Das Einheitliche Europäische Patentgericht wird seine Arbeit in einigen Monaten, spätestens im Januar 2023, aufnehmen und das „Europäische Patent einheitlicher Wirkung“ wird dann starten. Die gegen das System erhobenen Verfassungsbeschwerden wurden im Sommer 2021 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen. Bereits am 19. Januar 2022 hat die Phase der vorläufigen Anwendbarkeit der institutionellen Bestimmungen begonnen, in der die Verabschiedung der Verfahrensordnung, Wahl und Ernennung der Richter, Einrichtung der Gerichtskanzlei und Aufbau der weiteren Infrastruktur stattfinden wird. Ab etwa Juli 2022 dürften Anträge auf Opt-Out gestellt werden können.
Der exakte Zeitplan wird voraussichtlich im April 2022 feststehen. Bereits heute ist es aber unerlässlich, ein grundsätzliches Verständnis für das neue Europäische Patentsystem zu entwickeln. Sind Sie über die Konsequenzen, auch für Ihre bereits bestehenden, herkömmlichen Europäischen Patente („Bündelpatente“) ausreichend informiert? Ein passives Verhalten bewirkt den automatischen Transfer der bisherigen Europäischen Patente in das neue Gerichtssystem des Einheitlichen Patentgerichts.
Unsere Experten von einer der renommiertesten Kanzleien für internationales Patentrecht informieren Sie in diesem Seminar über Chancen und Risiken durch das neue Gerichtssystem und das Einheitspatent, über mögliche Strategien beim Anmeldeverhalten, Vor- und Nachteile eines „Opt-Out“, Reichweiten, Übersetzungsaufwand, Gerichtskosten, zu empfehlende Regelungen in Lizenzverträgen und das Übergangsrecht.
Ihre Gesundheit liegt uns sehr am Herzen! Daher findet das Seminar unter Einhaltung eines strengen SARS-CoV-2-Hygiene- und Schutzkonzepts statt, welches sich nach den aktuellen Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Senats von Berlin richtet. Zutritt haben ausschließlich symptomfreie Personen, die keiner Absonderungsregelung unterliegen und die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 vollständig geimpft sind (mit mindestens 14 Tage zurückliegender letzter erforderlicher Impfung) oder Genesenen-Status besitzen und diesen nachweisen können, UND entweder einen Nachweis für eine (mind. 14 Tage zurückliegende) Auffrischungsimpfung oder einen Test mit negativem Ergebnis vorweisen können (max. 24 Stunden alter zertifizierter PoC-Antigentest oder max. 48 Stunden alter PCR-Test). Es gilt Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar).
Zeit: 24.02.2022, 10.00–17.30 Uhr
Ort: SPECTARIS/F.O.M.-Räumlichkeiten Berlin, Werderscher Markt 15, 10117 Berlin, 4. OG
Die Veranstaltung findet unter 2G-Plus-Bedingungen inklusive Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar) statt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Donle (Berlin) und
Rechtsanwalt Konstantin Schallmoser, LL.M. (Paris II),
Kanzlei Preu Bohlig & Partner
Block I: Grundlagen zum Europäischen Patent
Block II: Aktuelle Entwicklungen
Block III: Agieren statt reagieren
F.O.M.- oder SPECTARIS-Mitglied: | 269,00 € (320,11 € inkl. 19 % MwSt.) | ||||||||
Mitglied in beiden Vereinen: | 159,00 € (189,21 € inkl. 19 % MwSt.) | ||||||||
Nichtmitglied: | 499,00 € (593,81 € inkl. 19 % MwSt.) | ||||||||
Forschungseinrichtung: | 159,00 € (189,21 € inkl. 19 % MwSt.) |
Während der Veranstaltung werden Bildaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der beiden Vereine gemacht. Mit
Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit deren Veröffentlichung einverstanden.
Die Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren müssen, so berechnen wir bei Abmeldung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Gebühr in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises, danach stellen wir ebenso wie bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise den vollen Betrag in Rechnung. Die Anmeldung gilt automatisch als angenommen.
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