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01.09.2017

Neue IGF-Richtlinie in Kraft

Die neue "Richtlinie über die Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung" (IGF) vom 10. August 2017 wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers (BAnz AT 31.08.2017 B1) veröffentlicht. Sie tritt am 1. September 2017 in Kraft und ersetzt die Vorgängerversion, die bis zum 31.12.2017 befristet war. Die Laufzeit der neuen Richtlinie endet jetzt zum 31. Dezember 2021.

Die Fortsetzung des IGF-Programms ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung des effektiven und effizienten Technologietransfers in Deutschland.

Mit dem Förderprogramm "Industrielle Gemeinschaftsforschung" unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit über 60 Jahren die Innovationskraft der deutschen Industrie, insbesondere die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zusammen mit dem zweiten großen Förderprogramm des BMWi, dem "Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) trägt es wesentlich dazu bei, Amortisierungsrisiken zu minimieren, wenn es darum geht, Innovationsideen weiter zu verfolgen, industrielle Machbarkeiten in IGF-Projekten zu überprüfen und Prototypen in ZIM-Projekten zu entwickeln.

Zu den wesentlichen Neuerungen der Förderrichthlinie zählen:

  • Als Letztzuwendungsempfänger geförderte Forschungseinrichtungen (vormals "Forschungsstellen") müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
  • CORNET, die IGF-Förderlinie für internationale Kooperationen, wird für nichteuropäische Staaten geöffnet.
  • Die Vorgaben zur Einbindung von KMU im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) wurden neu gefasst: Ihm sollen mindestens drei interessierte KMU angehören, bei mehr als sechs PA-Mitgliedern erhöht sich die KMU-Mindestanzahl auf vier, bei mehr als acht Mitgliedern auf fünf, bei mehr als elf Mitgliedern auf sechs und bei mehr als vierzehn Mitgliedern auf sieben KMU.
  • Jede Forschungsvereinigung, wie die F.O.M., kann einmal im Jahr für ein branchenübergreifendes, branchenrelevantes oder technologieweisendes IGF-Vorhaben zwei Bonuspunkte vergeben.

<media 1016 - - "APPLIKATION, BAnz AT 31.08.2017 B1, BAnz_AT_31.08.2017_B1.pdf, 451 KB">IGF-Richtlinie 2017</media>