Bis zum 31. Dezember 2014 konnten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Anträge auf Förderung neuer Projekte gestellt werden. Bisher wurden über 20.500 ZIM-Kooperationsprojekte vom Bundes- ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit einem Fördervolumen von rund 2,8 Milliarden Euro gefördert. Am 15. April 2015 ist die neue Richtlinie des Programms in Kraft getreten.
Das themenoffene Programm fördert Forschung und Entwicklung (FuE) durch mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammen arbeitende wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen. Gegenstand der Förderung sind FuE-Kooperationsprojekte, FuE-Einzelprojekte und Kooperationsnetzwerke. Wie das BMWi-Programm der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) dient ZIM zur nachhaltigen Stärkung der Innovationskraft und damit der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen. Während das IGF-Programm die Innovationsentwicklung in einem früheren Stadium durch Förderung von vorwettbewerblicher Machbarkeitsforschung mit der Entwicklung eines Demonstrators als Projektziel unterstützt, greift das wettbewerbliche ZIM-Programm idealerweise die IGF-Ergebnisse auf und unterstützt anschließend bis zur Entwicklung eines Prototyps.
Mit der neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Der Fördersatz hängt von der Unternehmensgröße ab, sowie vom Unternehmensstandort (neue/alte Bundesländer) und davon, ob es sich um ein Einzelprojekt oder ein (nationales oder internationales) Kooperationsprojekt handelt, und liegt bei 25-55%. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten.
Die neue ZIM-Richtlinie enthält zudem eine klare Regelung für die weitere kontinuierliche Bearbeitung von Altanträgen: Projekte, die unter der Vorgängerrichtlinie beantragt und noch nicht rechtskräftig beschieden wurden, werden nach den im Anhang 3 der neuen Richtlinie gespiegelten Bedingungen der Vorgängerrichtlinie beurteilt.
Zur neuen ZIM-Richtlinie können ab 15. Mai 2015 Anträge gestellt werden. Bis dahin wird das Bundeswirtschaftsministerium auf www.zim-bmwi.debekannt geben, an wen neue Anträge gerichtet werden können. Das Projektträger-Ausschreibungsverfahren für die neue Richtlinie läuft aktuell.
Für das Jahr 2015 ist eine Erhöhung der ZIM-Fördermittel um 30 Millionen auf rund 543 Millionen Euro vorgesehen, damit möglichst viele anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützt werden können.
Bei Bedarf steht die Forschungsvereinigung Feinmechanik, Optik und Medizintechnik e. V. (F.O.M.) für eine Antragsentwicklung als Partner zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich bei der F.O.M.-Geschäftsführung nach den Konditionen.