header-image
05.03.2015

Treffen der AiF-Forschungsvereinigungen

Geschäftsführer von 20 Forschungsvereinigungen der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen "Otto von Guerricke" e. V. (AiF), der Industriellen Gemeinschaftsforschung der AiF, Dr. Burkhard Schmidt, sowie der Leiter des BMWi-Referats "Forschungsinfrastruktur und -beratung, Industrielle Gemeinschaftsforschung, Thomas Zuleger, trafen sich am 19. Februar 2015 zum Austausch in Berlin. Wie bereits im Februar des vergangenen Jahres war die F.O.M. Gastgeber der Sitzung des AiF-Geschäftsführerkreises Nord-Ost.  Das Treffen wurde von der F.O.M. angeregt, um die aktuelle Fördersituation im Rahmen des BMWi-Programms der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) zu diskutieren.

Die Situation ist herausfordernd: Von 2011 bis 2014 stieg die Anzahl der eingereichten IGF-Anträge um 48%. Die in einem Jahr für neue Projekte zur Verfügung stehenden Fördermittel sanken jedoch im selben Zeitraum um 17%. Da die Mittel nicht mehr ausreichen, um alle von den transdisziplinären Gutachtergruppen sehr gut bewerteten Forschungsanträge zu finanzieren, sehen wir uns gegenwärtig einem entfesselten Wettbewerb der Anträge gegenüber, dessen Bezug zur Antragsqualität oder zum Nutzen der Forschung für die Innovationskraft des deutschen Mittelstands oder der Gesellschaft verloren zu gehen droht.

Oftmals liegen die Antragsbewertungen der zwei bis drei AiF-Gutachter signifikant auseinander. Und nicht selten entscheiden "weiche Kriterien" wie Bonuspunkte für besondere Branchenrelevanz oder für branchenübergreifenden Charakter der Projekte darüber, ob ein Projekt sofort starten kann, Monate oder sogar über ein Jahr  auf die Startbewilligung warten muss - oder gar nicht starten kann. Somit stellt sich z. B. die Frage nach der Chancengleichheit von Forschungsvereinigungen mit methodisch und jenen mit technologisch ausgerichteten Forschungsfeldern im Wettbewerb um Fördermittel.

Die anwesenden Geschäftsführer waren sich einig: Forschungsanträge, die im ersten Anlauf nicht erfolgreich waren oder deren Bewertungspunkte im Wettbewerb um eine Startbewilligung unterlagen, können für eine Wiedereinreichung entscheidend verbessert werden, wenn die der AiF vorliegenden Informationen der Gutachter anonymisiert, aber ansonsten ungefiltert an die Antragsteller weitergegeben werden. Diese Informationen umfassen sowohl die zwei bis drei Einzelgutachten, einschließlich der vergebenen Punkte für die einzelnen Begutachtungskriterien, ein als auch Diskussionsergebnisse der Besprechungen der Projektvorhaben aus den Sitzungen der AiF-Gutachtergruppen. Das teilweise Zurückhalten dieser Informationen erschwert eine optimale Verbesserung und behindert unnötigerweise die Überführung teilweise exzellenter Innovationsideen in förderfähige Projekte. 

Ebenso einig waren sich die Teilnehmer, dass die im Rahmen des Förderprogramms zur Verfügung gestellten Mittel über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte nur ungenügend an den insbesondere für KMU deutlich gestiegenen Innovationsdruck angepasst wurden. Sie sind nicht mehr ausreichend, um den Großteil der sehr gut bewerteten, befürworteten Innovationsvorhaben durchzuführen. Mit jedem befürworteten Innovationsvorhaben, das nicht oder erst nach einer längeren Wartezeit starten kann, wird Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands verschenkt. Und das können wir uns im globalen Wettbewerb eigentlich nicht erlauben.