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29.09.2026

Weiterentwicklung der Industriellen Gemeinschaftsforschung um ein Jahr verschoben

Auslaufende IGF-Förderrichtlinie mit nur kleineren Änderungen bis Ende 2027 verlängert

Weiterentwicklung der Industriellen Gemeinschaftsforschung um ein Jahr verschoben

Das wohl effektivste unter den Förderprogrammen der deutschen Innovationsforschung, die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) inzwischen jährlich nur noch mit mageren 145-175 Millionen Euro gefördert wird, muss nun ein Jahr länger auf die von der mittelständischen Wirtschaft dringend benötigten Programmverbesserungen warten.

Damit nicht auch dieses Förderprogramm – wie schon das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – über einen längeren Zeitraum zum Stillstand kommt, wird die Laufzeit der zum Jahresende auslaufenden Förderrichtlinie um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2027, verlängert. Im Zuge der Verlängerung werden wenige, hauptsächlich redaktionelle Veränderungen vorgenommen.

Ein im Sommer 2026 – und damit viel zu spät – vom BMWE begonnener umfassender Stakeholder-Prozess zur Weiterentwicklung des Förderprogramms soll Erfahrungen, Bedarfe und Impulse aus der IGF-Gemeinschaft bündeln und in eine Neufassung der Förderrichtlinie einfließen lassen, die zum 1. Januar 2028 in Kraft treten soll.

Bis dahin werden die großen Schieflagen im Förderprogramm nicht korrigiert: Erhalten die IGF-Projektanträge weniger als 90 % der maximal möglichen Punktebewertung der Gutachter, hat das Vorhaben mit 10-20 überwiegend mittelständischen Unternehmen in einem projektbegleitenden Ausschuss keine Chance auf Bewilligung. Selbst bei 90 % müssen die ein bis drei Forschungseinrichtungen ein dreiviertel bis volles Jahr auf die Freigabe des Projektstarts warten – wenn diese überhaupt kommt. Von Planungssicherheit kann bei der IGF schon lange nicht mehr geredet werden.

Lange Wartezeiten bewirken den Verlust des fachkompetenten Personals bei den Forschungseinrichtungen. Bis neue Wissenschaftler gefunden werden, vergehen nicht selten nochmals Monate, was zur Nichtausschöpfung von Projekt-Jahresraten führt und schließlich zur Nichtverausgabung signifikanter Anteile des ohnehin zu knappen IGF-Budgets, in 2025 beispielsweise von ca. 30 Millionen Euro.

Die betreibenden Forschungsvereinigungen, denen kontinuierlich mehr bürokratische Pflichten auferlegt werden, dürfen sich aber von den öffentlichen Mitteln nichts für die Finanzierung ihrer Arbeit einbehalten. Im Gegensatz zu (fast?) allen anderen Forschungsförderprogrammen, wird keine Pauschale für die Administrationskosten der Projektbetreiber zur Verfügung gestellt. Wenn Forschungsvereinigungen nicht auch ein eigenes Forschungsinstitut zur Seite gestellt wurde und sie die IGF-Administration nicht über die Projektpauschalen anderer Förderprogramme quersubventionieren können oder sie nicht von einem oder mehreren Industrieverbänden eine ausreichende Grundfinanzierung erhalten, sind sie von freiwilligen Spenden oder Mitgliedschaften der Industrie abhängig. Dass dies in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage nicht mehr funktioniert, sehen wir an immer mehr Einstellungen der IGF-Vorlaufforschung für spezifische Branchen.

Die Änderungen der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung vom 15. September 2026 wurden am 23.09.2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und umfassen neben redaktionellen die folgenden inhaltliche Änderungen:

Die Förderhöchstsätze werden angehoben. Für Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung sind künftig Zuschüsse bis zu 320.000 Euro möglich. Bei zwei beteiligten Forschungseinrichtungen steigt der maximale Zuwendungsbetrag auf 560.000 Euro, mit jeweils bis zu 280.000 Euro pro Forschungseinrichtung. Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen der Förderrichtlinie aktualisiert und Übergangsregelungen gestrichen. Dazu zählen unter anderem Anpassungen an aktuelle EU-Vorgaben.

Weitere Informationen sowie die Bekanntmachung zur Änderung der Förderrichtlinie Industrielle Gemeinschaftsforschung finden Sie hier: