ZIM wird fortgeführt
Bis zum 31. Dezember 2014 konnten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Anträge auf Förderung neuer Projekte gestellt werden. Bisher wurden über 20.500 ZIM-Kooperationsprojekte mit einem zugesagten Fördervolumen von rund 2,8 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Am 5. Januar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den ressortabgestimmten Entwurf der neuen Richtlinie unter http://www.zim-bmwi.de/download/infomaterial/entwurf-zim-richtlinie-2015 für das gleichnamige Nachfolgeprogramm des ZIM veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass dessen grundsätzliche Ausrichtung und Struktur erhalten bleiben.
Neue Richtlinie veröffentlicht
Das ZIM hat zum Ziel, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu stärken und dadurch einen Beitrag zum Wachstum der Unternehmen sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten. Das themenoffene Programm wird weiterhin Forschung und Entwicklung (FuE) durch mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen fördern. Gegenstand der Förderung sind sowohl FuE-Einzelprojekte als auch FuE-Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke. Der Fördersatz hängt von der Unternehmensgröße ab, sowie vom Unternehmensstandort (neue/alte Bundesländer) und davon, ob es sich um ein Einzelprojekt oder ein (nationales oder internationales) Kooperationsprojekt handelt, und liegt bei 25-55%.
Antragsformulare ab Ende Januar verfügbar
Ende Januar 2015 sollen auch die neuen Antragsformulare für das Programm unter www.zim-bmwi.de abrufbar sein. Die neue ZIM-Richtlinie tritt erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die an die Neuausschreibung der Projektträgerschaft für das Programm geknüpft ist. Die Bestellung der Projektträger erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2015. Dann können neue Projektanträge eingereicht werden.
Das BMWi sieht ab 2015 eine Erhöhung des Budgets für das ZIM um 30 Millionen Euro vor, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte von antragstellenden Unternehmen gefördert werden können.
Bei Bedarf steht die Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik e. V. (F.O.M.) für eine Antragsentwicklung als Partner zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich bei der F.O.M.-Geschäftsführung nach den Konditionen.