effekte verfolgen, sind auch diese zuwendungsfähig.
Innerhalb des Projektverbundes müssen alle Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft einbezogen werden einschließlich Betroffene oder ihre Vertreter. Die Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes ist schriftlich in einem Kooperationsvertrag festzuhalten, Kontaktpersonen für die nationale Förderorganisation sind die Leiter der jeweiligen Teilprojekte. Nicht antragsberechtigte Arbeitsgruppen können als externe Kooperationspartner an dem Foschungsverbund teilnehmen, müssen jedoch ihre eigene Finanzierung sicherstellen. Ein Forschungsverbund muss aus midestens drei, aus unterschiedlichen Ländern stammenden regulären Partnern bestehen. Während der Projektlaufzeit muss im Januar ein kurzer, wissenschaftlicher Bericht zum Forschritt des Projektes und innerhalb von drei Monaten nach Projektende ein Abschlussbericht verfasst werden.
Mit der Abwicklung dieser Födermaßnahme ist der DLR Projektträger beauftragt. Bei der Beantragung folgt einem zweistufigen Begutachtungsverfahren in der dritten Stufe die Eichreichung des formalen Förderantrags.
In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 5. März 2024, 12:00 Uhr MEZ, eine gemeinschaftliche Projektskizze über einen festgelgten Verbundkoordinator elektronisch einzureichen und online eine Vorhabenübersicht zu erstellen. Ein externes Begutachtungsgremium bewertet die eingereichten Projektskizzen unter vorgegebenen Kriterien und fordert den Verbund ausgewählter Projektskizzen in der zweiten Verfahrensstufe zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung bis spätestens 25. Juni 2024, 12:00 Uhr MEZ, auf. In der dritten Verfahrensstufe positiv bewerteter Projektbeschreibungen sind förmliche Förderanträge mit vorgegebenen ergänzenden Informationen vorzulegen. Die Förderung bewillgter Vorhaben erfolgt getrennt nach den Teilprojekten durch die jeweilige nationale Förderorganisation.
Diese Richtlinie ist vorerst befristet bis 30. Juni 2027, wird aber nicht über den 31. Dezember 2031 hinaus verlängert.
Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, zu den Antragsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.
05.09.2023-30.06.2027
Das BMBF will mit dieser neuen Richtlinie die Grundlagen- und klinische Forschung zu Ursachen und Genese dieser chronisch-entzündlichen gynäkologischen Erkrankung in interdisziplinären Verbünden für eine verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie fördern und Ansatzpunkte für weitere translationale Untersuchungen geben. BAnZ vom 05.09.2023
mehr erfahrenDiese in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung geltende Richtlinie dient der Erforschung bisher ungeklärter Pathomechanismen der mit einer hohen Krankheitslast einhergehenden Endometriose. Die in interdsziplinären Verbünden, die sich aus experimentellen, theoretischen und/oder klinischen Arbeitsgruppen zusammen setzen sollen, durchgeführten Projekte sollen unter anderem Fragestellungen mit folgenden Schwerpunkten bearbeiten:
Es sollen dabei möglichst vorhandene Strukturen und existierende Datensätze, Patientenregister sowie Kohorten genutzt werden; die Erhebung neuer Daten und Gewinnung neuer Biomaterialien ist unter Berücksichtigung der Fragestellung ebenfalls möglich. Die erforderlichen Forschungspartner aus Wissenschaft und Klinik sollten in angemessenem Maße auch Patienten oder deren Vertreter einbeziehen. Die Richtlinie sieht eine Förderung der Verbundprojekte von bis zu drei Jahren vor, welche nach einer externen Zwischenbegutachtung auf weitere zwei Jahre erweitert werden kann.
Ergebnisse der mit dieser Richtlinie geförderten Projekte dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Zuwendungsbestimmungen
Antragsberechtigt sind staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen kann bis zu 100 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss betragen, von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung wird eine nichtwirtschaftlich tätige Einrichtung beziehungsweise Niederlassung in Deutschland gefordert. Mindestens einer der Verbundpartner muss eine universitätsmedizinische Einrichtung sein, die auch die Koordination des Projektes übernehmen soll. Von Bund und/oder Land grundfinanzierte Forschungseinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt bekommen.
Sofern synergetische Effekte erwartet werden, können auch Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland eingegangen werden, wobei der internationale Partner über eine eigene nationale Förderung verfügen muss.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme ist der Projektträger DLR-PT beauftragt. Zur Beratung wird eine Kontaktaufnahme mit dem DLR-PT empfohlen.
In der ersten Verfahrensstufe ist bis spätestens 4. Dezember 2023 eine Projektskizze unter vorgegebenen Anforderungen über das Online-Portal "easy-Online" einzureichen. Die Verfassung der Projektskizze wird in englischer Sprache empfohlen, das Begutachtungsverfahren ist international und wird nach einheitlichen Kriterien von einem externen, international besetzten Gremium durchgeführt. Nach einem positiven Bescheid der Projektskizze müssen über das Portal "easy-Online" förmliche Förderanträge im zweiten Verfahrensschritt eingereicht werden. Mit dem Antrag auf Zuwendung muss ein Plan zum Forschungsdatenmanagement bestätigt werden. Die im Projekt gewonnenen Daten sollen in nachnutzbarer Form geeigneten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden um eine langfristige Datensicherung für Replikation und Sekundärauswertung durch andere Forschende zu ermöglichen. Nach abschließender Bewertung der Anträge wird nach einheitlichen Kriterien über eine Förderung entschieden.
Diese Förderrichtlinie gilt vom 5. September 2023 mit einer vorläufigen Frist bis zum 30. Juni 2027, wird aber nicht über den 1. Oktober 2031 verlängert.
Ausführliche Informationen zur Förderrichtlinie, zu den Antragsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier.
19.05.2023-15.11.2026
Im Rahmen des "Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologien entwickeln. Zukunft gestalten" sollen auf internationaler Ebene die besten Akteure der Quantentechnologie verschiedener Länder gebündelt ihre Expertise in Forschung und Entwicklung zur Stärkung der Branche und ihrer Zukunft einbringen. BAnZ vom 19.05.2023
mehr erfahrenUm dem bevorstehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken fördert das BMWK in seiner Richtlinie "Quantum International - Internationale Kooperation in den Quantentechnologien" länderübergreifend Projekte zu diesem Thema unter Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlich-technischer Disziplinen und Einbindung von Unternehmen in die Forschung. Dabei sollen für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutsche und internationale Spitzenpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft gemeinsam FuE-Projekte durchführen und Fachkräfte für heute und morgen ausgebildet werden.
Entsprechend der Zielsetzung dieser Förderrichtlinie werden Projekte aus zwei Themenbereichen unterstützt:
1. Technologien weiterentwickeln
In diese Thematik fallen anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte, die im Vergleich zu nationalen Kooperationen nachweislich schneller und effiktiver zum Ziel führen. Dazu gehören zum Beispiel:
Voraussetzung für Forschungsvorhaben in diesen Bereichen ist die Mitwirkung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Sofern Projekte ausschließlich die Thematik der Quantenkommunikation aufgreifen, können diese auch durch das Förderprogramm "Digital.Sicher.Souverän." der Bundesregierung zur IT-Sicherheit gefördert werden.
2. Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden
Zu dieser Thematik gehören Projekte mit gezielter Kooperation zwischen verschiedenen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien mit starkem Anwendungsbezug wie beispielsweise:
Zuwendungsbestimmungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Foschungseinrichtungen mit einer Niederlassung beziehungsweise einer sonstigen, nicht wirtschaftlich tätigen Einrichtung in Deutschland. Von Bund und/oder Ländern grundfinanzierte Einrichtungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für zusätzliche, im Rahmen dieser Richtlinie durchgeführte Forschungsprojekte bewilligt bekommen.
Die Zusammenarbeit der Verbundpartner mit einem Zuwendungsempfänger aus Deutschland sowie aus einem oder zwei weiteren Ländern wird in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung festgehalten. Eine grundlegende Übereinkunft der vom BMBF vorgegebenen Kriterien ist vor einer Entscheidung auf Förderung nachzuweisen. Der Inhalt des Forschungsprojektes mit seinen angestrebten Zielen muss von den antragstellenden Partnern auf schädliche, missbrauchsfähige Erkenntnisse hin überprüft werden (Dual Use Research of Concern, DURC). Zudem müssen außenwirtschaftliche Vorschriften berücksichtigt werden. Die Ergebnisse eines geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland, dem EWR, der Schweiz sowie nach schriftlicher Genehmigung des BMBF in den jeweiligen außereuropäischen Partnerländern genutzt werden.
Eine angemessene Eigenbeteiligung der der gewerblichen Wirtschaft zuzuordnenden Partnern an den entstehenden, zuwendungsfähigen Forschungskosten wird vorausgesetzt und entspricht mindestens 50 %, für KMU auch weniger. Die Zuwendungen an die Projektpartner von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100 % betragen. Die Regeldauer eines Projektes beträgt 36 Monate.
Das zweistufige Antragsverfahren wird über das VDI Technologiezentrum abgewickelt. Die Vorlagefrist der im ersten Schritt vorzulegenden, maximal 20-seitigen, in englischer Sprache verfassten Projektskizze ist der 15. November 2026 mit dem 15. Mai und 15. November eines Jahres als Stichtag. Die Kontaktdaten und Absichtserklärung der Zuwendungsgeber der beteiligten Partnerländer muss enthalten sein.
Nach einer positiv bewerteten Projektskizze ist unter Verwendung entsprechender Formulare ein förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu stellen, der nach vorgegebenen Kriterien bewertet wird.
Diese Richtlinie gilt bis maximal 31. Dezember 2033.
Alle Informationen zu dieser Förderrichtlinie finden Sie hier.
30.12.2021 - 30.06.2030
Das Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen. Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele (z. B. Entwicklung von Produkten, Therapien, Leitlinien, Beratungskonzepten für Entscheidungsträger) verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird. BAnz vom 29.12.2021
mehr erfahrenAntragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland sowie aus Ländern in Subsahara-Afrika. Wirtschaftliche Unternehmen können als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind dem zuständigen DLR-Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-29-Bekanntmachung-RHISSA.html
27.04.2021 - 31.12.2026
Gegenstand der Förderung des BMBF sind Einzelvorhaben von Forschungseinrichtungen, die anwendungsnahe Forschung mit innovativen Laboraufbauten im Bereich der Quantentechnologien zum Ziel haben, die über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen. Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und deren interdisziplinäres Umfeld adressiert. Insbesondere die Quantensensorik und -metrologie, Quantencomputing, Quantensimulation sowie unterstützende Enabling Technologies. BAnz vom 26.04.2021
mehr erfahrenAntragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ist nicht vorgesehen. Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens 25. Mai 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3570.html
27.01.2020 - 31.12.2028
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen einer „Grand Challenge“ die anwendungsorientierte Erforschung und Entwicklung von Technologien und Methoden zur Verbesserung technologischer Schlüsselfaktoren für Quantentoken, wie z. B. Kohärenzzeiten von Quantenspeichern. Ziel ist es, die Entwicklung von Quantenspeichern und deren Anbindung an Kommunikationssysteme weiter voranzutreiben, um Deutschland als Standort innovativer IT-Sicherheitslösungen zu stärken. BAnz vom 26.01.2021
mehr erfahrenAntragsberechtigt sind nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen. Unternehmen können als assoziierte Partner mit beratender Funktion ohne eigene Förderung die Konsortien unterstützen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3346.html