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24.02.2017

Und es kommt doch! Das Europäische Einheitspatent startet im Dezember 2017

Das Europäische Patentgericht wird nach dem jüngst veröffentlichten Zeitplan des Vorbereitenden Ausschusses am 1. Dezember 2017 seine Arbeit aufnehmen und das „Europäische Patent einheitlicher Wirkung“ wird dann starten – spätestens Anfang April 2017 wird Großbritannien die Ratifizierungsurkunde hinterlegen und damit die nach dem Brexit-Referendum entstandene Unsicherheit endgültig beseitigen. Auch in Deutschland ist das Gesetzgebungsverfahren bis Anfang April 2017 abgeschlossen.

Danach geht es Schlag auf Schlag: Ab Mai 2017 vorläufige Anwendbarkeit der institutionellen Bestimmungen, Verabschiedung der Verfahrensordnung, Wahl und Ernennung der Richter, Einrichtung der Gerichtskanzlei. Ab September 2017 sollen Anträge auf Opt-Out gestellt werden können.

Sind Sie über die Konsequenzen, auch für Ihre bereits bestehenden, herkömmlichen Europäischen Patente („Bündelpatente“) ausreichend informiert? Ein passives Verhalten bewirkt den automatischen Transfer der bisherigen Europäischen Patente in das neue Gerichtssystem des Einheitlichen Patentgerichts.

Unsere Experten von einer der renommiertesten Kanzleien für internationales Patentrecht informieren Sie in diesem Seminar über Chancen und Risiken durch das neue Gerichtssystem und das Einheits-patent, über mögliche Strategien beim Anmeldeverhalten, Vor- und Nachteile eines „Opt-Out“, Reichweiten, Übersetzungsaufwand, Gerichtskosten, zu empfehlende Regelungen in Lizenzverträgen und das Übergangsrecht.

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