
Während die steuerliche Forschungszulage in erster Linie großen Unternehmen hilft, da diese Steuererleichterungen für die aufgewendeten Kosten ganzer Forschungsabteilungen geltend machen können, fokussiert die neue Hightech Agenda Deutschland zunächst nur auf sechs durch die Bundesregierung nach ihrer geopolitischen Relevanz ausgesuchte "Schlüsseltechnologien" und fünf "strategische Forschungsfelder", denen eine wichtige Rolle zugeschrieben wird, um den Wohlstand und die Sicherheit der Bevölkerung erhalten und verbessern zu können. Den Schlüsseltechnologien "Künstliche Intelligenz", "Quantentechnologien", "Mikroelektronik", Biotechnologie", "[Kern-]Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung" und "Technologien für klimaneutrale Mobilität" besitzen zweifelsohne einen hohen Grad an Innovationapotenzial. Auch die Forschungsfelder "Luft- und Raumfahrt", "Gesundheitsforschung", "Sicherheits- und Verteidigungsforschung", "Meeres-, Klima- und Nachhaltigkeitsforschung" sowie Geistes- und Sozialwissenschaften" sind für Deutschlands Zukunft von hoher Wichtigkeit. Es ist allerdings in Frage zu stellen, ob in einer Zeit großer wirtschaftlicher Unsicherheit der mittelständischen Industrie in Deutschland mit diesen Themen auf möglichst großer Breite im notwendigen Maße Rückhalt und Unterstützung gegeben werden kann.
Der vom Mittelstand viel dringender benötigte Ausbau der Förderung von themenoffener Vorlaufforschung scheint hingegen auf der Strecke zu bleiben. Die beiden wichtigsten innovationsrelevanten Förderprogramme in Deutschland sind die "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) und das "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM), da die Programme die Industrieforschungsinteressen berücksichtigen und die transdisziplinäre Lösung technologischer Herausforderungen fördert. Fördermittelgeber ist bei beiden Programmen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energiewandel (BMWE). Insbesondere die IGF, die ihren Fokus auf die Erbringung von Nachweisen für industrielle Machbarkeiten von Innovationsideen ausrichtet, ist hierbei nicht gerade 'überausgestattet': Seit 2017 standen jährlich meist nur ca. 177 ± 5 Mio. Euro zur Verfügung – für die gesamte Industriebreite Deutschlands. Auf Druck meherer Abgeordneter des Deutschen Bundestages stieg das IGF-Budget in 2020 auf 201 Mio. Euro und sank seither jährlich wieder um rund 5 Mio. Euro pro Jahr (2021: 195 Mio. Euro, 2022: 190 Mio. Euro, 2023: 181 Mio. Euro, 2024: 176 Mio. Euro). Da seit 2024 die Projektträgerkosten aus dem IGF-Budget finanziert werden, blieben in 2024 ca. 175 Mio. Euro zur Finanzierung von Forschungsausgaben, ähnlich in 2025.
Die anderen finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik zum Vergleich: Für das Prototypentwicklunngen fördernde ZIM-Programm standen in 2025 immehin 519 Mio. Euro zur Verfügung, größte Technologieförderungsempfänger des BMWE waren hingegen die Europäische Weltraumorganisation ESA mit 939 Mio. Euro und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit 737 Mio.
Im Programm der IGF erholte sich zwar die Anzahl der von den Forschungsvereinigungen in 2025 eingereichten Förderanträge auf 843 (2024: 503), die Zahl der für eine Förderung ausgewählten Vorhaben sank dennoch um 35 % auf 321. Damit konnte die hohe Vorjahresauswahl (496 Vorhaben) und der resultierende Bewilligungsstau wieder ausgeglichen werden: In 2024 wurden 415 Projekte im überjänrigen Fördermittel-Umfang von insgesamt 171,6 Mio. Euro bewilligt, in 2025 wurden 414 Projekte im Fördermittel-Umfang von insgesamt 175,9 Mio. Euro bewilligt.
Betrachtet man die öffentliche Förderung der innovationsorientierten Forschung des Jahres 2025, dürfen die negativen Auswirkungen der ungewöhnlich langen "vorläufigen Haushaltsführung", die sich mindestens bis Ende 2026 hinziehen, nicht außer Acht gelassen werden. In 2025 wurden aufgrund er unsicheren Haushaltssituation zahlreiche Projektbewilligungen bis zu einem halben und teilweise einem dreiviertel Jahr zurückgehalten. Die im Haushaltsjahr ungewöhnlich späten Bewilligungen bewirkten ein zu langsames Ausschöpfen des IGF-Jahresbudgets und eine zu schnelle Ausschöpfung der "Verpflichtungsermächtigungs"-Töpfe" für projektbezogene Aufwendungen in den Folgejahren. Aufgrund der resultierenden nahezu leeren Verpflichtungsermächtigungs-Töpfe für Ausgaben in den Folgejahren konnten schließlich auch nach Freigabe des Haushalts in Quartal IV nur noch wenige Projekte gestartet werden.
Auf der Basis der statt der Bewilligungen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 ausgesprochenen "unverbindlichen Inaussichtstellungen" haben Institutsleitungen Projektstarts aufgrund des verbliebenen Haushaltsrisikos häufig nicht freigegeben. Ein Großteil der Forschungseinrichtungen entschied sich, mit projektbezogenen Personaleinstellungen und dem Start der Forschungsarbeiten bis zur Sicherheit-bringenden Nachreichung der BMWE-Bewilligung zu warten. Dadurch wurden die eingeplanten Jahresraten für die startenden Projekte nicht vollständig ausgegeben und die Forschungseinrichtungen beantragten in großem Umfang Ratenverlagerungen von 2025 nach 2026.
Die beiden Phänomene überlagerten sich und resultierten beziehungsweise resultieren für die Förderung der Vorlaufforschung in zwei erhebliche Einschränkungen:
Hier gilt es nachzubessern. Dass noch nicht einmal die im Haushaltsgesetz festgelegten Budgets zur Förderung innovationsorientierter Vorlaufforschung eingesetzt werden, hilft Deutschlands Innovations- und Wirtschaftskraft nicht. Innovationsaktive mittelständische Unternehmen benötigen die Möglichkeit, in einem vorwettbewerblichen Rahmen an Forschungsprojekten zu partizipieren, dabei auf die Forschungsschwerpunkte Einfluss nehmen zu können und sie benötigen einen garantierten und dichten Technologietransfer. Die derzeitige Überarbeitung der IGF-Förderrichtlinie und die aktuellen Gespräche zur Vorbereitung der kommenden Haushalte bieten den richtigen Rahmen, um hier effektive Maßnahmen einzusteuern. Die F.O.M. setzt sich für eine Weiterentwicklung des IGF-Programms ein.