Geschäftsführer von 20 Forschungsvereinigungen der Arbeitsgemein- schaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guerricke" e. V. (AiF), der Geschäftsführer der Industriellen Gemeinschaftsforschung der AiF, Dr. Burkhard Schmidt, sowie der Leiter des BMWi-Referats "Forschungsinfrastruktur und -beratung, Industrielle Gemeinschafts- forschung", Thomas Zuleger, trafen sich am 19. Februar 2015 zum Austausch in Berlin. Wie bereits im Februar des vergangenen Jahres war die F.O.M. Gastgeber der Sitzung des AiF- Geschäftsführerkreises Nord-Ost. Das Treffen wurde von der F.O.M. angeregt, um die aktuelle Fördersituation im Rahmen des BMWi-Programms der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) zu diskutieren.
Die Situation ist herausfordernd: Von 2011 bis 2014 stieg die Anzahl der eingereichten IGF-Anträge um 48% (2006-->2014: +82%). Die in einem Jahr für neue Projekte zur Verfügung stehenden Fördermittel sanken jedoch im selben Zeitraum um 17% (2006-->2014: -49%). Da die Mittel nicht mehr ausreichen, um alle von den transdisziplinären Gutachter- gruppen sehr gut bewerteten Forschungsanträge zu finanzieren, sehen wir uns gegenwärtig einem entfesselten Wettbewerb der Anträge gegenüber, dessen Bezug zur Antragsqualität oder zum Nutzen der Forschung für die Innovationskraft des deutschen Mittelstands oder der Gesellschaft verloren zu gehen droht.
Oftmals liegen die Antragsbewertungen der zwei bis drei AiF-Gutachter signifikant auseinander. Und nicht selten entscheiden "weiche Kriterien" wie Bonuspunkte für besondere Branchenrelevanz oder für branchen- übergreifenden Charakter der Projekte darüber, ob ein Projekt sofort starten kann, Monate oder sogar über ein Jahr auf die Startbewilligung warten muss - oder gar nicht starten kann. Somit stellt sich z. B. die Frage nach der Chancengleichheit von Forschungsvereinigungen mit methodisch und jenen mit technologisch ausgerichteten Forschungs- feldern im Wettbewerb um Fördermittel.
Die anwesenden Geschäftsführer waren sich einig: Forschungsanträge, die im ersten Anlauf nicht erfolgreich waren oder deren Bewertungs- punkte im Wettbewerb um eine Startbewilligung unterlagen, können für eine Wieder-einreichung entscheidend verbessert werden, wenn die der AiF vorliegenden Informationen der Gutachter anonymisiert, aber an- sonsten ungefiltert an die Antragsteller weitergegeben werden. Diese Informationen sollten sowohl die zwei bis drei Einzelgutachten umfas- sen, einschließlich der jeweils vergebenen Punkte für die einzelnen Begutachtungskriterien, als auch relevante Diskussionsergebnisse der Besprechungen der Projektvorhaben aus den Sitzungen der AiF-Gutach- tergruppen. Das teilweise Zurückhalten dieser Informationen erschwert eine optimale Verbesserung der Förderanträge und behindert unnötiger- weise die Überführung teilweise exzellenter Innovationsideen in förder- fähige Projekte.
Ebenso einig waren sich die versammelten Vertreter der Forschungs- vereinigungen, dass die im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung gestellten Mittel über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte nur ungenügend an den (insbesondere für KMU) deutlich gestiegenen Innovationsdruck angepasst wurden. Sie sind nicht mehr ausreichend, um den Großteil der befürworteten Innovationsvorhaben mit sehr guter Bewertung durchzuführen.
Mit jedem befürworteten Innovationsvorhaben, das nicht oder erst nach einer längeren Wartezeit starten kann, wird ein Teil des wertvollen Innovations- potenzials des deutschen Mittelstands verschenkt. Und das können wir uns im globalen Wettbewerb eigentlich nicht erlauben.