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19.09.2025

Bund beschließt Haushalt 2025

174,6 Millionen Euro für IGF-Projekte

Bund beschließt Haushalt 2025

Auf seiner Sitzung am 18.09.2025 beschloss der Bundestag den Haushalt 2025, so spät im Jahr, wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Bundesrat stimmte in seiner Plenarsitzung am 26.09.2025 dem vorgelegten Haushaltsgesetz 2025 (HG 2025) zu. In derselben Woche beginnen bereits die Beratungen zum Haushaltsentwurf für 2026.

Im beschlossenen Haushalt 2025 sinkt der Gesamtetat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mrd. Euro auf 9,0 Mrd. Euro. Mit rund 4,4 Mrd. Euro wird knapp die Hälfte für die finanzwirksamen Schwerpunkte der Innovations- und Technologiepolitik zur Verfügung gestellt: Größter Ausgabenschwerpunkt des BMWE ist mit rund 2,3 Mrd. Euro der Bereich Luft- und Raumfahrt. Hier schlagen insbesondere die Ausgaben für die Europäische Weltraumorganisation ESA mit 939 Mio. Euro und die Ausgaben für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit 737 Mio. Euro zu Buche. Für die themenoffene Förderung des innovativen Mittelstands werden 970 Mio. Euro bereitgestellt, nämlich 519 Mio. für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) sowie 253 Mio. Euro für die Industrieforschung (180 Mio. Euro für die Industrielle Gemeinschaftsforschung, IGF, und 73 Mio. Euro für das Programm Innovationskompetenz, INNO-KOM). Weitere Schwerpunkte des BMWE-Etats liegen auf den Förderbereichen Digitale Agenda (541 Mio. Euro) und "Neue Mobilität" (452 Mio. Euro). Die Aufteilung der Mittel stellt somit ein klares Votum für eine Missionsorientierung dar. Auf der Strecke bleibt vor allem die von der mittelständischen Wirtschaft benötigte Themenoffenheit der Innovationsförderung.

Für eines der effektivsten Innovationsförderprogramme des Bundes, die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), sind in 2025 180,1 Mio. Euro vorgesehen. Mit dem Programm werden vorwettbewerbliche Studien der industriellen Machbarkeit von Innovationsideen über die gesamte Industriebreite finanziert. Zieht man Projektträgerkosten sowie die Kosten für Begleitforschung, Koordinierung von europäischen Kooperationsvorhaben und Fachtagungen ab, bleiben noch ca. 174,6 Mio. Euro Fördermittel für die IGF-Projekte. Die Zahlen des Haushaltsentwurfs für 2026 sind ähnlich, mit um 5 Mio. Euro gekürzten Verpflichtungsermächtigungen.

Für das ebenfalls themenoffene ZIM-Programm, mit dem Prototyp-Entwicklungen über die gesamte Industriebreite gefördert werden, stehen in 2025 nur 519 Mio. Euro zur Verfügung (Vorjahr: 635 Mio. Euro), in 2026 sind es 558 Mio. Euro.

Es stellt sich die Frage, wie die Mittel des 2025er Haushalts in den verbleibenden drei Monaten des Jahres verausgabt werden können. Genau genommen birgt die späte Verabschiedung des 2025er Haushalts sogar zwei Herausforderungen:
1.) "Wie verausgabe ich die Mittel des (Ganz-)Jahreshaushalts sinnvoll in nur drei Monaten?" und
2.) "Wie verhindere ich die Überbelastung der zukünftigen Jahre?" Denn konkret ist in diesem Jahr bisher folgendes passiert: Bewilligungen wurden sehr eingeschränkt erteilt. Statt dessen gab es "Unverbindliche Inaussichtstellungen" [... von Bewilligungen], auf deren Basis Projektvorhaben auf eigenes Risiko zwar starten durften, ihre Förderung aber nicht sicher war und auch heute noch nicht sicher ist. Auf dieser Grundlage wissenschaftliches Personal für die Projektvorhaben einzustellen, ist vielen Forschungseinrichtungen nicht möglich und zahlreiche Projektvorhaben verharren daher seit bis zu neun Monaten in den Startlöchern, ohne dass Fördermittel verausgabt werden. Nach der nun erfolgten Freigabe des Haushalts wird somit ein großer Anteil der rückwirkend zugewiesenen Fördermittelraten in zukünftige Jahre verschoben werden. Auf Mittel zukünftiger Jahre, für die es noch keinen verabschiedeten Haushalt gibt, kann wiederum nur sehr eingeschränkt, nämlich nur im Rahmen der im letzten verabschiedeten Haushalt festgelegten "Verpflichtungsermächtigungen" zugegriffen werden. Die meist zwei- bis dreijährigen Forschungsprojekte sprengen also schnell die vereinbarten Grenzen der Verpflichtungsermächtigungen, was die Bewilligung weiterer Projekte blockiert.

In 2024 wurden 496 Forschungsvorhaben für eine IGF-Förderung ausgewählt, 395 davon wurden noch im selben Jahr 2024 bewilligt -- ein historisches Tief, nebenbei bemerkt. In diesem Jahr jedoch wurden in den ersten neun Monaten nur 174 Vorhaben ausgewählt, eine Anzahl also, die wir in 2024 bereits im März und in 2023 bereits im Februar erreicht hatten. Die zögerliche Auswahl in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 erschwert -- gerade im Hinblick auf die nicht erhöhten Verpflichtungsermächtigungen -- sogar die Ausschöpfung des nicht erhöhten 2025er IGF-Budgets. Nach Einschätzung der F.O.M. wird sich der erneute enorme Einschnitt in die Förderung der Vorlaufforschung im Jahr 2025 noch in den nächsten fünf Jahren bemerkbar machen. 

 

Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025: Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft ud Energie)

Entwurf HG 2026: Drucksache 350/25 v. 15.08.2025