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09.09.2022

Enttäuschende Zwischenbilanz für die steuerliche Forschungszulage - Und nun?

Insbesondere KMU kritisieren: Zu bürokratisch, zu langsame Bearbeitung und keine erkennbaren Vorteile gegenüber direkter Projektförderung

Große Wirtschaftsverbände, Ökonomen, Innovationsforscher und die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) forderten über viele Jahre die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung. Entgegen der Warnungen zahlreicher Akteure der Wirtschaftsforschung (z. B. das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW) und der mittelständischen Forschungsförderung (z. B. die F.O.M. und die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen AiF), die steuerliche Forschungsförderung begünstige vor allem große Unternehmen, trat das Forschungszulagengesetz (FZulG) am 1. Januar 2020 in Kraft. Bis zu 90.000 Anträge pro Jahr wurden erwartet, doch nur etwa 5.000 Anträge pro Jahr werden eingereicht.

Die am 6. September 2022 im Handelsblatt veröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) unter 600 Unternehmen bestätigte, dass die Nachfrage nach der steuerlichen Forschungszulage und damit die erhofften positiven Effekte ihrer Einführung bisher weit hinter den hohen Erwartungen zurückbleibt.

Prof. Dr. Uwe Cantner, Vorsitzender der EFI-Kommission, erhoffte sich von der Einführung der Forschungszulage, "dass die Förderung viele Unternehmen, die bisher gar nicht innovativ waren, erstmals dazu bringt, etwas Neues zu wagen." Diese Hoffnung hat sich bisher nicht erfüllt. Nur drei Viertel der befragten Unternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten und weniger als 40 % der Kleinunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten) kennt die Forschungszulage überhaupt,

Den, der rechnen kann, verwundert das geringe Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht. Rund 70 % der Unternehmen in Deutschland haben weniger als 25 Beschäftigte und selten eine Forschungsabteilung mit mehr als sechs Ingenieuren, deren Größe ausreichte, um sich in ausreichendem Maße Lohnkosten der Forscher anrechnen zu lassen, damit mit der Forschungszulage wiederum ein kleines Forschungsprojekt finanziert werden könnte. Auf diesen Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße und FuE-Anreiz-Effektivität hatten wir auch vor Inkrafttretens des Forschungszulagengesetzes schon hingewiesen (z. B. F.O.M.-Artikel vom 12.11.2019).

Laut der DIHK-Umfrage beklagt fast jedes zweite Unternehmen, das bereits einen Förderantrag gestellt hat, über den hohen bürokratischen Aufwand deszweistufigen Antragsverfahrens und ein Drittel der Befragten gab die Bürokratie als Grund für die Zurückhaltung bei der Nutzung des neuen Förderinstrumentes an. Etwa 25 % gaben an, nicht genau zu wissen, welche Ausgaben für die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren überhaupt förderwürdig seien. Unternehmen, die es sich leisten können, beauftragen daher teilweise ein Beratungsunternehmen für die Einholung der Bescheinigung, dass die geplanten Ausgaben förderfähig sind.

Vorschläge der Unternehmen zur Verbesserung des Förderinstruments zeigen, dass diese die notwendigen statistischen Angaben und die Nachweispflichten zu umfangreich finden und die Bearbeitungszeiten in den Bescheinigungsstellen um im Finanzamt als zu langsam empfunden werden.

Zudem äußerten die Unternehmen ihre Unsicherheit darüber, ob beziehungsweise welche Vorteile für sie in der Nutzung der Forschungszulage gegenüber einer Nutzung der bewährten direkten Projektförderung des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) lägen, z. B. die der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) oder die des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Aufgrund dieser Unsicherheit und weil nicht beide Förderungen für dieselben Forschungsvorhaben parallel genutzt werden dürfen, verzichteten viele auf die steuerliche Forschungszulage.

Dass ausgerechnet die beiden genannten, von der Industrie und in Evaluationen immer wieder hochgelobten BMWK-Projektförderprogramme nicht weiterentwickelt, sondern scheinbar immer neue Hürden ersonnen werden, ist vielen unverständlich. So wurde beispielsweise die Möglichkeit zur ZIM-Antragseinreichung im Oktober letzten Jahres von einem Tag auf den anderen wegen zu vieler angestauter Anträge ausgesetzt und erst nach fast zehn Monaten im August diesen Jahres wieder geöffnet. Die Frage, ob damit nicht Unternehmen zur steuerlichen Forschungsförderung 'getrieben' werden sollten, sei zumindest erlaubt.

Auch die Zukunft des IGF-Programms ist zur Zeit mehr als ungewiss: Nicht nur, dass das Förderbudget bei gleichzeitigem Anstieg der Antragszahlen seit Jahren immer weiter zurückgefahren wird und das Programm dadurch von einem Instrument für die gesamte Industriebreite Deutschlands zu einem Exzellenz-Förderprogramm zu mutieren droht - auch die jahrzehntelange Betreibung durch die AiF e. V. wurde im Juni 2022 zu Ende 2023 gekündigt. Die Projektträgerschaft soll nun ausgeschrieben werden. Welche Rolle das Netzwerk von rund 100 branchennahen Forschungsvereinigungen, meist mit Kooperationen zu Industrieverbänden, danach noch hat, bleibt offen für Spekulationen.

Was bleibt also? Zurück bleibt ein Deutschland mit weiterhin sinkenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung, in jeder Hinsicht.