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08.07.2026

Erneut befristeter Antragsstopp im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) aufgrund zu knapper Haushaltsmittel

Annahme von ZIM-Förderanträgen zur Unterstützung der Entwicklung innovativer Prototypen vsl. bis Anfang 2027 ausgesetzt

Das technologieoffene "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) bildet zusammen mit dem ebenfalls technologieoffenen Förderprogramm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" (IGF) das Rückgrat der erfolgreichen Förderung innovationsorientierter Forschung in Deutschland. Während über das IGF-Progrgamm die vorwettbewerbliche Vorlaufforschung gefördert wird, wird mit ZIM die anschließende Prototypentwicklung gefördert. Doch die Budgets beider Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wurden in den letzten Jahren stark gekürzt. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass Deutschland in internationalen Vergleichen der Innovationskraft immer weiter abrutscht.

Nachdem sich die fast jährlichen Kürzungen des IGF-Budgets seit 2020 und dem einhergehenden Rückgang bewilligter Projekte um rund 30 % zu absurden Förderhürden auswuchs, mit bis zu einjährigen Wartezeiten für Projekte, deren Gutachterbewertung 'nur' 90 % der maximal möglichen Punktezahl erhielt, war seit dem 4. Quartal 2025 ein erheblicher Anstieg der Nachfrage nach einer ZIM-Förderung zu verzeichnen. Dieser Anstieg überlastete die ZIM-Jahresbudgets, die in den letzten fünf Jahren ebenfalls gekürzt wurden, von 756 Millionen Euro in 2021 auf 558 Millionen Euro in 2025 und 2026.

Aufgrund der resultierenden Knappheit der verfügbaren Haushaltsmittel sah sich nun das BMWE gezwungen, steuernde Maßnahmen gemäß der ZIM-Förderrichtlinie Nummer 1.2 zu ergreifen und setzte die Annahme und Prüfung neuer Förderanträge ab 07.07.2026, 12:00 Uhr, befristet aus. Der Stopp gilt für alle Projektformen, also Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke, sowie für das Einreichen von Projektskizzen. Vom Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen bi- und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bereits eingereichte Anträge, die die Förderbedingungen vollständig erfüllen, werden ohne Beeinträchtigung durch die Maßnahme bearbeitet und bewilligt.

Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme strebt das BMWE für Anfang 2027 an. Sie ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und die Folgejahre abhängig.

Die Entscheidung kam für viele sich im Prozess der Antragserstellung befindlichen Unternehmen mehr als überraschend. Wie bereits schon einmal, am 07.10.2021, lagen zwischen Verkündung der Aussetzung und deren Beginn nur wenige Stunden. Auch damals wurden stark gestiegene Antragszahlen und ein resultierender Antragsstau, die die Folge neuer, verbesserter Förderkonditionen waren, als Begründung für die Notwendigkeit des befristeten Antragsstopps angeführt. Der Antragsstopp endete zehn Monate später, am 03.08.2022.

Darüber, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem am 06.07.2026 beschlossenen Regierungsentwurf für das Bundeshaushaltsgesetz 2027 und dem ZIM-Antragsstopp am Tag danach gibt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangels veröffentlichter Details zu den Einzelplänen des Bundeshaushalts nur spekuliert werden.
 
BMWE-Mitteilung zum befristeten Antragsstopp ab 7. Juli 2026, 12:00 Uhr