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03.04.2017

Einheitlicher Patentschutz in Europa kurz vor dem Start

Nach dem Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der EU im Juni 2016 schien die Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts ("Unified Patent Court", UPC) und die daran gekoppelte Einführung des Europäischen Patents einheitlicher Wirkung in weite Ferne gerückt. Ende November 2016 ließ man in Großbritannien jedoch überraschender Weise verlauten, man wolle das Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) "so rasch als möglich" ratifizieren. Am 20.01.2017 leitete die britische Regierung das parlamentarische Verfahren für die Ratifizierung des Protokolls über Vorrechte und Privilegien des Gerichts ein, der letzte erforderliche Umsetzungsakt. Es wird erwartet, dass Großbritannien noch im April die Ratifizierungsurkunde in Brüssel hinterlegt.

Teilweise mit Eilbedürftigkeitsvermerken wurden die deutschen Vorbereitungen zur Ratifizierung des EPGÜ wieder aufgenommen und die entsprechenden Gesetzentwürfe inzwischen in beiden Häusern beraten. Am 09.03.2017 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum EPGÜ, am vergangenen Freitag, den 31.03.2017, hat schließlich der Bundesrat beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen. Mit dem Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens ist spätestens im Mai zu rechnen. Die Ratifizierungsurkunde soll im August nach Brüssel gesendet werden.

Damit kann das Übereinkommen zum UPC voraussichtlich zum 01.12.2017 in Kraft treten und startet zunächst mit einer territorialen Reichweite von wahrscheinlich 17 Unterzeichnerstaaten, einschließlich Großbritannien, Frankreich und Italien. Wegen der britischen Unterhauswahlen am 8. Juni 2017 verzögern sich die britische Ratifizierung und damit der Start des Einheitspatentgerichtssystems um voraussichtlich zwei bis drei Monate. Der genaue Zeitplan wird voraussichtlich im Juli 2017 feststehen.

Alle nach dem 01.07.1996 angemeldeten und erteilten Europäischen Patente ("Bündelpatente"), die am Tage des Inkrafttretens des EPGÜ noch validiert sind, fallen - sofern kein Opt-Out erklärt wird - AUTOMATISCH in das neue Gerichtssystem des Einheitlichen Patentgerichts!

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