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17.12.2025

F.O.M. weiterhin IGF-antragsberechtigt

Antrag auf Autorisierung, Anträge auf Förderung im Rahmen der IGF zu stellen, vom BMWE positv beschieden

F.O.M. weiterhin IGF-antragsberechtigt

Bis Ende 2023 durften alle Mitglieder der "Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen" (AiF) Fördermittel im Rahmen Programms "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) beantragen. Um Mitglied in der AiF zu werden und zu bleiben mussten Forschungsvereinigungen allerdings einige Kriterien erfüllen, deren Einhaltung jährlich überprüft wurde.

Nach dem Projektträgerwechsel von der AiF zum Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR-PT) zum Jahreswechsel 2023/24 gelten neue Regelungen: Nach einer zweijährigen Übergangsfrist sollen ab 01.01.2026 nur noch Forschungsvereinigungen Anträge auf IGF-Förderung stellen dürfen, die auf Antrag dazu offiziell autorisiert wurden.

Der von der Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik e. V. (F.O.M.) am 10.10.2025 eingereichte Antrag auf Autorisierung wurde am 11.12.2025 positiv beschieden. Die F.O.M. ist damit bis zum Ablauf der IGF-Förderrichtlinie am 31.12.2026 weiterhin antragsberechtigt.

Von einer Fortsetzung des bereits über 70 Jahre alten Förderprogramms über 2026 hinaus kann ausgegangen werden. Im kommenden Jahr ist von den IGF-Forschungsvereinigungen dann erneut ein Antrag auf Autorisierung zu stellen.