Voraussichtlich Ende dieses Jahres oder zu Beginn des nächsten Jahres wird das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen. Die verbleibenden Monate sollten Patentanmelder unbedingt nutzen, um sich mit dem neuen System aus EPG und Einheitspatent vertraut zu machen. Anmeldestrategien sind auf den Prüfstand zu stellen mit Blick auf das Einheitspatent als neue Schutzmöglichkeit, die Eingliederung des EP in das neue Gerichtssystem einschließlich der Möglichkeit des Opt-Out und den Wegfall des Doppelschutzverbotes. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen bei Mitinhaberschaften an Europäischen Patenten, bei Lizenzverträgen oder für laufende oder sich anbahnende Rechtsstreitigkeiten.
Nach erfolgreicher Durchführung zweier Seminare zu diesem Thema in deutscher Sprache bieten Konstantin Schallmoser und Andreas Haberl, zwei Partner der Kanzlei Preu Bohlig & Partner, diese Online-Seminare in englischer Sprache an:
Zielsetzung
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