Am 17. September 2018 kamen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mehr als 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammen, um sich zum erfolgreichen Transfer durch Wissensvernetzung im Rahmen des BMWi-Förderprogramms "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) auszutauschen. Damit folgten sie der Einladung des Bundeswirtschaftsministers, Peter Altmaier, der allen Akteuren der vorwettbewerblichen Innovationsforschung in Deutschland dankte und die Bedeutung der IGF als Technologie-Trendsetter und -Trendbeschleuniger hervorhob.
Altmaier machte nach seiner Begrüßungsrede auf Anfrage deutlich, dass das Bundeswirtschaftsministerium zu den am 18. April 2017 veröffentlichten "Innovationspolitischen Eckpunkten" steht. Diese hätten "total viel Bedeutung. Sie sind nach wie vor gültig.", so Altmaier. In den Eckpunkten legt das Bundesministerium fest, mit welchen Maßnahmen mehr Innovationen erzielt und vorhandene Innovationspotenziale besser erschlossen werden sollen. Dort heißt es: "Wir wollen das bewährte Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stufenweise auf mindestens 700 Mio. Euro p. a., die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) auf mind. 200 Mio. € p. a. und das Innovationsprogramm für die strukturschwachen Regionen INNOKOM auf mind. 90 Mio. € p. a. erhöhen." Zuletzt waren Zweifel am Willen zur Umsetzung dieses Vorhabens aufgekommen, da der Regierungsentwurf für den Haushalt 2019 des BMWi vom 06.07.2018 für die IGF sogar eine Budget-Kürzung, von aktuell ca. 169 Mio. € p. a. auf ca. 163 Mio. € p. a., vorsieht. In den letzten zehn Jahren ist das IGF-Budget im Durchschnitt jährlich um 3,6 % angewachsen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, der sich vor seinem Vortrag auch die Projektsteckbriefe und die IGF-Erfolgsnoten der F.O.M. genau ansah, erklärte im Anschluss, dass die vorwettbewerbliche Gemeinschaftsforschung der IGF und das Kartellrecht in keiner Weise im Widerspruch zueinander stehen. Die Beteiligung von Industrieunternehmen in den projektbegleitenden Ausschüssen der IGF-Machbarkeitsstudien seien nicht nur mit dem Kartellrecht sehr gut vereinbar, sondern mit Blick auf die zu erzielende Stärkung der deutschen Innovationskraft ausdrücklich erwünscht. Erst durch den Eintritt in die anschließende wettbewerbliche Phase der Innovationsschöpfung könne ein intensiver Austausch zwischen potentiellen Wettbewerbern kartellrechtlich bedenklich werden.
Stefan Schnorr, Abteilungsleiter für Digital- und Innovationspolitik im BMWi, unterstrich in seinem Grußwort die besondere Effektivität der IGF-Forschung, die sich aus der Programm-immanenten Vernetzung zwischen Wissenschaft und Industrie ergibt. Die IGF sei gelebter Transfer. Die Budget-Entwicklung wird daher auch zukünftig durch Aufwüchse gekennzeichnet sein, wenngleich dies auch nicht in jedem Jahr gelingen mag.
Zu den Veranstaltungs-Highlights zählten auch fünf kurze Einblicke in die konkrete IGF-Praxis: Fünf Unternehmer stellten den wirtschaftlichen Nutzen aus der IGF-Forschung vor, unter ihnen der Zahnarzt und IGF-Projektideengeber Dr. Rolf Winnen. Winnen stellte das zum 1. September 2018 gestartete IGF-Projekt "Osseodisintegration enossaler Implantate mit biophysikalischen Methoden" (ODIN) vor, welches von der F.O.M. mit zwei Aachener Forschungseinrichtungen betrieben wird.
Die sich in der Gründung befindlichen AiF-Forschungsallianz Medizintechnik (FAM) präsentierte sich erstmals mit einem gemeinsamen Stand und zeigte Demonstratoren aus den verschiedenen Medizintechnik-Themenbereichen ihrer beteiligten Forschungsvereinigungen.