Das Finanzamt für Körperschaften I Berlin stellte am 12.08.2020 fest, dass die Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik e. V. (F.O.M.) im Sinne der Paragrafen 51 ff. der Abgabenordnung (AO) ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck "Förderung von Wissenschaft und Forschung" (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 AO) verfolgt.
Nach der diesjährigen Betriebsprüfung und Prüfung der Steuererklärungen und Tätigkeitsberichte der vergangenen drei Jahre wurde nun anerkannt, dass die tatsächliche Geschäftsführung in den Jahren 2017 bis 2019 ausschließlich und unmittelbar auf die Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke gerichtet war. Diese Anerkennung ist die Voraussetzung für die Befreiung von der Körperschaftssteuer (nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG) und der Gewerbesteuer (nach § 3 Nr. 6 GewStG).
Die Gemeinnützigkeit der F.O.M. ist des Weiteren eine Grundvoraussetzung für ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AiF) sowie für die Antragsberechtigung im Programm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die F.O.M. wirbt jährlich ca. 1,5 Mio. Euro IGF-Fördermittel ein und betreibt mit 25 bis 30 Forschungseinrichtungen 15 bis 20 innovationsorientierte Vorlaufforschungsprojekte im Jahr. Über 200 Unternehmen, mehrheitlich kleine und mittlere Unternehmen, und ca. 20 niedergelassene Ärzte, Kliniken und sonstige Forschungseinrichtungen profitieren vom regen Technologietransfer in den F.O.M.-Projekten.