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29.10.2021

Deutschland hinterlegt die Ratifikationsurkunde für das EPG-Protokoll

Inkrafttreten des Übereinkommens selbst erst ab Mitte 2022

Deutschland hinterlegt die Ratifikationsurkunde für das EPG-Protokoll

Auf dem Weg zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hat Deutschland nun das Protokoll über die vorläufige Anwendung des EPG-Übereinkommens ratifiziert, dass die Grundlage bildet, um organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen Patentgerichts herzustellen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„[…] Das Einheitliche Patentgericht wird kommen. Für die deutsche Industrie, die rund 40 Prozent aller aus Europa angemeldeten europäischen Patente hält, ist ein besserer Schutz ihrer Erfindungen im europäischen Binnenmarkt von besonderer Bedeutung. Dies gilt gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen, die wesentlich zum Innovationspotential unseres Landes beitragen.“

Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht selbst, welches bereits von 15 Staaten ratifiziert worden ist, will Deutschland als letzter Mitgliedsstaat erst verbindlich ratifizieren, wenn das Einheitliche Patentgericht organisatorisch voll arbeitsfähig ist. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens kann das Einheitliche Patentgericht errichtet werden, mit dessen Start derzeit frühestens Mitte bis Ende nächsten Jahres gerechnet wird. Erst danach wird die gerichtliche Zuständigkeit auf das Einheitliche Patentgericht übergehen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: "Das Einheitliche Patentgericht kommt"